Impfzentren bis Ende 2022

GMK: Genesenenzertifikat wird Pflicht Patrick Hollstein, 11.01.2022 12:39 Uhr

Für den Genesenennachweis wird künftig der QR-Code zur Pflicht. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Die Laufzeit für die Impfzentren in Deutschland soll bis Ende 2022 verlängert werden. Das haben Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) und die saarländische Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) am Montag angekündigt. Außerdem soll das Genesenenzertifikat zur Pflicht werden.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) habe zugesagt, „dass die Finanzierung bis Ende des Jahres gesichert ist“, sagte Grimm-Benne als Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) nach einer Videokonferenz der Gesundheitsminister von Bund und Ländern.

Bachmann, die den Antrag aus dem Saarland einbrachte, lobte die Verständigung. „Mit dieser Entscheidung können das Land, die Kreise und Kommunen, aber insbesondere auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den Impfzentren Großartiges leisten, zuverlässig für das Jahr 2022 planen“, teilte sie mit. „Es wäre fatal gewesen, die Maßnahmen aus der Vergangenheit zu wiederholen und die Finanzierung vorzeitig auszusetzen.“

Außerdem haben die Länderminister beschlossen, dass vom Coronavirus genesene Personen ihren Status künftig ausschließlich digital mit einem QR-Code nachweisen sollen. Lauterbach habe zugesichert, dies zeitnah umzusetzen, sagte Grimm-Benne. Das Bundesministerium soll eine entsprechende Rechtsgrundlage schaffen, „mit der die Verpflichtung zur ausschließlichen Vorlage eines digital auslesbaren Genesenennachweisen“ bei Zutrittskontrollen beispielsweise für Veranstaltungen oder in Restaurants möglich wird. Möglich wäre dies durch Speicherung des Nachweises in der Corona-Warn-App.

Bei der diskutierten allgemeinen Impfpflicht plädieren die Ressortchefinnen und -chefs für eine rasche Lösung. „Wir waren in der Gesundheitsministerkonferenz die gesamte Zeit schon der Auffassung, dass die allgemeine Impfpflicht kommen soll“, sagte Grimm-Benne. Ein entsprechender Gesetzentwurf sollte am besten aus der Mitte des Bundestags kommen, sagte sie. „Wir haben die Bitte, dass es möglichst schnell geht, wir verlieren hier notwendige Zeit.“ Unterschiedliche Positionen gebe es noch in der Frage, ob man ein Impfregister einführen solle oder nicht, so die SPD-Politikerin.

Bei ihrer ersten regulären Konferenz in diesem Jahr haben die Gesundheitsminister außerdem über eine mögliche vierte Coronaschutzimpfung beraten. Bisher läuft in Deutschland die Booster-Impfkampagne mit Auffrischungsimpfungen. Israel impft hingegen bereits das vierte Mal. Grimm-Benne ließ offen, inwiefern man diesem Beispiel folgen will. Nötig seien zunächst weitere wissenschaftliche Untersuchungen, sagte sie.