Von der Ausnahme zur Regel

E-Rezept: Gehe warnt vor Ausnahmen vom Makelverbot

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Berlin -

Gehe-Geschäftsführer Dr. Peter Schreiner kritisiert die vom Bundesrat geforderten Ausnahmen beim Makelverbot für elektronische Verordnungen. Die sind zwar für Sondersituationen in der Versorgung gedacht. „Ausnahmen bergen aber das Risikopotenzial, dass sie am Ende zur Regel werden“, so Schreiner. Das müsse verhindert werden.

Das von der Abda geforderte strikte Makelverbot für E-Rezepte soll aufgeweicht werden, fordern die Gesundheitsminister der Länder. Sie sehen darin ein Hindernis im Versorgungsalltag und fordern in ihrer Stellungnahme zum Entwurf für das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG), dass Ausnahmetatbestände festgeschrieben werden, beispielsweise in der Zytostatikaversorgung und bei Patienten ohne Smartphones. Doch gut gemeint ist oft das Gegenteil von gut gemacht, meint Schreiner. Er sieht in diesen Ausnahmesituationen – die es zumindest neben Zytostatika auch jetzt schon für klassische Verordnungen gibt – ein Einfallstor für Makler.

„Die Empfehlungen des Gesundheitsausschusses des Bundesrats zielen auf Sondersituationen in der Versorgung. Ausnahmen bergen aber das Risikopotenzial, dass sie am Ende zur Regel werden“, so Schreiner. „Das wäre ein Türöffner für die, die gezielt Rezepte lenken möchten, ohne dabei die Wahlfreiheit der Patienten zu beachten.“ Der Bundesrat hatte dazu vorgeschlagen, dass Versicherte ohne Smartphone oder die „Medienkompetenz zur Nutzung“ sowie Patienten, die weder einen Arzt noch eine Apotheke aufsuchen können, im Vorfeld eine Erklärung über die spezifische Rechteverwaltung durch den Arzt hinterlegen können. Der Arzt könnte das E-Rezept dann direkt und rechtskonform an die gewünschte Apotheke übermitteln, welche die Medikamente dann ausliefern könnte.

Gehe lehnt auch das ab. Der Großhändler positioniere sich eindeutig für die ausnahmslose freie Apothekenwahl durch den Patienten. „Die Patienten sollen zu jeder Zeit an jeder Stelle selbst entscheiden, in welcher Apotheke sie ihr E-Rezept einlösen wollen“, fordert Schreiner. „Eine Lenkung zu bestimmten Leistungserbringern oder die Steuerung von Rezepten, die nicht unmittelbar vom Patienten selbst ausgelöst werden, lehnen wir ab.“

Um zu verhindern, dass missbräuchliches Makeln zur Regel wird, fordert der Bundesrat, das Zuweisungsverhalten bei E-Rezepten müsse statistisch auswertbar sein. Bei Auffälligkeiten könne dieses überprüft werden und ein Widerruf der schriftlichen Einwilligung wäre jederzeit möglich: „Ziel muss es sein, an einem grundsätzlichen Makelverbot festzuhalten, gleichzeitig jedoch Ausnahmesituationen zu definieren, um den Versorgungsalltag vollumfänglich abdecken zu können.“ Die Länder schlagen vor, dass der Gemeinsame Bundesausschusses (G-BA) diese definiert.

Einen anderen Weg fordert die Linke. Sie kritisiert das Vorhaben, dass das E-Rezept ab 2022 verpflichtend sein soll und fordert, den oben genannten Gruppen auch weiterhin eine Verordnung per Papierrezept zu ermöglichen: „Allen Menschen, die elektronische Angebote nicht nutzen können oder wollen, sollte eine gleichwertige analoge Alternative weiterhin angeboten werden.“ Auch die Linke sieht die Gefahr, dass mittels des E-Rezepts die freie Wahl der Apotheke „durch Korruption untergraben wird“. Das Problem sei besonders brisant, weil es die Bundesregierung noch immer nicht geschafft habe, die Preisbindung bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln in Deutschland wiederherzustellen. Nach wie vor könnten ausländische Arzneimittelversender Rabatte gewähren, die den inländischen Apotheken verboten seien. Mit dem E-Rezept wäre es daher noch leichter möglich, Mittel aus dem solidarisch finanzierten Krankenversicherungswesen abzuzweigen.

Das PDSG ist allerdings nicht zustimmungspflichtig. Der Bundestag kann die Empfehlungen des Gesundheitsausschusses der Länder berücksichtigen, er kann sich aber auch darüber hinwegsetzen. Das werden die weiteren Beratungen im Bundestag zeigen.

 

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