Bundesrat

Länder wollen Ende der Importförderklausel

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Berlin -

In seiner morgigen Sitzung wird der Bundesrat der Empfehlung des Gesundheitsausschusses der Länderkammer folgen und die Streichung der Importförderklausel fordern. Dies ergab die Vorbesprechung der Landesregierungen zur Bundesratssitzung. Die Importförderklausel ist Gegenstand des Gesetzes für mehr Sicherheit under Arzneimittelversorgung (GSAV). Dazu hat der Gesundheitsausschuss des Bundesrates zahlreiche Änderungen vorgeschlagen. Nicht einverstanden sind die Länder unter anderem mit der Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte.

Der Bundesrat berät morgen im ersten Durchgang über das GSAV. Noch nicht enthalten im Entwurf sind die geplanten und in der Regierungskoalition noch nicht vereinbarten Reformen zum Apothekenmarkt. Diese sollen als Änderungsanträge ins laufende GSAV-Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden. Die abschließende Lesung der GSAV in der Länderkammer ist für den 28. Juni vorgesehen.

Anders als im GSAV-Entwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgesehen, setzen sich die Länder für die Streichung der Importförderklausel ein. Wie aus den Vorgesprächen des Bundesrates zu hören war, hat sich die Saarländische Landesregierung bislang nicht für den Erhalt der Importförderung stark gemacht. Im Saarland sitzt mit Kohlpharma der größte Arzneimittelimporteur Deutschlands.

„Auch der vorbeugende Patientenschutz gebietet die Streichung der derzeit noch geltenden gesetzlichen Verpflichtung für Apotheken, bis zur Erfüllung einer jeweils vertraglich vorgesehenen Quote vorrangig importierte preisgünstige Arzneimittel abzugeben“, heißt es in der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses. Die Abgabeverpflichtung der Apotheken für Importarzneimittel knüpfe an die Voraussetzung, „dass dieses deutlich preisgünstiger ist“, heißt es dort.

Bevor im Jahr 2011 das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) in Kraft getreten sei, sei die Importförderklausel das einzige Instrument zur Preisregulierung patentgeschützter Arzneimittel gewesen. Mit Einführung des Verfahrens der Nutzenbewertung von neuen Arzneimitteln habe diese allerdings deutlich an Bedeutung verloren und „stellt eine nicht mehr erforderliche bürokratische Doppelregulierung mit vergleichsweise nur noch geringem Einsparpotenzial dar“, so die Ländermehrheit. Nach Berechnungen des zur ABDA gehörenden Deutschen Arzneiprüfungsinstituts (DAPI) lägen die im Jahr 2017 erzielten Einsparungen durch Importarzneimittel bei lediglich 120 Millionen Euro. Dem gegenüber stünden für den gleichen Zeitraum Einsparungen von rund vier Milliarden Euro durch Rabattvereinbarungen.

Im Import von Arzneimittel sehen die Länder zudem ein Einfallstor für Fälschungen: Der durch komplexe Vertriebswege gekennzeichnete Parallelhandel sei nach Beobachtungen der Strafverfolgungsbehörden sowie der für die Arzneimittelüberwachung zuständigen Behörden von einer zunehmenden Zahl von Arzneimittelfälschungsfällen betroffen. Aufgrund der regelhaft beteiligten unterschiedlichsten Händler, Umverpacker und Importeure in verschiedenen Staaten seien Ursprung und Handelswege parallel vertriebener Arzneimittel in bestimmten Fallkonstellationen kaum noch nachvollziehbar. Gleichzeitig erschwere dieses Geschäftsmodell in Verdachtsfällen sowohl den Arzneimitteüberwachungs- als auch den Strafverfolgungsbehörden die Einschätzung der Gefahrenlage und behindere ein schnelles und angemessenes Eingreifen.

Die von Spahn vorgeschlagene Neuregelung der Preisabstandsgrenzen für Importarzneimittel stoßen bei den Ländern auf Ablehnung: „Die im Gesetzentwurf derzeit vorgesehene Neufassung des § 129 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB V lässt dieses Problem außer Betracht und gestaltet lediglich die Grundlage für die Berechnung des günstigeren Preises neu.“ Spahn hatte vorgeschlagen, den Mindestpreisabstand künftig von der Höhe des Preises des Bezugsarzneimittels abhängig zu machen: 15 Prozent Abstand bei Originalpräparaten bis zu einem Preis von 100 Euro, 15 Euro für Arzneimittel zwischen 100 und 300 Euro und 5 Prozent für Arzneimittel ab 300 Euro. Für extrem hochpreisige Arzneimittel gäbe es demnach keinen „Deckel“ beim Preisabstand mehr.

Auf Widerstand der Länder stößt die Absicht Spahns, die Approbationsordnung für Zahnärzte künftig ohne Zustimmung der Länder verändern zu wollen. „Das Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde ermächtigt künftig zum Erlass von Rechtsverordnungen ohne Zustimmung des Bundesrates“, so der Entwurf. Durch die Änderung werde im Sinne einer Verfahrenserleichterung geregelt, dass die Verordnung ohne die Zustimmung des Bundesrates erfolge. Dadurch werde eine schnellere Verordnungsgebung ermöglicht. Diese sei angesichts der fachlichen Weiterentwicklung der Zahnmedizin und der veränderten Anforderungen einer modernen und interdisziplinären Lehre zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung der Patienten dringend erforderlich.

Das werden die Länder nicht mitmachen. Bis zur GSAV-Schlussabstimmung Ende Juni soll dieser Punkt bereinigt werden, sonst wandert das GSAV in den Vermittlungsausschuss. Denn die Stimmung zwischen Ländern und der Bundesregierung ist aus vielerlei Gründen angespannt. Die Länder werfen der Bundesregierung vor, sich immer mehr in deren Angelegenheiten einzumischen oder Aufgaben ohne Gegenfinanzierung auf die Länder abzuwälzen. So sollen die Länder beispielsweise die Eintreibung der dem Bund zustehenden Tabaksteuer mit ihrer Lebensmittelaufsicht kontrollieren. Das lehnen die Länder ab, weil dafür aus ihrer Sicht der Zoll zuständig ist. Man werde daher bei allen anstehende Gesetzen akribische auf die Einhaltung der verfassungsmäßigen Zuständigkeiten achten, heißt es auf Länderseite.

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