Entlassmanagement

Rheinland-Pfalz testet Medikationsplan-Website APOTHEKE ADHOC, 02.03.2015 15:06 Uhr

Berlin - 

Der Medikationsplan kommt – zunächst auf Papier, später auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), so steht es im Entwurf zum E-Health-Gesetz. In Rheinland-Pfalz wird bereits jetzt ein elektronisches System getestet. In dem Modellprojekt soll untersucht werden, wie Medikationspläne von Apothekern und Ärzten nach der Entlassung aus dem Krankenhaus helfen können, die Arzneimittelsicherheit zu verbessern. Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) gab heute den Startschuss.

Ziel des Projektes ist es, Patienten nach einem stationären Krankenhausaufenthalt einen Medikationsplan zur Verfügung zu stellen, den Apotheker und Hausärzte elektronisch aktualisieren können. Auf diese Weise sollen unerwünschte Wirkungen, Doppelverordnungen und Wechselwirkungen vermieden werden.

Genutzt wird der bundeseinheitliche Medikationsplan, den Apotheker, Ärzte, Kliniken, Patientenvertreter und Pflegekräfte im Rahmen des Aktionsplans Arzneimittelsicherheit (AMTS) gemeinsam erarbeitet haben. Die elektronische Umsetzung erfolgt über ein Online-Portal. Patienten erhalten eine PIN, mit der sie sich auf der Website einloggen können. Dort sehen sie eine Abbildung des Plans, die gemeinsam mit Apotheker oder Arzt geändert und aktualisiert werden kann.

Getestet wird der elektronische Medikationsplan in Bad Kreuznach, Kaiserslautern, Koblenz, Mainz und Trier. Die Krankenhausapotheken erstellen jeweils den ersten Plan, alle anderen Beteiligten können ihn ändern. Da die Umsetzung nicht an eine bestimmte Software gebunden ist, kann theoretisch jede Apotheke mitmachen, die sich an dem Projekt beteiligen möchte. Für die Teilnahme erhalten die Hausärzte und Stammapotheken eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 Euro pro Patient und Quartal.

Das Modellprojekt mit dem Titel „Vernetzte Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) mit dem elektronischen Medikationsplan in Rheinland-Pfalz“ soll bis Ende 2016 laufen. Insgesamt sollen rund 600 Patienten einbezogen werden, die mindestens drei Arzneimittel in Dauermedikation erhalten. Damit liegen die Voraussetzungen niedriger als für den im E-Health-Gesetz geplanten Medikationsplan, auf den nur Patienten ein Recht haben sollen, die dauerhaft mindestens fünf Medikamente erhalten.

Eine Sprecherin der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz (LAK-RLP) erklärt, dass mit dem Projekt zunächst vor allem die Praktikabilität des Medikationsplans untersucht werden soll. Dafür sei die Zahl der verordneten Arzneimittel aber weniger entscheidend. Der Medikationsplan soll bis zu einem halben Jahr nach der Entlassung aus dem Krankenhaus gepflegt und aktualisiert werden. Anschließend werden Patienten, Ärzte und Apotheker befragt.

Kammerpräsident Dr. Andreas Kiefer begrüßt, dass durch das Modellprojekt Krankenhäuser, Ärzte und Apotheker besser vernetzt werden. Aus seiner Sicht ist der Medikationsplan ein wichtiger Baustein für das Medikationsmanagement.

Dass ein Medikationsplan hilft, weiß Professor Dr. Irene Krämer, Direktorin der Krankenhausapotheke der Universitätsmedizin Mainz, aus einer Untersuchung aus dem Jahr 2010: „Mit einem gedruckten Medikationsplan bei Entlassung aus dem Krankenhaus haben wir in einer früheren Studie in Rheinland-Pfalz sehr gute Erfahrungen gemacht.“

An dem Modellprojekt sind neben der Apothekerkammer und der Universitätsmedizin Mainz die Techniker Krankenkasse (TK) und das Gesundheitsministerium beteiligt. Die Gesamtkosten von rund 590.000 Euro werden zu großen Teilen – rund 300.000 Euro – aus Landesmitteln finanziert. Die Universitätsmedizin als projektdurchführende Instanz trägt knapp 240.000 Euro, die TK 45.000 Euro und die Apothekerkammer 3000 Euro.

Die Untersuchung ist ein Teilprojekt des Zukunftsprogramms „Gesundheit und Pflege – 2020“ des Gesundheitsministeriums. Bätzing-Lichtenthäler zeigte sich überzeugt, dass die Ergebnisse des Modellprojekts landes- und bundesweit von großem Nutzen sein werden. Die Erfahrungen aus dem Modellprojekt sollen aus Sicht von Bätzing-Lichtenthäler auch in das E-Health-Gesetz einfließen.