Apothekenhonorar wird gekürzt

FFP2-Masken: Spahn senkt Preis auf 3,30 Euro Patrick Hollstein, 30.01.2021 12:22 Uhr

Halbiertes Honorar: Für die zweiten Coupons dürfen Apotheken nur noch 3,30 Euro abrechnen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Statt 6 Euro brutto sollen Apotheken ab 10. Februar nur noch 3,30 Euro netto pro FFP2-Maske abrechnen können – und zwar unabhängig davon, ob sie an sozial schwache Menschen abgegeben werden oder an Risikopatienten. Dies geht aus dem Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hervor.

Demnach dürfen Apotheken für alle Masken, die auf den zweiten der an Risikopatienten verschickten Coupons abgegebenen Masken nur noch das neue Honorar abrechnen. Laut Verordnungsentwurf spart der Bund dadurch 465 Millionen Euro. Das BMG geht davon aus, dass die Aufwendungen der Apotheken für Beschaffung, Lagerung, Abgabe und Abrechnung der Schutzmasken weiterhin urch den festgelegten Erstattungspreis abgedeckt sind.

Parallel sollen auch, wie in der vergangenen Woche in Abstimmung mit dem Sozialministerium entschieden, rund 5 Millionen Empfänger von Arbeitslosengeld II jeweils zehn Masken erhalten – ohne Eigenbeteiligung. Hier werden Mehrausgaben von 220 Millionen Euro veranschlagt, inklusive Verwaltungskostenersatz für die Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen. Die Anspruchsberechtigten erhalten ein Informationsscheiben, das sie gemeinsam mit Personalausweis in der Apotheke vorlegen müssen. Die Apotheken behalten das Informationsschreiben und versehen es mit dem Apothekenstempel und der Unterschrift der abgebenden Person.

Die Abrechnung läuft analog zur Ausgabe an Risikopatienten: Die Apotheken erstellen einmalig eine Abrechnung, aus der sich die Anzahl der abgegebenen Masken und der geltend gemachte Erstattungsbetrag ergeben. Die für den Nachweis der korrekten Abrechnung erforderlichen rechnungsbegründenden Unterlagen einschließlich der einbehaltenden Informationsschreiben sind von den Apotheken bis zum 31. Dezember 2024 unverändert zu speichern oder aufzubewahren.

Rund 34 Millionen Bürger ab 60 Jahren und Menschen mit chronischen Erkrankungen bekommen Gutscheine für zwölf FFP2-Masken, die in der Apotheke eingelöst werden können. Dabei wird ein Eigenanteil von zwei Euro für je sechs Masken fällig. Drei kostenlose FFP2-Masken waren den Betroffenen schon vor dem Jahreswechsel zur Verfügung gestellt worden.