Apothekenhonorar

Großhandel: Gutachten empfiehlt AEP-Modell Lothar Klein, 12.12.2017 15:19 Uhr

Berlin - 

Das vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) beauftragte Gutachten zum Apothekenhonorar empfiehlt der Politik eine durchgreifende Umgestaltung des Arzneimittelgroßhandels. Nach dem Vorbild des Großhandels AEP reicht laut Gutachten in der Regel eine Lieferung pro Tag aus: „Ein Reformansatz besteht in der Optimierung der Belieferungsfrequenz“, heißt es in der aktualisierten Fassung des Gutachtens. Außerdem drängen die Gutachter auf eine Senkung des Apothekenhonorars.

Gegenwärtig würden nach Angaben des Phagro alle knapp 20.000 Apotheken drei Mal pro Öffnungstag beliefert. Diese hohe Frequenz resultierte aus der Vielzahl der Rx-Produkte und dem hohen Leistungsstandard sowohl der Apotheken als auch des Großhandels. „Um den hohen Standard der Versorgungssicherheit weiter zu steigern, und um gleichzeitig Aufwände zu reduzieren, wird empfohlen, die Anzahl der Belieferungen zu verändern“, heißt es. Dazu werde empfohlen, „nur die circa 1200 Notfallapotheken innerhalb von 24 Stunden“ zu beliefern.

Das würde selbst bei einer Belieferung von bis zu fünf Mal dieser Apotheken eine erhebliche Reduktion der Lieferfrequenz bedeuten. Durch eine solche Belieferungsregel reduziere sich die Anzahl der Belieferungen pro Jahr von circa 19,6 Millionen auf rund 8,4 Millionen. Dies entspreche einer Reduktion von 43 Prozent.

„Die Kosten für die Lieferungen ist ein wesentlicher Kostenblock des Großhandels (ca. 25 Prozent) aller Kosten“, heißt es weiter. Eine erste konservative Schätzung gehe davon aus, dass rund 20 Prozent der Kosten für die Lieferungen eingespart werden können. Dies entspreche etwa 62 Millionen Euro, heißt es im letzten Kapitel des Gutachtens unter „Empfehlungen“. Neben dem monetären Vorteil komme ein „nicht unerheblicher ökologischer Aspekt“ hinzu: „Millionen Fahrten und Touren würden eingespart ohne dabei die Versorgungsqualität einzuschränken.“ Ein weiteres Argument für diesen Reformansatz sei, dass die Attraktivität für die Notdienstapotheke deutlich steige, denn nur hier könne bei akutem Bedarf das Produkt sehr schnell dem Patienten zur Verfügung gestellt werden.

Eine weitere Empfehlung der Gutachter befasst sich mit dem Nacht- und Notdienstfonds. Es könne überlegt werden, auf im Notdienst verkaufte OTC-Packungen eine Abgabe zur Einspeisung in den NNF zu erheben.

Des Weiteren empfehlen die Gutachter eine Kürzung der Honorare für die Zytostatikaherstellung: „Im Bereich der parenteralen Zuschläge rechtfertigen die Angaben der Zyto-Apotheken zu ihren zeitlichen Aufwänden auch in Kombination mit der Berücksichtigung der in diesen Apotheken um 40 Prozentpunkte erhöhten Kostenstruktur nicht die bisherigen Zuschläge“, heißt es im Gutachten. Die sehr hohen Betriebsergebnisse der Zyto-Apotheken zeigten ebenfalls im „Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebots unverhältnismäßig hohe Zuschläge für parenterale Lösungen“. „Es wird empfohlen, die kostendeckend berechneten Zuschläge anzuwenden“, so die 2hm-Gutachter.

Die vorgeschlagene „Reduktion des absoluten Festzuschlags auf 5,80 Euro führt in der Gesamtberechnung zu einer Reduktion der Einnahmen der Apotheken um circa 890 Millionen Euro, trotz Erhöhung der Zuschläge für die Gemeinwohlpflichten“, heißt es weiter. Diese Reduktion sei bei einer kostendeckenden Berechnung wesentlich darauf zurückzuführen, dass OTC und Freiwahl aktuell nicht kostendeckend vergütet würden und bisher durch Rx querfinanziert worden seien. „Der Ausgleich dessen kann jedoch nicht über die rezeptpflichtigen Arzneimittel erfolgen. Es wird daher empfohlen, die berechneten Zuschläge für die Fertigarzneimittel wie berechnet umzusetzen.“

