Rx-Versandverbot

DocMorris: Merkel als Kronzeugin Lothar Klein, 15.12.2016 13:11 Uhr

Berlin - 

Mit einer eigenen Kampagne für den Erhalt des Rx-Versandhandels mischt sich DocMorris in die Diskussion ein. Die Internetseite versandapotheken-kein-verbot.de verbreitet den Aufruf: „Der Versand von rezeptpflichtigen Arzneimitteln muss bleiben.“ Gemeinsam mit den Patienten appelliere man an die Politik, die Wahlfreiheit zu erhalten. Versandapotheken seien eine sinnvolle Ergänzung zu den Apotheken vor Ort. DocMorris lässt sogar Bundeskanzlerin Angela Merkel für sich sprechen.

Weil es bequem und weil die nächste Apotheke zu weit weg sei, bestellten Millionen Patienten seit Jahren ihre rezeptpflichtigen Medikamente bei Versandapotheken im EU-Ausland – auch weil sie Geld sparen könnten. „Das Bundesgesundheitsministerium will das jetzt verbieten“, steht auf der Website zu lesen. Ein Verbot treffe besonders finanziell schwache Menschen und chronisch Kranke, benachteilige Menschen mit eingeschränkter Mobilität und die Landbevölkerung. Betroffen seien auch Arbeitnehmer, die zu den üblichen Öffnungszeiten keine Apotheke aufsuchen könnten. Ein Verbot bevormunde die Patienten bei der Wahl ihrer Apotheke.

Der Versandanteil von 3 Prozent gefährde nicht den Bestand der Vor-Ort-Apotheke, heißt es weiter. Bereits mehr als 40 Prozent der Deutschen hätten in den vergangenen 13 Jahren Arzneimittel online bestellt. Mit mehr als 20.000 Vor-Ort-Apotheken liege die Apothekendichte in Deutschland im europäischen Mittelfeld. 20 Millionen Chroniker benötigten eine ortsunabhängige Versorgung, argumentiert DocMorris.

Unter der Dachzeile „Darum vertrauen Patienten Versandapotheken“ kommen ohne direkten Bezug zu DocMorris sechs Patienten mit verschiedenen gesundheitlichen Problemen zu Wort, die sich in allgemeiner Form für die sichere und zuverlässige Arzneimittelversorgung bedanken. Darunter weist DocMorris das Argument zurück, Versandapotheken könnten Vor-Ort-Apotheken verdrängen, und gibt zur Protokoll, dass auch Onlineapotheken zur Beratung verpflichtet sind. Auch dem häufigen Vorwurf, ausländische Versandapotheken zahlten keine Mehrwertsteuer, tritt DocMorris entgegen: „Das stimmt nicht. Hier gelten für alle dieselben Regeln und Steuern“, steht dort zu lesen. Und die angebotenen Boni zahle DocMorris aus der eigenen Marge.

Der EuGH habe im Oktober entschieden, dass die Ausweitung der Festpreisbindung für rezeptpflichtige Medikamente in Deutschland auf EU-ausländische Versandapotheken gegen europäisches Recht verstoße, erklärt DocMorris. Die deutsche Preisbindung beschränke den freien Warenverkehr in der EU zu Lasten von EU-ausländischen Versandapotheken. Das höchste europäische Gericht sehe auch keine Gründe, die diese Beschränkung rechtfertigen könnten.

Der „Apothekerverband“ behaupte dagegen: Vor allem im ländlichen Raum seien die örtlichen Apotheken bedroht. Man fürchte die Konkurrenz der Versandapotheken, schreibt DocMorris. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe habe daher angekündigt, den Versand von rezeptpflichtigen Medikamenten per Gesetz zu verbieten. „Und dass, obwohl der Arzneimittelversand seit über zehn Jahren in Deutschland etabliert ist“, empört sich DocMorris.

Durchklicken kann man sich zu einem FAQ-Teil, und auch Angela Merkel wird als Kronzeugin für den Erhalt des Versandhandels zitiert: „Wie gehen wir mit der Digitalisierung um, und was bedeutet Digitalisierung? […] Wir werden nicht klarkommen, wenn wir bestimmte Dinge einfach verbieten und uns den neuen Möglichkeiten nicht öffnen. […] Bitte glauben Sie nicht, dass wir den Möglichkeiten der Digitalisierung entgehen können. […] Wir müssen es wieder schaffen, sie in das, was wir öffentliche Daseinsvorsorge nennen, vernünftig einzubeziehen.“