AMG-Novelle

ABDA: Wunschliste für Gröhe

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Berlin -

Die ABDA nimmt einen neuen Anlauf für eine bessere Vergütung für Apotheker: Die aktuelle AMG-Novelle (4. Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften) soll die nächste Chance für die alten Forderungen sein – Fixhonorar für Rezepturen, bessere BtM-Gebühr, Abschaffung der Importquote und vieles mehr. Dabei hakt die ABDA auch gleich einige ungeliebte Beschlüsse des Deutschen Apothekertages (DAT) ab.

Der Referentenentwurf für das Änderungsgesetz wurde Ende November vorgelegt. Geplant sind Anpassungen am Arzneimittelgesetz (AMG), an der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), am Heilmittelwerbegesetz (HWG), am Sozialgesetzbuch (SGB V) und an sechs weiteren Verordnungen.

Unter anderem sollen Rezepte, die ohne persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient ausgestellt wurden, verboten werden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfARM) soll schon beim Verdacht auf Fälschungen Rückrufe veranlassen dürfen. Im HWG wird klargestellt, dass nicht nur die Werbung für, sondern auch das Teleshopping selbst für Arzneimittel und ärztliche Behandlungen unzulässig sind. Für klinische Prüfungen sind Anpassungen an EU-Recht geplant.

Mit dem geplanten Verbot von Online-Rezepten ist die ABDA soweit zufrieden. „Wir begrüßen die Absicht, dass die Abgabe eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels nur dann erfolgen darf, wenn das Rezept nach einem persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient ausgestellt wurde“, kommentierte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. „So werden Geschäftskonzepte vereitelt, die unter Ausnutzung europäischer Sonderregelungen das Patientenwohl gefährden.“

Lediglich eine kleine Änderung schlagen die Apotheker in Sachen Online-Rezepte vor: Denn laut AMG dürften sie solche Verordnungen grundsätzlich nicht mehr beliefern. Erst in der untergeordneten ApBetrO ist geregelt, dass das natürlich nur dann gilt, wenn für den Apotheker erkennbar ist, dass die Rezepte ohne Arztkontakt ausgestellt wurden. Die Erkennbarkeit sollte aus Sicht der ABDA schon im AMG verankert werden.

Außerdem weist die Standesvertretung darauf hin, dass bislang nicht konkretisiert worden sei, anhand welcher Kriterien ein Apotheker erkennen soll, dass es sich um eine Verschreibung ohne persönlichen Kontakt handelt. „Insofern regen wir an, zumindest in der Begründung Beispiele aufzuzählen, die eine Erkennbarkeit eines Verstoßes begründen“, heißt es.

Die übrigen elf Seiten der Stellungnahme nutzt die ABDA dafür, „eine Reihe weiterer, wichtiger berufspolitischer Anliegen zu transportieren“. Schließlich würden „wichtige Aspekte zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung“ fehlen. Schmidt betont: „Das Gesetz sollte auch weitere Aspekte für eine zukunftsfähige Versorgung von Patienten mit Arzneimitteln berücksichtigen.“

So beharrt die Standesvertretung etwa darauf, die BapO zeitnah zu überarbeiten. Dieses wichtige Anliegen sei seit 2007 bereits in mehreren Gesetzgebungsverfahren vorgetragen und immer wieder zurückgestellt worden. Da die Bundesregierung zuletzt angekündigt hat, die notwendigen Anpassung in einem anderen Gesetzgebungsverfahren prüfen zu wollen, sieht die ABDA ihre Chance gekommen. Sie schlägt erneut ihre eigene Formulierung vor, die verschiedene Arbeitsorte benennt. Alternativ könnte man aber auch mit einer Ergänzung der zehn Punkte um die drei vom Bundesrat vorgeschlagenen Aspekte leben.

In Sachen Fixhonorar will die ABDA eine jährliche Überprüfung erreichen. Diese soll auf Basis des vorangegangenen Kalenderjahres für das Folgejahr erfolgen. Und ganz wichtig: Die Rohertragszuwächse sollen dabei nicht mehr gegengerechnet werden.

