Corona-Krise

Lockdown: Scholz will Umsatzausfälle ersetzen

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Berlin -

Finanzminister Olaf Scholz (SPD) will Firmen, die besonders von der Corona-Krise getroffen sind, große Teile ihres Umsatzausfalls ersetzen. Wie die Bild-Zeitung am Mittwoch berichtete, könnte bei kleinen Betrieben bis zu 75 Prozent, bei größeren bis zu 70 Prozent der Lücke gestopft werden. Vergleichsmaßstab sind die Umsätze des Vorjahresmonats.

Scholz schlug die Maßnahme demnach bei einer Sitzung im Kanzleramt vor – es werde aber noch darüber beraten. Die Kosten bezifferte er auf sieben bis zehn Milliarden Euro für vier Wochen.

Auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat Firmen im Falle neuer und massiver Beschränkungen in der Corona-Krise Unterstützung zugesagt. Altmaier sagte am Mittwoch im Bundestag, es wären dann zusätzliche Hilfen notwendig, die schnell und unbürokratisch fließen sollten. Mögliche Einschränkungen würden die Frage aufwerfen, wie mit Firmen umgegangen werde, die aufgrund von Anordnungen der Länder an ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit gehindert werden.

Bund und Länder beraten seit Mittwochmittag um 13 Uhr darüber, wie die massiv steigenden Corona-Infektionszahlen in den Griff bekommen werden sollen. Eine Vorlage des Bundes sieht etwa vor, bundesweit Gastronomie- und Freizeiteinrichtungen zu schließen. In der Vorlage heißt es weiter: „Für die von den temporären Schließungen betroffenen Unternehmen und Einrichtungen wird der Bund eine Nothilfe [...] gewähren, um sie für die finanziellen Ausfälle zu entschädigen.“

Über den November hinweg sind massive Kontaktbeschränkungen vorgesehen. Deutschlandweit sollen die Maßnahmen bereits vom 2. November an und nicht wie ursprünglich in der Beschlussvorlage des Bundes vorgesehen vom 4. November an in Kraft treten. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch aus den Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder.

Auch für Verdienstausfälle in der Corona-Krise sollen teils neue Regeln kommen. So sollen Entschädigungsansprüche für Eltern bis März 2021 verlängert werden, wie das Bundeskabinett am Mittwoch beschloss. Diese sollen außerdem auch dann bestehen, wenn einzelne Kinder zu Hause betreut werden müssen, weil sie vom Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt sind. Bisher sind Entschädigungen möglich, wenn Schulen oder Kitas ganz geschlossen werden und keine andere Betreuung möglich ist. Eltern, die nicht zur Arbeit gehen, können 67 Prozent des Nettoeinkommens als Entschädigung vom Staat erhalten. Inzwischen werden aber auch einzelne Klassen nach Hause geschickt.

Wer eine „vermeidbare Reise“ in ausländische Risikogebiete macht, soll dagegen nach der Rückkehr für die Zeit der vorgeschriebenen Quarantäne keine Verdienstausfallentschädigung mehr bekommen. Ausgenommen sein sollen „außergewöhnliche Umstände“, etwa die Geburt eigener Kinder oder der Tod naher Angehöriger. Nicht dazu zählen andere private Feiern, Urlaubsreisen und verschiebbare Dienstreisen. Welche Länder die Bundesregierung als Risikogebiet einstuft, ist auf einer Online-Liste des Robert Koch-Instituts (RKI) angegeben.

Die Gesetzespläne sehen zudem weitere Regelungen vor, die von der vom Bundestag festgestellten „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ ausgehen. So soll das Bundesgesundheitsministerium (BMG) regeln können, dass auch Nichtversicherte Anspruch auf Schutzimpfungen und Testungen haben. Zudem soll die Nutzung einer digitale Einreiseanmeldung nach Aufenthalten in Risikogebieten vorgeschrieben werden können. Der Einsatz neuer Schnelltests soll erleichtert werden. Bei Bedarf sollen auch Kapazitäten tiermedizinischer Labore genutzt werden können.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte: „Wir erleben derzeit eine kritische Phase der Pandemie. Die Lage ist ernst.“ Das dynamische Ausbruchsgeschehen zeige, dass man schnell reagieren können müsse. Dem Gesetz muss der Bundesrat zustimmen, es soll voraussichtlich im Dezember in Kraft treten.

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