Ab Dezember

Kinder teilweise vom Testanspruch ausgeschlossen APOTHEKE ADHOC, 15.09.2021 09:41 Uhr

Eine Lücke in der Testverordnung könnte dazu führen, dass Jugendliche temporär für Schnelltests bezahlen müssen. Foto: Estanis Banuelos/shutterstock.com
Berlin - 

Das Ende der kostenlosen Bürgertests ist besiegelt: Ab dem 11. Oktober ist Schluss. Für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren wird eine Übergangsregelung bis Dezember geschaffen. Einige Jugendliche werden dennoch kostenpflichtige Tests in Anspruch nehmen müssen.

Bund und Länder begründen das Ende des kostenlosen Angebotes damit, dass mittlerweile allen Bürger:innen ein Impfangebot gemacht werden könne. Für Jugendliche wird eine Übergangsregelung geschaffen – sie können die kostenlosen PoC-Angebote noch bis Ende November wahrnehmen. Wie viele Anlaufstellen nach dem 11. Oktober noch verfügbar sind, bleibt offen. Seit dem 1. Juli schließen immer mehr Teststellen – an diesem Tag trat die neue Corona-Testverordnung in Kraft – neu war unter anderem eine abgesenkte Vergütung.

Doch noch können sich nicht alle Bürger:innen impfen lassen – Kinder unter 12 Jahren können die Corona-Impfung aktuell nicht in Anspruch nehmen. Zwar laufen Studien zur Zulassung, doch wann genau die Europäische Arzneimittel-Agentur die Anwendung der mRNA-Impfstoffe bei unter 12-Jährigen freigibt, bleibt abzuwarten. In den meisten Bundesländern müssen sich Kinder und Jugendliche bei Besuchen etwa im Kino ab dem 6. Lebensjahr testen lassen. Da die Stiko Mitte September auch für die 12- bis 16-Jährigen eine Impfempfehlung ausgesprochen hat, werden Schnelltests auch für die Altersgruppe kostenpflichtig. Für Kinder unter 12 Jahren bleibt das Testangebot kostenfrei. 12-Jährige, die bis Ende November zunächst nur einmal geimpft sind, werden ab Dezember zur Kasse gebeten.

Die Abda kritisiert diese Lücke in der Testverordnung in einer aktuellen Stellungnahme. Zur Übergangsregelung heißt es: „Die vorgesehene Regelung berücksichtigt aber nicht, dass weitere Minderjährige, die erst in der Zeit danach ihr zwölftes Lebensjahr vollenden, dann auch noch nicht geimpft sind. Diese zählen vielmehr erst ab ihrem Geburtstag zum Kreis derjenigen Personen, für welche die Stiko eine Impfung empfiehlt. Mit der vorgesehenen Regelung würden diese Zwölfjährigen demnach ab dem 1. Dezember 2021 vom Testanspruch ausgeschlossen, obwohl sie noch keinen vollständigen Impfschutz erlangen konnten.“ Des Weiteren könne auch nicht beurteilt werden, inwieweit eine „wünschenswerte flächendeckende Verfügbarkeit von testbereiten Leistungserbringern“ erhalten bleibt. Bereits jetzt bieten viele Apotheken keine Schnelltests mehr an, nicht zuletzt deshalb, weil auch die Nachfrage gesunken ist.