Stellungnahmen

Kassen und Apotheker kommentieren GSAV APOTHEKE ADHOC, 20.12.2018 15:24 Uhr

Berlin - 

Im Rahmen der Verbändeanhörung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zum Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) haben sich auch die Krankenkassen zu Wort gemeldet. GKV-Spitzenverband und AOK-Bundesverband kritisieren unter anderem die Erhöhung des Arbeitspreises für die Zyto-Herstellung. Die Privaten Krankenkassen (PKV) möchten sich hingegen den Neuregelungen für GKV-Patienten anschließen. Und der VZA fordert wie die ABDA einen Arbeitspreis von 129 Euro plus 3 Prozent Risikozuschlag.

Wie die ABDA setzt sich auch der Verband Zytostatika herstellenden Apothekerinnen und Apotheker (VZA) in seiner Stellungnahme für die Erhöhung des Arbeitspreises für Apotheken ein. VZA-Präsident Dr. Klaus Peterseim und Vizepräsident Michael Marxen fordern auf der Grundlage des REFA-Gutachtens, das die Kostenstruktur einer herstellenden Apotheke exakt dokumentiert, einheitlich für alle sterilen Rezepturen einen Arbeitspreis von 129 Euro. Die im Gesetzentwurf genannten 110 Euro reichten nicht aus. Zudem hält der VZA angesichts weiterer zwangsläufig anfallender Kosten im Bereich der Warenwirtschaft einen zusätzlichen, an die Regelung für Fertigarzneimittel angelehnten Handlingszuschlag in Höhe von 3 Prozent auf den abrechenbaren Wirkstoffpreis für unabdingbar.

Der Wirkstoff für alle parenteralen Zubereitungen solle grundsätzlich zum Apothekeneinkaufspreis abzurechnen sein, wenn nicht für Wirkstoffe mit Rabattvertrag alternativ zum Apothekeneinkaufspreis ein marktnaher Basispreis als Abrechnungsgrundlage zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschen Apothekerverband (DAV) vereinbart worden sei. Der VZA fordert klare, transparente und jederzeit nachvollziehbare Abrechnungsregelungen. Die permanenten Auseinandersetzungen zwischen GKV-Spitzenverband und dem DAV über Einkaufspreise und Abschläge müssten bendet werden. Der Gesetzgeber habe einen Lösungsweg vorgezeichnet, der jetzt mit klaren Regelungen fortzuführen und auszufüllen sei.

Wichtigstes Ziel müsse es sein, die flächendeckende, wohnortnahe Versorgung mit in der Apotheke hergestellten onkologischen und parenteralen Zubereitungen zu erhalten und damit die qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung der Versicherten wohnortnah zu gewährleisten. Eine regionale Begrenzung der Versorgung durch öffentliche Apotheken, wo nötig auch in Verbindung mit nahegelegenen Krankenhausapotheken und Herstellungsbetrieben, diene diesem Ziel ebenso wie der Arzneimittelsicherheit.

Der GKV-Spitzenverband kalkuliert durch das GSAV hingegen Mehrkosten von mindestens 470 Millionen Euro jährlich. Ausführlich befasst sich der Dachverband der Kassen in seiner über 100-seitigen Stellungnahme mit den Preisen für die Herstellung von Zytostatika und fordert die Streichung der vorgesehen Änderung. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte vorgeschlagen, den Arbeitspreis für die Zyto-Herstellung auf 110 Euro anzuheben. Kassen und Hersteller sollen zudem regionale, einheitliche Preis für die Wirkstoffe verhandeln. Laut BMG sollen dadurch unter dem Strich 180 Millionen Euro eingespart werden.

