Zivilverfahren gegen 1A, Hexal und Mylan

Krebs durch NDMA? Gericht entscheidet über Valsartan-Gutachten

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Berlin -

Wie hoch war die Krebsgefahr durch NDMA-Verunreinigungen in mehreren Sartanen wirklich? Diese Woche treten die drei Hersteller 1A, Hexal und Mylan erstmals wegen des Valsartan-Skandals vor die Richter: Das Landgericht Konstanz muss entscheiden, ob es die Klage des Opferanwalts Heiko Melcher annimmt oder abweist. Melcher fordert in einem Musterverfahren Schadenersatz für seine Mandanten und hofft darauf, dass das Gericht ein Gutachten in Auftrag gibt, dass der Frage nachgeht, inwiefern die NDMA-Verunreinigungen tatsächlich Krebs verursachen konnten – dieses könnte auch über die derzeit betroffenen drei Hersteller hinaus in künftigen Zivilverfahren eine entscheidende Rolle spielen

In Konstanz werden die Weichen für eine wegweisende Entscheidung gestellt: Beim ersten mündlichen Verhandlungstag müssen die drei Generikahersteller – vertreten durch Großkanzleien – und ein Opferanwalt ihre Argumente ausführen, warum verunreinigtes Valsartan die Krebserkrankung einer mittlerweile verstorbenen 80-Jährigen ausgelöst haben kann oder eben nicht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Richter dazu ein Gutachten in Auftrag geben. „Das Gericht wird nach der mündlichen Verhandlung zu überlegen haben, wie es weitergeht: Ich hoffe, es wird einen Beweisbeschluss geben, sodass die Frage, ob Nitrosamine Gesundheitsschäden verursachen können, sachverständig geklärt wird. Schlimmstenfalls wird die Klage abgewiesen“, erklärt Melcher, der besagte Frau und mehrere andere mutmaßliche Opfer vertritt.

1A, Hexal und Mylan – deren Valsartan sie genommen hatte – weisen die Vorwürfe zurück und führen dazu unter anderem den fortgeschrittenen Stand der Erkrankung ins Feld. „Die Herstellerfirmen argumentieren auch damit, dass das Nierenzellkarzinom der Patientin schon so groß gewesen sei, dass es gar nicht von einem Medikament, das seit 2012 verunreinigt auf dem Markt ist, verursacht worden sein kann“, erklärt Melcher.

Ihre Argumentation haben beide Parteien bereits schriftlich gegenüber dem Gericht ausgeführt: Die Hersteller führen demnach auch weitere Risikofaktoren für die Krebserkrankung ins Feld, die eine Zuordnung zu den Verunreinigungen unmöglich machen würden, darunter vor allem das hohe Alter der Patientin, Bluthochdruck, Übergewicht, Nierenzysten, Tabak- und Alkoholkonsum sowie ein „grundsätzliches Risiko“, an Nierenkrebs zu erkranken. Da andere Gründe für die Erkrankung bestünden, könne kein Kausalitätsbeweis geführt werden.

Hinzu komme, dass wissenschaftlich gesehen nur ein sehr geringes Risiko bestehe, dass durch das Medikament Krebs ausgelöst wird, da die Mengen an NDMA und NDEA nicht hoch genug gewesen seien. Studien an Tieren wiederum seien nicht direkt auf Menschen übertragbar, außerdem sei bereits vor der Zulassung die Unbedenklichkeit und Wirksamkeit des Medikaments untersucht worden, so die Herstelleranwälte. Außerdem seien Verordnung, Erwerb und Einnahme nicht ausreichend be- und dargelegt worden – sie auf Grundlage des Medikationskontos der Krankenkasse nachzuweisen, sei fragwürdig. Die PZN reiche nicht aus, Melcher müsse die Chargennummern der eingenommenen Arzneimittel vorlegen, fordern sie. Vulgo: Die Anwälte der Firmen zweifeln an, dass die Verstorbene das Valsartan tatsächlich eingenommen hat.

Melcher wiederum versucht diese Argumente unter anderem durch die ausführliche Krankengeschichte seiner Mandantin zu widerlegen und reichte dazu die Behandlungsakten mehrerer Krankenhäuser ein. Entscheidend könnte werden, wer was nachweisen muss. Melcher vertritt die Auffassung, dass die Unternehmen die Beweislast tragen, dass andere Umstände wie Konsumverhalten oder Vorerkrankungen ursächlich für die Krebserkrankung sind. Außerdem wirft er den Unternehmen ein grundlegendes Versagen vor: Die Überwachung der Produktion sei über einen Zeitraum von sechs Jahren nicht ausreichend erfolgt. Die wiederum weisen das zurück. Die vorgeschriebenen Prüfungen und Qualitätskontrollen seien stets eingehalten worden und Verunreinigungen dabei nicht zu erkennen gewesen. Ein Organisationsverschulden liege deshalb nicht vor.

Wer was zu belegen hat, muss das Gericht entscheiden. „Einen reinen Kausalitätsbeweis können weder wir noch die Pharmaunternehmen erbringen. Deshalb ist es in dieser Frage entscheidend, wer die Beweislast und damit das Beweisrisiko trägt“, sagt Melcher. Wem die Aufgabe zufällt – und ob es überhaupt weitergeht – soll schon relativ bald entschieden sein. Melcher rechnet mit einem Verkündungstermin in zwei bis drei Wochen. Sollte es zur Erstellung eines Gutachtens kommen, wird das dann aber entsprechend viel Zeit in Anspruch nehmen – zusätzlich zu den mehr als anderthalb Jahren, die die Einreichung der Klageschrift bereits her ist. „Ich bedauere sehr, dass das so lange dauert, weil ich viele andere Mandanten habe, die in dem Fall auf eine Entscheidung des Gerichts warten.“

 

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