BVDAK-Stellungnahme

EU-Versender: fremdbestimmt, unkontrolliert und privilegiert Alexander Müller, 15.01.2019 09:42 Uhr

Berlin - 

Fremdgesteuerte Interessen und unklare Zuständigkeiten der Aufsicht – ausländische Versandapotheken sind aus Sicht des Bundesverbands Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) eine Gefahr für das gesamte System der Arzneimittelversorgung in Deutschland. In seiner Stellungnahme stellt sich der Verband gegen mehrere Kernpunkte der Pläne von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

Besonders kritisch bewertet der BVDAK die vorgesehene Legalisierung der Rx-Boni für ausländische Versandapotheken, gedeckelt bei 2,50 Euro. Spahns Pläne sehen zudem vor, die Grenze gegebenenfalls anzupassen, wenn der Marktanteil der EU-Versender 5 Prozent übersteigt. Konkretisiert sind diese Pläne noch nicht, allerdings gibt es von verschiedenen Seiten erhebliche Zweifel an der Umsetzbarkeit wie auch an der Rechtssicherheit.

Aus Sicht des BVDAK und seinem Vorsitzenden Dr. Stefan Hartmann sollte die Regierung selbstbewusster die eigene Zuständigkeit für das Gesundheitssystem verteidigen. Denn mit seiner Entscheidung zu Rx-Boni habe der Europäische Gerichtshof (EuGH) nicht nur seine Kompetenzen überschritten, er habe vor allem keine substantiierte Begründung für die angenommene Ungleichbehandlung zum Nachteil ausländischer Versender festgestellt. „Eine solche ist auch nicht ersichtlich, da bereits nach geltendem Recht ausländische Versandapotheken durchaus Vorteile genießen“, so der BVDAK.

Es sei schon fraglich, ob etwa die Gewährung von Rabatten durch Hersteller und Großhändler gegenüber Hollandversendern auch griffen. Und ohne geltendes Fremdbesitzverbot im Ausland könnten sich die Versender am Kapitalmarkt finanzieren. Hersteller könnten sich damit an Versandapotheken beteiligen, um Einfluss auf das Abgabeverhalten zu nehmen, oder sich mit den erhobenen Daten einen Überblick über das Verschreibungsverhalten von Ärzten verschaffen. Aber auch Ärzte selbst könnten sich beteiligen, um auf diesem Wege von der Abgabe der von ihnen verschriebenen Arzneimittel zu profitieren. Alles Dinge, die in Deutschland aus gutem Grund gesetzlich untersagt sind, findet der BVDAK.

Bereits 2017 habe zudem die niederländische Überwachungsbehörde entschieden, dass Arzneimittelversender, die hauptsächlich ins europäische Ausland versenden, als sogenannte „Grensapotheken“ definiert würden. „Mit diesem Schritt verlagert die Niederlande nach dem Verständnis des BVDAK letztlich die Aufsicht über diese Versandapotheken auf den jeweiligen EU- Mitgliedsstaat, in den die Arzneimittel versendet werden. Bisher wurde von Seiten des BMG nicht mitgeteilt, wie man sich dieser Aufsichtsverpflichtung stellen möchte“, kommentiert der BVDAK. Dies führe zu einem „signifikanten Vollzugsdefizit“ im Hinblick auf aus den Niederlanden agierende Versandapotheken.

Und während in Deutschland durch das Antikorruptionsgesetz dafür Sorge getragen werde, dass die Integrität im Gesundheitswesen gewahrt wird, würden gesetzlich zugelassene Bezahlungen für Rezepte diese Ziele ad absurdum führen.

Die aus Sicht des BVDAK ebenfalls willkürlich gewählte Marktanteilsschwelle von 5 Prozent hält der Verband ebenfalls für sehr riskant. „Woher die Höhe dieser Schwelle kommt, wie sie berechnet und überprüft werden soll und wie dann festgestellte Zerstörungen der gewachsenen Strukturen wieder geheilt werden sollen, wird in den Eckpunkten jedoch weder angesprochen noch sind insoweit Lösungen ersichtlich“, so die Stellungnahme. Die 5-Prozent-Schwelle entspreche etwa dem Umsatz, der heute für den Erhalt von 1000 Präsenzapotheken vorgesehen sei, rechnet der BVDAK vor.

Die Grenze sei willkürlich und es sei auch nicht absehbar, wie im Falle der Überschreitung das Rad zurückgedreht werden könne. Spätestens dann müsse eine Auseinandersetzung mit dem EuGH stattfinden. Der BVDAK fände es besser, diese möglichst zeitnah vorzunehmen – über die bereits anhängigen Verfahren.

Dass Spahn in seinem Paket die freie Apothekenwahl bekräftigt, begrüßt der BVDAK zwar, verweist aber auf eine noch relativ junge BGH-Entscheidung, wonach das Zuweisungsverbot für ausländische Versender nicht entsprechend gilt. „Das hohe Gut der unbeeinflussten Versorgung der Patienten ist vorbehaltlos zu schützen“, so der Verband. Es dürfe nicht zu einer Beeinflussung der Patienten durch Versandapotheken oder Krankenkassen kommen, und erst recht nicht durch ausländische Konzerne.

Die vorgesehene klare Abgrenzung zwischen Botendienst und Versandhandel begrüßt der BVDAK. Wichtig findet der Verband in diesem Zusammenhang die Konkretisierung von Anforderungen etwa im Bereich der Temperaturkontrolle. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum Apotheken einerseits in ihren Räumen für dauerhafte Temperaturkontrolle sorgen müssen, der von der Apotheke kontrollierte Weg zum Patienten hiervon jedoch gerade in Zeiten von heißen Perioden, wie etwa der Sommer 2018, ausgenommen sein soll.“

Am Donnerstag wird es ernst: Dann berät die ABDA-Mitgliederversammlung über Spahns Pläne. Zwar ist der Minister nicht an das Votum der Apotheker gebunden, dem Vernehmen nach hätte Spahn im Falle einer Ablehnung seitens der ABDA aber Schwierigkeiten, sein Programm durch das Parlament zu bekommen. Am Freitag wird das Thema dann in den Koalitionsfraktionen besprochen.