Kein rechtmäßiges Inverkehrbringen

Kammer stellt klar: Keine FFP2-Masken für Kinder Alexandra Negt, 15.05.2021 09:24 Uhr

Die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt informiert über die Tücken bei der Abgabe von FFP2-Masken für Kinder. Foto: FamVeld/Shutterstock.com
Berlin - 

Die Diskussion um eine mögliche Abgabe von Kinder-FFP2-Masken nimmt nicht ab. Immer wieder fragen Eltern nach den filtrierenden Halbmasken für ihre Kleinen in der Apotheke. Nun klärt die Apothekerkammer Sachsen-Anhalt (AKSA) den Fall noch einmal mit deutlichen Worten: „Es gibt keine ordnungsgemäß in Verkehr befindlichen FFP2-Masken für Kinder.“

Die Regelungen dazu, ob und ab welchen Alter Kinder und Jugendliche FFP2-Masken tragen sollen, sind unterschiedlich. Kinderärzte raten bei Säuglingen und Kleinkindern generell vom Masketragen ab. Ältere Kinder sollten zumindest frei über die Tragedauer entscheiden können. Dennoch: Viele Eltern kommen mit dem Wunsch nach Kinder-FFP2-Masken in die Apotheke. Dort müssen Apotheker:innen und PTA dann enttäuschen. Aktuell gibt es keine verkehrsfähigen Masken speziell für Kinder.

Darauf weist auch die AKSA noch einmal hin. „Bekanntermaßen sind die FFP2-Masken keine Medizinprodukte, sondern ursprünglich Materialien für den Arbeitsschutz. Schon daraus erklärt sich, weshalb es keine ordnungsgemäß in Verkehr befindlichen FFP2- Masken für Kinder gibt“, heißt es im aktuellen Schreiben. Die Kammer hatte sich darüber hinaus beim zuständigen Dezernat für Arbeitsschutz informiert. Auch hier wies man darauf hin, dass alle Modelle nur für das Tragen durch Erwachsene genormt sind. „Derzeit gibt es keine Regelung (Norm) für das rechtmäßige Inverkehrbringen von Kinder-FFP2- Masken.“

Es gebe zwar FFP2-Masken in der Größe XS, diese kleineren Modelle seien jedoch trotzdem für den Arbeitsschutz und demnach für Erwachsene vorgesehen. „Die Bezeichnung FFP2 besagt, dass es sich um eine Partikelfiltrierende Halbmaske der Geräteklasse 2 (DIN EN 149) handelt. Da die Norm keine Prüfung der Masken an Kindern vorsieht, stehen die Bezeichnung ‚Kinder‘ und ‚FFP2‘ im Widerspruch.“

Bereits im Februar verwies das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf das Problem mit der Passform: „Die in den Apotheken abgabefähigen Schutzmasken müssen gemäß der SchutzmV bestimmte Qualitätsanforderungen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllen. Hinsichtlich der Schutzmasken für Kinder ist es leider so, dass es bislang noch keine FFP2-Masken gibt, die ausdrücklich für Kinder entworfen sind und auch der einschlägigen Norm genügen.“ Damals ging es um die anspruchsberechtigten Kinder von Eltern, die ALG-II beziehen.