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Marketplace: CSU will Haftung von Amazon APOTHEKE ADHOC, 13.08.2019 14:48 Uhr

Bevorteilung und Regelbruch: Die CSU will Amazon und andere E-Commerce-Betreiber härter an die Kandare nehmen. Screenshot: amazon.de
Berlin - 

Immer wieder stoßen sich Apotheker an Arzneimittelverkäufen über Amazon und Ebay: Das sei vor allem deshalb möglich, weil der E-Commerce-Gigant unterreguliert sei, so die Kritik. Die CSU will das nun ändern: Unter Federführung von Parteichef Markus Söder hat sie einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, wonach die Betreiber von Plattformen für Verstöße gegen nationale Regulierungen haftbar gemacht werden sollen.

Hintergrund der Initiative ist die Zunahme von Sendungen aus dem nicht-europäischen Ausland. So sei allein in den Jahren 2016 und 2017 die Zahl der Postsendungen von China nach Deutschland von 60 auf 100 Millionen gestiegen – und die meisten dieser Sendungen gehen demnach auf Bestellungen bei Drittanbietern über E-Commerce-Plattformen wie Amazon Marketplace zurück. „Dieser kundenindividuelle, über Internetplattformen angestoßene Warenstrom stellt die Marktüberwachung vor erhebliche Probleme“, heißt es im Antrag. So würden bei vielen dieser Sendungen weder verbraucher- noch gesundheits- oder umweltschützende Regulierungen eingehalten. Auch gewerbliche Schutzrechte würden oft nicht ausreichend beachtet.

Die Drogerieketten dm und Rossmann beispielsweise hatte sich vergangenes Jahr zusammengetan, um auf dem Amazon Marketplace feilgebotene Artikel von einem darauf spezialisierten Unternehmen testen zu lassen. Ergebnis: Von 24 unter die Lupe genommenen Produkten galten gerade einmal zwei als in Deutschland uneingeschränkt verkehrsfähig. Bei den übrigen 22 wurden 93 Verstöße gegen die EU-Kosmetikverordnung festgestellt. Auch die Frage, ob der Verkauf von OTC-Arzneimitteln auf Amazon gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstößt, war schon Thema vor deutschen Gerichten.

Und nicht nur das. Auch seien europäische Händler und Hersteller auf den Marktplätzen benachteiligt, nicht nur durch die Nicht-Einhaltung von Verbraucher- und Gesundheits- und gewerblichen Regulationen durch die ausländischen Versender, auch durch die „präferentiellen Konditionen des Weltpostabkommens“. Das ursprünglich 1874 unterschriebene Welpostabkommen wurde nämlich 1969 so angepasst, dass wirtschaftlich arme und Entwicklungsländer – zu denen es auch China nach wie vor zählt – im grenzüberschreitenden Postverkehr weitaus günstigere Konditionen einräumt als Industriestaaten. So werden in China beispielsweise Auslandssendungen subventioniert, dem E-Commerce-Fachblog Afterbuy zufolge deckt der Unkostenbeitrag, den Unternehmen oder Privatpersonen zu entrichten haben, nicht einmal die Vollkosten für die Beförderung in den Zielländern. „Für europäische Händler entstehen dadurch gravierende Wettbewerbsnachteile“, so die CSU.

In ihrem Antrag fordern die Christsozialen „im Interesse des Verbraucher- und Gesundheitsschutzes“, dass die Bundesregierung Maßnahmen ergreift, „die diese Missstände abstellen“, und schlägt gleich selbst solche Maßnahmen vor: Insbesondere sollte demnach eine Haftung von E-Commerce-Plattformbetreibern wie Amazon für die Einhaltung aller produktbezogenen europäischen und deutschen Bestimmungen durch plattformnutzende Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU eingeführt werden.

Außerdem solle eine Verpflichtung der Plattformbetreiber zu mehr Transparenz helfen: Sie sollen demnach eine Mitverantwortung dafür übernehmen, dass die für aufsichtliche Maßnahmen und die Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen notwendigen Informationen über Anbieter – insbesondere Angaben zur Identität und zum Unternehmenssitz – vorhanden sind. Und auch das Weltpostabkommen nehmen die Bayern ins Visier: Eine Überprüfung solle mit dem Ziel erfolgen, „gewerbliche Lieferungen aus exportstarken Drittländern nicht länger unangemessen gegenüber innereuropäischen Lieferungen zu bevorzugen“.

Ein Vorbild hat die CSU im Vorgehen gegen das Postabkommen in den USA: US-Präsident Donald Trump hat bereits letztes Jahr angekündigt, das Weltpostabkommen wegen der Bevorzugung wirtschaftsschwacher Länder verlassen zu wollen. Ob sich Deutschland zumindest für eine Reform einsetzen wird, könnte sich im Herbst zeigen: Im Antrag wird darum gebeten, das auf die Tagesordnung der Bundesratssitzung am 20. September zu setzen.