Krankenkassen

KKH-Chef Kailuweit geht in Rente APOTHEKE ADHOC, 12.09.2016 16:27 Uhr

Berlin - 

Er ist das Gesicht der KKH und selten um ein deutliches Wort verlegen: Ingo Kailuweit steht seit 1999 als Vorstandschef an der Spitze einer der größten bundesweiten Krankenkassen. Im September 2017 soll Schluss sein. Dann verabschiedet sich der heute 60-jährige Kailuweit nach 45 Jahren im Dienst der KKH in den Ruhestand.

„Es ist gut, wenn man den richtigen Zeitpunkt zu gehen nicht verpasst“, so Kailuweit. „Bis zum Abschied bleibt noch ein gutes Jahr, um in diesen gesundheitspolitisch bewegten Zeiten die Weichen richtig zu stellen.“

Zum Nachfolger hat der Verwaltungsrat der KKH bei seiner Sitzung am 9. September Dr. Wolfgang Matz gewählt, der bereits von 2002 bis 2011 als Ressortleiter Personal für die KKH in Hannover tätig war. Seit 2012 leitet der 48-Jährige das strategische Personalmanagement bei der TÜV Nord Group.

„Ich freue mich darauf, nach der interessanten Aufgabe beim TÜV Nord wieder zur KKH zurückzukehren, um hier eine noch verantwortungsvollere Aufgabe zu übernehmen. Aktiv an der Weiterentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung mitzuarbeiten, ist für mich eine ebenso reizvolle Aufgabe wie den Weg der KKH in eine erfolgreiche Zukunft zu gestalten“, so Dr. Matz nach seiner Wahl.

Die KKH zählt mit einem Haushaltsvolumen von nach eigenen Angaben mehr als 5,5 Milliarden Euro und rund 4000 Mitarbeitern zu den großen Krankenversicherungsträgern in Deutschland. 1,8 Millionen Menschen sind bei der Kasse versichert.

Vielen Apothekern ist Kailuweit vor allem deswegen ein Begriff, weil sich der Kassenchef immer wieder prominent über die steigenden Arzneimittelausgaben beschwert hat. Im vergangenen Jahr sagte er etwa: „Es hat nichts mit Zweckpessimismus zu tun, wenn man feststellt, dass die Arzneimittelkosten immer weiter aus dem Ruder laufen.“

Die KKH veröffentlicht regelmäßig zudem Zahlen, wie viel Geld ihr durch Abrechnungsbetrug entgangen ist. Daher hatte sich Kailuweit auch aktiv in die Debatte um das Anti-Korruptionsgesetz eingeschaltet. Es ist richtig, dass auch Patienten die Sicherheit haben, dass ihre Behandler nur nach bestem medizinischen Wissen entscheiden und nicht nach den attraktivsten Geschenken ihrer Geschäftspartner, sagte er hierzu etwa. Gleichzeitig war ihm wichtig, dass kein Generalverdacht gegenüber einzelnen Berufsgruppen ausgesprochen wird.