Heil- und Hilfsmittelversorgung

Bundestag verbietet Hilfsmittel-Dumping dpa/APOTHEKE ADHOC, 16.02.2017 16:51 Uhr

Berlin - 

Patienten haben künftig ein Recht auf bessere Qualität bei Hilfsmitteln wie Windeln, Kompressionsstrümpfen, Schuheinlagen, Prothesen, Hörgeräten oder Rollstühlen. Zudem soll Therapeuten bei medizinischen Behandlungen wie Krankengymnastik oder Massagen sowie bei der Behandlung von Sprech- und Sprachstörungen mehr Verantwortung übertragen werden. Der Bundestag verabschiedete heute ein entsprechendes Gesetz von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung.

Viele Menschen in Deutschland sind nach einem Unfall oder einem Schlaganfall auf Gehhilfen oder auf Krankengymnastik und Motorikübungen angewiesen. Diese Hilfen sind bisher nicht immer auf dem aktuellen Stand gewesen. Anlass für die Neuregelungen waren häufige Klagen darüber, dass die gesetzlichen Krankenkassen aus Kostengründen schlechte Qualität bei Windeln für Patienten mit Blasenschwäche anboten.

Die Qualität der Hilfsmittelversorgung werde sich dank des Beschlusses ansatzweise verbessern, so der Deutsche Apothekerverband (DAV) zur Verabschiedung des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) im Bundestag. Das HHVG erhöhe den Stellenwert von Qualitätskriterien bei Ausschreibungen und festige die sozialrechtliche Einordnung von Verbandmitteln, führe aber auch eine neuartige Überwachung der Präqualifizierungsstellen sowie erweiterte Dokumentationspflichten bei der Hilfsmittelberatung ein.

„Die Apotheker begrüßen es, wenn die Krankenkassen nicht nur den Preis, sondern auch die Qualität bei ihren Ausschreibungen für Hilfsmittel berücksichtigen müssen“, so DAV-Chef Fritz Becker. „Inwieweit die Versicherten dadurch bessere Produkte ohne Aufzahlungen erhalten werden, müssen wir sehen. Wir werden das in der Praxis eng begleiten und gegebenenfalls weitere Vorschläge machen.“

Bei den Verbandmitteln freue der DAV sich für die Patienten, dass bewährte Produkte zur Wundbehandlung weiterhin von den Krankenkassen bezahlt werden. „Die Bürokratie in der Hilfsmittelversorgung nimmt leider zu. Die Überwachung der Präqualifizierungsstellen soll geändert werden, womit ein funktionierendes Verfahren unnötig in Gefahr gebracht wird. Die neue Dokumentationspflicht bei der Beratung bringt nur Mehraufwand, aber keinen Zusatznutzen“, so Becker weiter.

„Die Heil- und Hilfsmittelreform ist eine Reaktion auf den steigenden Bedarf an Rollstühlen, Hörgeräten oder Schuheinlagen“, heißt es von der gesundheitspolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk, und dem zuständige Berichterstatter Roy Kühne zum HHVG. Das Gesetz leiste einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln.

„Als Erstes wird das veraltete Hilfsmittelverzeichnis überarbeitet und dem medizinisch-technischen Fortschritt angepasst“, so Michalk und Kühne weiter. „Wir haben uns zudem dafür eingesetzt, dass Versicherte künftig zwischen verschiedenen zuzahlungsfreien Hilfsmitteln wählen können. Dies gilt insbesondere bei Versorgungsverträgen, die ausgeschrieben wurden.

Heilmittel sind medizinische Behandlungen, die von Vertragsärzten verordnet und von speziell ausgebildeten Therapeuten erbracht werden. Zu den Heilmitteln zählen die Anwendungen der Physiotherapie wie Krankengymnastik oder Wärmebehandlungen sowie der Logopädie bei Stimm-, Sprech-, und Sprachstörungen, der Ergotherapie bei Störungen der Motorik oder der Sinnesorgane und der podologischen Therapie bei Störungen an Füßen aufgrund einer Zuckererkrankung.

Hilfsmittel sind (technische) Gegenstände, mit denen gesundheitliche Defizite ausgeglichen werden sollen – von der Inkontinenzhilfe (Windeln, Katheter) über Prothesen bis hin zu Rollatoren und Rollstühlen.