GKV-Versorgungsstärkungsgesetz

Entlassmanagement nicht als Geschäft APOTHEKE ADHOC, 11.05.2015 13:27 Uhr

Berlin - 

Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) soll auch das Entlassmanagement verbessert werden. Nachdem es von verschiedenen Seiten Nachbesserungswünsche gab, planen die Gesundheitspolitiker von Union und SPD nun Änderungen an der geplanten Neuregelung. Damit soll insbesondere verhindert werden, dass Unternehmen das Entlassmanagement als Geschäft für sich entdecken.

So soll klargestellt werden, dass es keine Delegation geben darf – also keine weiteren Leistungserbringer am Entlassmanagement beteiligt werden dürfen. Außerdem haben sich die Berichterstatter der Koalition darauf verständigt, Rezeptsammelstellen im Rahmen des Entlassmanagements explizit zu verbieten.

Der Vorsitzende des Bundesverbands klinik- und heimversorgender Apotheker (BVKA), Dr. Klaus Peterseim, hatte im Vorfeld gefordert, unerwünschte Formen der Zusammenarbeit mit privaten Dritten auszuschließen und die freie Apothekenwahl zu garantieren. „Viele Krankenhäuser möchten das Management der Anschlussversorgung mit Arzneimitteln auslagern“, warnte Peterseim.

Auch die ABDA hatte in ihrer Stellungnahme die Ergänzung gefordert, dass die freie Apothekenwahl gilt und dass „kein privater Dritter eine 'Rezeptvermittlung' betreiben darf“. Das fordert auch der Bundesrat in einem Änderungsantrag, der derzeit vom Bundestag geprüft wird.

Darüber hinaus wollen die Gesundheitspolitiker der Koalition eine weitere Klarstellung im Gesetz: Klinikärzte sollen demnach „eine Packung mit dem kleinsten Packungsgrößenkennzeichen gemäß der Packungsgrößenverordnung“ verordnen dürfen. Bislang heißt es im Gesetzentwurf, sie dürften „die jeweils kleinste Packung“ verschreiben.

Diese Klarstellung hatte neben der ABDA auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gefordert. Sie hatten gewarnt, dass die tatsächlich kleinste Packung im Markt oft gar nicht erhältlich sei. Daher solle sich die Regelung auf die kleinste Packungsgröße beziehen. Neben diesen Änderungen wollen die Gesundheitspolitiker auch das Entlassmanagement in der Pflege noch zum Thema machen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Kliniken – wie bereits heute – für bis zu drei Tage Arzneimittel mitgeben dürfen. Dass die Krankenhausärzte darüber hinaus Rezepte für die Medikation nach der Entlassung ausstellen dürfen, ist neu. Während die Apothekerschaft die Änderung begrüßt, wäre es der KBV lieber gewesen, wenn das Krankenhaus dem Patienten die erforderliche Arzneimittelmenge mitgeben könnte – und zwar mindestens für drei Tage. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats hatte zwar einen Änderungsantrag vorgelegt, um die Regelung zu lockern, scheiterte damit aber im Plenum.

Das GKV-VSG war im Dezember im Kabinett behandelt und im Februar in die parlamentarischen Beratungen eingebracht worden.