Durch Verminderung der Rabatte bei OTC und Freiwahl beziehungsweise Verhandlungen mit den Herstellern sei ein Ausgleich dieser Einnahmenreduktion durch die Apotheke möglich und gefährde die Apotheken damit „nicht übermäßig“. Im Minus seinen die Rückgänge bei den Einkaufskonditionen der Großhändler nicht eingerechnet. Es sei davon auszugehen, dass ein großer Teil der relativen Preiszuschläge aktuell vom Großhandel an die Apotheken weitergereicht werde: „Die Höhe der Rabatte ist jedoch intransparent und gelten auch nicht pauschal für alle Apotheken. Es ist daher unklar, wie sich eine Reduktion der Großhandelszuschläge auf die Apotheken auswirkt.“ Die Gutachter empfehlen den Fixzuschlag für den Großhandel von 70 auf 96 Cent zu erhöhen, gleichzeitig aber von der Rabattierung auszunehmen. Der relative Festzuschlag von 3,15 Prozent lasse sich dagegen „kostenbasiert nicht rechtfertigen“. Kostendeckend seien nur 0,54 Prozent vertretbar.

Insgesamt kommt das Gutachten zu dem Schluss, dass die flächendeckende Versorgung in Deutschland anhand der aktuellen Datenlage nicht als gefährdet angesehen werden kann. „Es wird jedoch anhand von 2300 bereits aktuell als gefährdet einzustufender Apotheken in ländlichen Regionen empfohlen, die lokale Lebenswirklichkeit der Erreichbarkeit besser zu monitoren“, so das Gutachten. „Ein erhöhter Marktanteil von europäischen Versandhändlern kann dabei letztlich nur bestehende Probleme beschleunigen, jedoch nicht hervorrufen.“ Apotheken mit wirtschaftlicher Betriebsführung könnten bei rückläufigem Geschäft mit mittelfristig maximal 21 Prozent Marktanteil der europäischen Versender entsprechend ihre Kosten reduzieren.

„Es wird empfohlen, die Reduktion der Vergütung umzusetzen“, schreiben die Gutachter. Der Gesetzgeber sichere mit Zweig- und Notapotheken die flächendeckende Versorgung. Eine darüber hinausgehende finanzielle Absicherung des Status-Quo der Apotheken sei „letztlich nur vor dem Hintergrund der Einschränkung der Niederlassungsfreiheit in Einklang mit den berechtigten Interessen der Arzneimittelverbraucher zu bringen“. Als Gegengewicht zu der aktuell „sehr präsenten Darstellung der Schließung von Apotheken“ sollte aus Sicht der Autoren nicht nur die Beschäftigtenzahlen der Apotheken als Beleg für die Versorgung der Bevölkerung sondern auch eine regelmäßige Analyse der Erreichbarkeit der Apotheken in Bezug zu der Lebenswirklichkeit der Menschen durchgeführt und veröffentlicht werden.

Wegen der dynamischen Entwicklung im Apothekenmarkt bezüglich der Kosten einschließlich der „Tariflöhne, der Entwicklung der Packungsanzahlen von Rx, OTC, Freiwahl, der Entwicklung der Anzahl der Apotheken, der Entwicklung von BtM, Kühlartikeln, Hochpreisern und Rezepturen“ empfehlen die Gutachter die AMPreisV „jährlich zu aktualisieren, um Apotheken und Großhandel Planungssicherheit zu ermöglichen sowie die Aktualität der in die Berechnung einfließenden Daten sicherzustellen“.

Abschließend zeigen sich die Gutachter zwar überzeugt vom Gehalt ihrer Arbeit, erwarten aber eine hitzige Diskussion über die Ergebnisse: „Die im vorliegenden Gutachten durchgeführten Berechnungen und die Primärerhebung stellen die erste Berechnung einer kostendeckenden Vergütung als Gesamtsystem dar. Dabei wurden möglichst viele Aspekte der Leistungserbringung unter Einbeziehung des Arbeitskreises sowie der Befragung von Apotheken und Großhandel einbezogen.“ Dennoch sei nicht auszuschließen, dass „Aspekte zu gering oder zu hoch in die Berechnung eingeflossen“ seien.

Es werde daher empfohlen, die „zu erwartende kontroverse Diskussion“ der Ergebnisse der Berechnung in den weiteren Berechnungen aufzugreifen und das Berechnungsmodell in einem „praktikablen Umfang weiter zu schärfen“.