E-Health-Gesetz

Medikationsplan: Alles nichts oder

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Berlin -

Die Apotheker sollen nun doch am Medikationsplan beteiligt werden – nur über den Umfang ist noch nicht entschieden. Offen ist, ob die Pharmazeuten den Plan nur ändern oder auch erstellen dürfen und ob sie für diese Leistung honoriert werden. Am Montag soll ein entsprechender Änderungsantrag von Union und SPD zum geplanten E-Health-Gesetz verabschiedet werden. Die ABDA fährt derweil das letzte Geschütz auf.

Nachdem die Apotheker monatelang auf Granit gebissen haben, kam vor einigen Tagen Fahrt in die Sache: Am Sonntag tagte die Arbeitsgruppe Gesundheit der Unionsfraktion zum E-Health-Gesetz, am Montag folgte eine gesundheitspolitische Klausurtagung. Gestern diskutierten die Berichterstatter der Koalitionspartner, Katja Leikert (CDU) und Dirk Heidenblut (SPD), verschiedene Versionen eines möglichen Änderungsantrags zur Einbindung der Pharmazeuten.

In der vorläufigen Variante hieß es: „Auf Wunsch des Versicherten hat die Apotheke bei Abgabe eines Arzneimittels eine insoweit erforderliche Aktualisierung des Medikationsplans vorzunehmen.“ Ab 2019 soll dann jede Apotheke auf die auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeicherten Medikationsdaten zugreifen und sie aktualisieren, wenn der Patient dies wünscht.

Mit dem neuen Absatz sollen Apotheken dazu verpflichtet werden, „bei Abgabe eines Arzneimittels eine entsprechende Aktualisierung vorzunehmen, sofern der Versicherte dies wünscht“. Mit der Abgabe des Arzneimittels liege der Apotheke die Information über die Änderung der Medikation vor, heißt es in der Begründung.

Derzeit werden in Koalitionskreisen noch zwei offene Fragen diskutiert: Sollen Apotheker den Plan auch erstellen oder lediglich aktualisieren dürfen? Und sollen sie für die Änderungen eine Vergütung erhalten? Am Montag soll es eine Entscheidung geben.

Die ABDA zieht derweil den letzten Joker und warnt, dass wegen der Rabattverträge jeder Medikationsplan untauglich werden könne, wenn die Apotheker nicht von Anfang an eingebunden würden. Schließlich werde das vom Arzt verordnete Arzneimittel in der Apotheke oft durch ein Rabattarzneimittel ausgetauscht. „Allein im Jahr 2014 wurden fast 350 Millionen Generika als Rabattarzneimittel abgegeben“, schreibt die ABDA.

Bereits im Umfeld des Deutschen Apothekertages in Düsseldorf hatte eine Apothekerin das Argument vorgebracht, dass der Arzt – wenn er alleine den Medikationsplan erstellen und ändern dürfe – auch für die Einhaltung der Rabattverträge verantwortlich sei.

ABDA-Präsident Friedemann Schmidt betont: „Der richtige Weg ist, jedem Patienten selbst die Entscheidung zu überlassen, ob sein Medikationsplan beim Arzt oder Apotheker erstellt wird.“ Ein Wahlrecht des Patienten erhöhe seine Motivation mitzumachen und damit auch den Erfolg des Projektes.

Schmidt weist darauf hin, dass neun von zehn Patienten, die dauerhaft mindestens drei Arzneimittel einnehmen, eine Stammapotheke haben. „In der Stammapotheke weiß man, was der Patient wirklich bekommt – ob Rabattarzneimittel oder rezeptfreies Präparat“, so Schmidt.

Dieser Vorteil sei „unschlagbar“ für jeden Medikationsplan. Das bloße Akutalisieren eines unrichtigen Medikationsplans sei kein Ersatz dafür. „Die Apotheker stehen an der Seite ihrer Patienten, die ein Wahlrecht zwischen Arzt und Apotheker brauchen und zurecht einen echten Nutzen erwarten“, so Schmidt. Das müsse die Politik leisten.

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