Innovationsfonds

Hecken legt Förderschwerpunkte fest APOTHEKE ADHOC, 01.03.2016 12:50 Uhr

Berlin - 

Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat die ersten Förderschwerpunkte für das Jahr 2016 bekannt gegeben. Danach soll in der ersten Förderwelle in „neue Versorgungsformen“ zur Arzneimitteltherapie sowie Arzneimitteltherapiesicherheit investiert werden. Gefördert werden zudem Versorgungsmodelle in strukturschwachen oder ländlichen Gebieten.  

Auf der Liste des Innovationsausschusses stehen weiterhin Versorgungsmodelle für spezielle Patientengruppen wie ältere Menschen, Menschen mit psychischen Erkrankungen, pflegebedürftige Menschen sowie Kinder und Jugendliche. Mit den GKV-Versorgungsstärkungsgesetz hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) für die Versorgungsforschung sowie die Entwicklung neuer Versorgungsformen in den Jahren 2016 bis 2019 jährlich jeweils 300 Millionen Euro bereitgestellt. Aufgebracht werden die Gelder von den Krankenkassen und vom Gesundheitsfonds. Ziel ist es, die Versorgung von Patienten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) weiterzuentwickeln.

Sowohl für die neuen Versorgungsformen als auch für die Versorgungsforschung hat der Innovationsausschuss für die erste Förderwelle im Jahr 2016 jeweils einen themenoffenen und mehrere themenspezifische Förderschwerpunkte definiert. In den themenoffenen Förderschwerpunkten können Projekte unabhängig von ihrer thematischen Ausrichtung gefördert werden, soweit sie den Förderkriterien entsprechen.

Der themenspezifische Teil des Förderbereichs „Versorgungsforschung“ enthält die Förderschwerpunkte Weiterentwicklung der Qualitätssicherung und Patientensicherheit in der Versorgung, Verbesserung von Instrumenten zur Messung von Lebensqualität für bestimmte Patientengruppen, innovative Konzepte patientenorientierter Pflege unter besonderer Berücksichtigung, Verbesserung der Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit der GKV-Versorgung, Ursachen, Umfang und Auswirkungen administrativer und bürokratischer Anforderungen im Gesundheitswesen auf die Patientenversorgung sowie Entwicklung geeigneter Lösungsansätze und der Einsatz von Routinedaten zur Verbesserung der Versorgung.

Der G-BA weist darauf hin, dass sich Antragsteller nach Veröffentlichung der Förderbekanntmachungen entweder auf einen themenspezifischen oder auf einen themenoffenen Förderschwerpunkt bewerben können. Eine Konkretisierung der Förderkriterien sowie der weiteren Anforderungen an die Projekte und die Anträge erfolgt im Rahmen der Förderbekanntmachungen in den nächsten Wochen. Eine Antragstellung ist erst nach Veröffentlichung einer Förderbekanntmachung möglich.

Auf die Gelder aus dem Innovationsfond schielen viele – auch die Apotheker. Die ABDA will sich womöglich mit einem sektorenübergreifenden Medikationsmanagement bewerben. Die Techniker Krankenkasse (TK) könnte den Apothekern Konkurrenz machen. Die Kasse bietet etwa mit der „Versicherteninformation Arzneimittel“ eine Auflistung der verordneten Medikamente, ähnlich einem Medikationsplan. Außerdem stehen TK-Arzneimittelcoaches Kunden mit Typ-2-Diabetes und Rheuma zur Seite und beraten sie telefonisch und in Zusammenarbeit mit Apothekern.

Lutz Stroppe, Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), nannte bereits drei wesentliche Anforderungen an Innovationen: Sie müssten einen Fortschritt für die Lebensqualität mit sich bringen, Strukturen und Prozesse nachhaltig verbessern und allen zugänglich sein. Die geförderten Projekte sollen das Potenzial haben, dauerhaft in die Versorgung einzugehen.