Die Abgabe von Rezepturen soll künftig genauso wie die von Fertigarzneimitteln honoriert werden – also mit Fixhonorar, 3-Prozent-Marge und 16 Cent für den Notdienstfonds, aber auch abzüglich des Kassenabschlags. Schließlich seien die Beratungspflichten und -notwendigkeiten die gleichen wie bei Fertigarzneimitteln, argumentiert die ABDA. „Individuell hergestellte Arzneimittel schließen eine wichtige Versorgungslücke“, betont Schmidt. Trotzdem bekämen die Apotheken kein Honorar für die Abgabe. „Das muss sich ändern.“

Bei der BtM-Gebühr will die ABDA ebenfalls nachbessern. „Eine zeitgemäße Vergütung des Aufwandes für die Versorgung mit Betäubungsmitteln und anderen dokumentationspflichtigen Medikamenten ist längst überfällig“, so Schmidt. Statt 26 Cent soll es künftig 2,91 Euro für Abgabe dokumentationspflichtiger Arzneimittel geben. Dazu zählt die ABDA nicht nur Betäubungsmittel, sondern auch Blutzubereitungen, Sera aus menschlichem Blut, Zubereitungen aus anderen Stoffen menschlicher Herkunft und gentechnisch hergestellte Plasmaproteine, bei denen ein vergleichbarer Dokumentationsaufwand entstehe.

Der Beitrag zum Nacht- und Notdienstfonds soll von 16 auf 20 Cent angehoben werden. Damit fordert die ABDA die versprochenen 120 Millionen Euro im Jahr ein. Die Standesvertretung sieht Nachholbedarf – schließlich seien 2013 nur 46 Millionen Euro und 2014 nur 114 Millionen Euro ausgezahlt worden. Für 2015 rechnet man mit rund 115 Millionen Euro. Durch die Anhebung würden die Apotheken ab 2016 knapp 143 Millionen Euro erhalten. In vier Jahren würde damit das entstandene Defizit von 85 Millionen Euro ausgeglichen.

Darüber hinaus fordert die ABDA die Abschaffung der Importquote. „Wenn wir wirksam verhindern wollen, dass gefälschte Arzneimittel in die Hände von Patienten gelangen, muss der Apotheker selbst entscheiden können, ob er ein Importarzneimittel abgibt oder nicht“, findet Schmidt. Außerdem soll eine Neuregelung im SGB V Krankenkassen und Landesapothekerverbänden ermöglichen, Verträge über zusätzliche Leistungen abzuschließen – jenseits der Abgabe von Arzneimitteln. Dabei denkt man beispielsweise an Beratungen in Sachen Prävention.

Spezialrezepturen wie anwendungsfertige Parenteralia, die zwingend aseptisch hergestellt werden müssen und nicht im Endbehältnis sterilisiert werden können, sollen künftig zwischen öffentlichen und Krankenhausapotheken gehandelt werden können. Dies ist aus Sicht der ABDA notwendig, da nicht jede Apotheke Parenteralia herstellen kann, aber bislang nur Zytostatikazubereitungen bei anderen Apotheken in Auftrag gegeben werden dürfen. Apotheken bliebe nur übrig, die Rezepturen bei Herstellbetrieben zu ordern. Oft seien im Einzugsgebiet von Apotheken aber keine geeigneten Anbieter ansässig – und damit die Versorgung beeinträchtigt.

Schließlich nutzt die ABDA die Chance, um zwei Forderungen vom DAT in Düsseldorf an den Mann zu bringen: So erinnert die Standesvertretung daran, den „kontraproduktiven Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wieder an das europarechtlich geforderte Maß anzupassen“ und der Trivialisierung von OTC-Arzneimitteln entgegenzutreten. Marketingmaßnahmen wie Zugaben oder Kaufanreize wie Gutscheine sollten wirkungsvoll bekämpft werde. Dafür soll sich die Bundesregierung auch auf unionsrechtlicher Ebene einsetzen.

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