Nicht nachvollziehbar sind für den GKV-Spitzenverband die Änderungen der Rahmenbedingungen zur Abrechnung parenteraler Zubereitungen in der Onkologie. Zwar sei die Zielsetzung des Gesetzgebers zu begrüßen, die Versorgung mit Zytostatika nach dem Skandal in Bottrop sicherer machen zu wollen. Allerdings werde dieses Ziel mit den vorgesehenen Regelungen nicht erreicht. Es sei nicht erkennbar, wie die Versorgungsqualität durch die Abschaffung der gerade erst erfolgreich konsentierten Abrechnungsregelung zwischen Apotheken und Krankenkassen verbessert werden könne. Die Regelung selbst bleibe nicht nur an vielen Stellen unklar.

Auch das Zusammenspiel mit den nach Abschaffung der Hilfstaxe für den Bereich der Onkologie verbleibenden Regelungen ist für den Kassenverband noch ungelöst. Stattdessen gingen mit der Neuregelung erhebliche Mehrausgaben von mehr als 470 Millionen Euro im Jahr einher. „Von diesen Mehrausgaben profitieren insbesondere die 300 zytostatikaherstellenden Apotheken aber auch die pharmazeutischen Unternehmer“, so die Stellungnahme. Diese könnten allenfalls partiell durch Rabattverträge zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmern ausgeglichen werden.

Auch dem AOK-Bundesverband ist die Anhebung des Arbeitspreise für die Zyto-Herstellung zu teuer: „Dabei werden Apothekerwünsche pauschal umgesetzt, was zu erheblichen Mehrkosten von über 500 Millionen Euro sowie Unwirtschaftlichkeiten in der GKV führt.“ Die AOK fordert stattdessen die Umsetzung des 2hm-Honorargutachtens. Die Gutachten hatten im Zyto-Bereich Einsparungen von gut 250 Millionen Euro ausgemacht. Laut AOK wäre ein Arbeitspreis zwischen 22 und 33 Euro angemessen. Die AOKen kritisieren zugleich, dass die Apotheker nach dem GSAV nur noch die tatsächlichen Einkaufspreise abrechnen können und dass Kassen und Herstellern Rabattverträge über die Wirkstoffe vereinbaren sollen. Es sei davon auszugehen, dass die Apotheken in Zukunft den Krankenkassen die fiktiven Listenpreise in Rechnung stellten, weil sie tatsächlich nicht mehr verhandelten oder weil es nicht möglich sein werde die tatsächlichen Einkaufspreise im konkreten Einzelfall herauszufinden, weil dies nur mit hohem Aufwand möglich sei. Der Kassenverband sieht neuen Konfliktstoff mit den Apotheken auf sich zukommen. Außerdem würden Rabattverträge beim den Wirkstoffherstellern auf wenig Gegenliebe stoßen. Die AOK würde lieber zu apothekenexklusiven Ausschreibungen zurückzukehren.

Anmerkungen hat die AOK auch zu den Kontrollen von Zyto-Apotheken: Nach dem GSAV-Entwurf soll es häufiger unangemeldeten Prüfungen geben. Die Frequenz der Kontrollen soll durch die Landesbehörden geregelt werden. Der AOK-BV will die Kontrollen nicht von Apothekern durchführen lassen. Es sei „kritisch zu hinterfragen, ob die Überwachung von Apotheken durch andere Apotheker, die nicht hauptberuflich bei der zuständigen Behörde beschäftigt sind, erfolgen sollte.“

Der Verband der privaten Krankenkassen (PKV) sieht sich durch den GSAV-Entwurf beim den Zyto-Preisen im Nachteil: Während die gesetzlichen Krankenkassen den Apotheken für die in Zytostatika-Zubereitungen verwendeten Fertigarzneimittel lediglich den tatsächlich vereinbarten Einkaufspreis erstatten müssten, müssen Privatversicherte weiterhin den vollen – fiktiven – Lauer-Taxen-Preis entrichten. Der PKV fordert daher, dass auch Privatversicherten „an den erheblichen Einkaufsvorteilen der Zyto-Apotheken teilhaben können“.