EuGH-Urteil

Lauterbach bremst Rx-Versandverbot

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Berlin -

Das von der ABDA geforderte und von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) als Antwort auf die Rx-Boni-Freigabe für ausländische Versandapotheken angekündigte Rx-Versandverbot wird es so schnell nicht geben. SPD-Fraktionsvize Professor Dr. Karl Lauterbach bekräftige im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) den Widerstand der SPD. Allerdings ließ Lauterbach eine Hintertür offen: Das Nein bezieht sich nur auf ein kurzfristiges Verbot.

„Wir sind zu einem kurzfristigen Verbot nicht bereit, und das haben wir auch der Union und dem Bundesgesundheitsminister mitgeteilt“, sagte Lauterbach der FAZ. Die SPD sei nicht für „Schnellschüsse unter dem Lobbydruck und zugunsten der Apotheker bereit“.

Stattdessen plädiert Lauterbach erneut für eine Reform des Apothekenhonorars. Wenn die Union sich bewege, könne die Koalition dies noch vor der nächsten Bundestagswahl im Herbst 2017 hinbekommen. Das SPD-geführte Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hatte im Herbst 2015 ein Forschungsprojekt für eine grundlegende Überarbeitung des Apothekenhonorars vergeben. Die Ergebnisse sollen ebenfalls vor der kommenden Wahl vorgelegt werden.

Als Gründe gegen das Rx-Versandverbot führte Lauterbach in der FAZ unter anderem Patienten auf dem Land an. Diese hätten mitunter einen weiten Weg zur nächsten Apotheke und könnten vom Versandhandel profitieren, so Lauterbach. Zudem seien die offerierten Boni gerade für „chronisch Kranke mit kleinem Einkommen eine interessante Sparmöglichkeit“.

Keinen Einfluss hat nach Auffassung Lauterbachs das EuGH-Urteil auf das Apothekensterben. Aktuell mache der Versandhandel 0,5 Prozent am Umsatz der Apotheken mit Rezepten aus, „ein kleines Pflänzchen, das wir nicht erdrücken dürfen“. Den Landapotheken gehe es zudem vergleichsweise gut, sagte Lauterbach. Verschärfen könne sich der Wettbewerb in den Städten. Dort sei die Apothekendichte aber oft schon sehr hoch.

In die falsche Richtung läuft für Lauterbach die politische Diskussion über die Konsequenzen aus dem EuGH-Urteil: „Wir müssen die Interessen der Patienten und Versicherten in den Vordergrund stellen und nicht reflexartig die Einkommensängste bestimmter Apotheker.“ Die wirtschaftliche Lage der „allermeisten Apotheken“ sei zum Glück auskömmlich. Die durchschnittlichen Umsätze seien in den letzten Jahren um je 100.000 Euro auf zuletzt 2,4 Millionen Euro gestiegen, so Lauterbach.

Es gebe aber Verbesserungsbedarf bei der Honorierung, zum Beispiel bei Not- und Nachtdiensten: „Das sind wichtige Apothekenleistungen, die keiner von uns geringschätzt.“ Auch müsse die Beratung besser honoriert werden. Allerdings sei die Beratungsleistung von Chronikern mit Dauermedikation oft gar nicht notwendig und werde nicht nachgefragt. Deshalb bleibe der Versandhandel eine „sinnvolle Ergänzung der bestehenden Apothekenstruktur“. Es müsse dafür gesorgt werden, dass deutsche Versandapotheken „fair“ daran teilnehmen könnten.

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