Ärzt:innen müssen Profile akzeptieren

Jameda gewinnt beim BGH APOTHEKE ADHOC/dpa, 13.10.2021 11:40 Uhr

Zahlen oder hinnehmen: Jameda hat vor dem BGH gegen zwei Zahnmediziner gewonnen. Screenshot: Jameda.de
Berlin - 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Klagen von zwei Zahnmedizinern gegen das Ärztebewertungsportal Jameda zurückgewiesen. Das teilte ein BGH-Sprecher am Mittwoch in Karlsruhe mit. Das Ehepaar aus Nordrhein-Westfalen muss es demnach dulden, auch in Zukunft bei Jameda gelistet zu sein, entschied der BGH und stärkte damit dem Unternehmen den Rücken.

Eine Fachzahnärztin für Parodontologie und ein Fachzahnarzt für Oralchirurgie hatten verlangt, dass sie künftig nicht mehr auf dem Portal geführt und ihre Daten gelöscht werden. Das hatten sie unter anderem mit dem Geschäftsmodell von Jameda begründet: Aus ihrer Sicht begünstigt es Ärzte, die über kostenpflichtige Pakete ihr Profil über ein Bild oder Verlinkungen ansprechender gestalten können als sogenannte Basiskunden, die nicht zahlen. Das stehe im Widerspruch zum Transparenzanspruch von Jameda gegenüber Patient:innen und zur Rolle eines neutralen Informationsmittlers. Das Landgericht Bonn hatte beiden Klagen stattgegeben, die dagegen gerichteten Berufungen Jamedas hat das Oberlandesgericht Köln hinsichtlich der Löschungsanträge daraufhin zurückgewiesen.

Die BGH-Richter gaben dem Arztportal nun Recht und wiesen die Revisionen ab. Jameda dürfe seine Premiumkunden zwar nicht unzulässig bevorzugen – hier aber komme es immer auf den Einzelfall an, hatten die Karlsruher Richter bei der Verhandlung am Dienstag betont. Einen allgemeinen Gleichbehandlungsanspruch für zahlende und nicht zahlende Ärzte gebe es nicht.

Der BGH erklärte, dass er keine verdeckte Vorteilsverschaffung in der Darstellung der Premium-Profile sehe und wies die Revision der Kläger vollständig zurück. Eine ausführliche Begründung der Entscheidung erfolgte zunächst nicht. Ähnliche Streitfragen waren schon in früheren Verfahren verhandelt worden, unter anderem an den Oberlandesgerichten Köln und Frankfurt sowie am Landgericht München.

Das Portal lege größten Wert darauf, bezahlte Leistungen transparent gegenüber Patient:innen zu kennzeichnen, erklärte das Unternehmen am Mittwochvormittag. In den letzten Jahren seien regelmäßig grafische und textliche Anpassungen vorgenommen worden, um Premium- von Nicht-Premium-Profilen noch deutlicher unterscheidbar zu machen. Der BHG habe mit seiner Entscheidung „erneut die gesellschaftlich erwünschte Funktion von Jameda als neutraler Informationsmittler“ betont.

Das Portal werde auch weiterhin Patient:innen einen vollständigen Überblick über alle Ärzt:innen gewährleisten. „Als Deutschlands größte Arzt-Patienten-Plattform ist es unsere Pflicht, die Digitalisierung in der Gesundheits-Branche maßgeblich zu gestalten. Deswegen freuen wir uns, dass die Bundesrichter gestern erneut die gesellschaftlich erwünschte Funktion von Jameda betont haben und damit vollständige Arztlisten als einen wichtigen Beitrag zu einer besseren medizinischen Versorgung anerkennen“, so Jameda-Geschäftsführer Dr. Florian Weiß. Das Portal lege großen Wert darauf, dass sich seine Angebote auf die Bedürfnisse von Patienten und Ärzten gleichermaßen fokussieren, um ihre Beziehung mithilfe digitaler Services zu stärken. „Ein vollständiger Überblick über alle Ärzte ist ein wesentlicher Baustein auf diesem Weg.“

Vollständige Arztlisten seien die Grundlage für eine freie Arztwahl und sorgten für Transparenz über ärztliche Qualität. Jameda biete unabhängig vom Kundenstatus allen Ärzt:innen die Möglichkeit, ihren Patient:innen relevante Informationen zur Arztwahl bereitzustellen, um ihnen die optimale Grundlage für ihre Arztwahl zu geben. Gegen die Zahlungen von Nutzungsgebühren – das „Goldpaket“ kostet 69 Euro, das „Platinpaket“ 139 Euro im Monat – bietet Jameda über die für die Arztwahl zentralen Basisinformationen hinaus an, Zusatzinformationen wie Text- und Bildmaterial zu hinterlegen, Termine online an ihre Patient:innen zu vergeben oder sie via Videosprechstunde zu betreuen.