Notdienstpauschale

EU-Versender wollen eigenen Notdienstfonds APOTHEKE ADHOC, 07.05.2013 14:41 Uhr

Verstoß gegen das Völkerrecht: Aus Sicht der EU-Versandapotheken darf der DAV nicht die Geschäftsunterlagen seiner ausländischen Konkurrenz ausspähen. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

Mit dem Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) sollen auch ausländische Versandapotheken am Notdienstfonds beteiligt werden. In seiner Stellungnahme erklärt sich deren Verband (European Association of Mail Service Pharmacies – EAMSP) zwar grundsätzlich zu Zahlungen bereit. Die EU-Versender verbitten sich aber, dass der Deutsche Apothekerverband (DAV) deren Zahlungsmoral überprüft. Zur Not will der EAMSP gegen den DAV klagen.

Über eine Selbsterklärung sollen die Pharmazeuten laut ANSG nachweisen, wie viele Rx-Packungen sie an Selbstzahler abgegeben haben. Der DAV erhält die hoheitliche Aufgabe, die Zahlungen der Apotheken zu überprüfen.

Der EAMSP begrüßt zwar grundsätzlich, dass die Notdienste der Apotheken pauschal honoriert werden. Insbesondere für die „stark belasteten Apotheken im ländlichen Raum“ sei dies wichtig. Das Problem der langen Wege zur nächsten Apotheke werde mit der Pauschale jedoch nicht gelöst. Der EAMSP schlägt daher vor, „telemedizinische und mobile Equipments“ einzubeziehen.

Die EU-Versender bemängeln aber die „weit reichenden Eingriffsrechte des DAV in interne Geschäftsabläufe von Apotheken“. Weil die Versandapotheken dem Rahmenvertrag beigetreten seien, seien die Zahlungsverpflichtungen selbstverständlich. In der Selbsterklärung sieht der EAMSP aber einen „rechtswidrigen und wettbewerbsverzerrenden Eingriff in das unternehmerische Handeln unserer Mitgliedsunternehmen“.

Die Kontrollmöglichkeiten ermöglichten es dem DAV, „Verwaltungsakte auf ausländischem Territorium zu vollstrecken“. Dabei sei es im Völkerrecht anerkannt, dass Organe eines Staates nicht auf dem Gebiet eines anderen Staates hoheitlich tätig werden dürfen.

Die Versandapotheken merken auch an, dass sie sich nicht von einem Wettbewerber in die Karten schauen lassen wollen: Schließlich verstehe sich der DAV als Konkurrenz. „Es ist schwer vorstellbar, dass ein Wirtschaftsverband von der Chance, auf hoheitlichem Wege Einblicke in den geschäftlichen Kernbereich von Wettbewerbern zu erhalten, keinen Gebrauch macht“, heißt es in der Stellungnahme.

Der Verband schlägt daher vor, das Geld bei seinen Mitgliedern einzutreiben und diese dann gesammelt an den DAV weiterzuleiten. Der EAMSP bietet an, seinen Jahresabschlusses durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. „Gegen hoheitliche Maßnahmen des DAV werden wir uns jedoch rechtlich zur Wehr setzen, zumindest solange, als der DAV nicht bereit ist, ausländische Versandapotheken als vollwertige Mitglieder zu akzeptieren.“