„Armutszeugnis“ für Spahn und Abda

Freie Apothekerschaft: Spahn führt Apotheken vor APOTHEKE ADHOC, 04.02.2021 14:33 Uhr

„Armutszeugnis“: Die Freie Apothekerschaft zeigt sich empört über die Kürzung des FFP2-Honorars durch die Bundesregierung. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Die Freie Apothekerschaft (FA) zeigt sich empört über die Honorarkürzung bei der Abgabe von kostenlosen FFP2-Masken. Es handele sich bei dem Schritt um „ein Armutszeugnis“, das das Vertrauen in die Bundesregierung weiter untergrabe. Denn die widerspreche mit ihrem Verhalten ihren eigenen Forderungen.

Die FA fordert angesichts der Honorarkürzung von 5,04 Euro auf 3,30 Euro, dass im Gegenzug gesetzliche Auflagen wie die Aufbewahrungsfrist der Coupons von vier Jahren entfallen. Außerdem müsse gewährleistet werden, dass die Berechtigungsscheine ohne Terminzwang eingelöst werden dürfen, „da die Bundesregierung und die Krankenkassen es innerhalb der letzten fünf Wochen nicht geschafft haben, die Berechtigungsscheine an den Großteil der Anspruchsberechtigten zu versenden“.

Das Vorgehen, die Erstattungssumme innerhalb weniger Tagen zusammenzustutzen, sorge bei den Apothekern für großen Unmut. „Die Frage an die Politik muss erlaubt sein: Welche Wertigkeit haben Verordnungen, die innerhalb von wenigen Wochen dermaßen einschneidend verändert werden? Wie verlässlich ist Politik heute noch?“, so die FA. „Wenn Verordnungen des Bundesgesundheitsministeriums dazu führen, dass ein berechtigtes und den Apotheken zugesagtes Entgelt für eine Ware und Dienstleistung nach Lust und Laune verändert werden kann, dann wird das Vertrauen nicht nur in den Bundesgesundheitsminister erschüttert, sondern auch in die gesamte Bundesregierung – und letztendlich auch in die CDU.“ Es gehe dabei nämlich nicht nur um einen Maskenpreis, sondern um die Durchführung eines Verwaltungsaktes mit gesetzlichen Auflagen bis hin zu einer Aufbewahrungsfrist.

„Absolut nichts zu bemängeln“ gebe es hingegen an der Verlässlichkeit der Apotheken in der Pandemiezeit. „Wer […] hätte die Maskenversorgung von 27 Millionen Bürgern und die Beschaffung von über 400 Millionen FFP2-Masken bei sofortiger Bezahlung oder sogar Vorkasse in dieser Kürze der Zeit hinbekommen?“ Was die Apotheken während der Pandemie für die Bundesrepublik geleistet haben, „mit Geld nicht aufzuwiegen“. Am Geldhahn wird trotzdem weitergedreht – für die FA ein Unding: „Dass nun seitens Herrn Spahn und Teilen der Politik wieder an der Vergütung gedreht wird, ist ein Armutszeugnis.“ Schon beim Botendienst der Apotheken sei die Vergütung entgegen der Vorgaben der Bundesregierung, Kontakte zu beschränken, halbiert worden.

Doch nicht nur Spahn habe ein Armutszeugnis abgegeben, auch die „sogenannte Berufsvertretung“ Abda habe das mit ihrer Forderung nach einer Kürzung nur um 20 Prozent getan. Die Abda hatte ebenfalls gegen die Absenkung protestiert und gefordert, dass wenigstens 4,03 Euro pro Maske erstattet werden sollten. Auf Nachfrage, wie dieser Preis ermittelt wurde, teilte ein Abda-Sprecher mit, dies entspreche einer Kürzung von 20 Prozent – gegenüber den gut 30 Prozent, die das BMG plant. Eine Senkung von 20 Prozent sei die Höhe, die angesichts der Marktlage, die sich weniger angespannt gezeigt habe als befürchtet, für die Apotheken noch vertretbar sei.

Dem Verband falle übrigens auch auf, „dass anscheinend nicht nur gewisse Medien, sondern auch Politiker gerne die Begrifflichkeit von Brutto und Netto zuungunsten der Apotheken verwechseln.“ Mit ihrer Vorgehensweise widerspreche die Bundesregierung ihren eigenen Forderungen: So verlange Spahn bei den Impfstoffherstellern Transparenz und Planungssicherheit. „Eigenartig, dass das nicht auch für Apotheken gelten darf“, so die FA. „Seine besonderen Qualitäten“ hinsichtlich der Verträge mit den Schutzmasken- und Impfstoffherstellern habe Spahn in den letzten Monaten hinlänglich bewiesen. „Nun zu meinen, die Apotheken in dieser Art und Weise vorführen zu wollen, ist ein weiteres Mosaiksteinchen in dem Bundestagswahl-Puzzle, das da heißt: Wählbarkeit?“

Apotheken sollen ab dem 10. Februar nur noch 3,30 Euro pro abgegebener FFP2-Masken abrechnen können, und zwar unabhängig davon, ob sie an sozial schwache Menschen abgegeben werden oder an Risikopatienten. Die diesbezügliche Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) soll noch in der laufenden Woche in Kraft treten.