Corona-Impfung: Priorisierung notwendig

„Die Reihenfolge ist klar definiert.“ Alexandra Negt, 18.12.2020 12:02 Uhr

Jens Spahn stellt klar, dass in den ersten ein bis zwei Monaten zunächst die Bewohner und das Personal von Pflegeheimen geimpft werden. Foto: Andreas Domma
Berlin - 

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) macht in der heutigen Pressekonferenz zur Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) deutlich, dass die Reihenfolge der Corona-Impfungen klar definiert ist. „Wir müssen priorisieren und wir müssen privilegieren“, erläutert Spahn. Zu Beginn würden nur begrenzte Impfdosen zu Verfügung stehen, sodass die besonders vulnerablen Gruppen zuerst geimpft werden müssten. Ärzte, Apotheker & Co. müssten sich mehrere Wochen gedulden.

Am 27. Dezember soll es tatsächlich losgehen, versichert Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in der heutigen Pressekonferenz zur Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV). Die Bundesländer stellen sich auf dieses Datum ein, da eine Zulassung durch die EU-Kommission am 23. Dezember erwartet wird. Insbesondere in der ersten Zeit wird ein Impfstoff nicht flächendeckend allen Menschen zur Verfügung stehen. Diese anfängliche begrenzte Verfügbarkeit erfordere daher Auswahlentscheidungen darüber, wer zuerst geimpft werden solle. Die Ständige Impfkommission hat hierfür Empfehlungen gegeben.

Folgende Personen werden laut Spahn zu den zuerst geimpften Personen gehören:

  • Personen über 80 Jahre, die in stationären Einrichtungen behandelt werden (Heime)
  • Mitarbeiter von Pflege- und Altenheimen
  • Medizinisches Personal der Intensivstationen

Damit fällt die Liste zunächst kürzer aus, als die Liste der CoronaImpfV. Das liege an der stark limitierten Anzahl der Impfstoffdosen in den ersten Wochen. In den ersten Tagen nach der Zulassung würden deshalb zunächst die besonders gefährdeten Personen geimpft werden. Hierzu gehören Personen über 80 Jahre. Spahn verweist darauf, dass jeder zweite Corona-Todesfall bei Menschen in dieser Altersklasse auftritt. Ebenfalls in der ersten Gruppe der Priorisierung befindet sich das Personal von Intensivstationen. Die dort tätigen Personen sollen ebenfalls so schnell wie möglich geimpft werden.

„Stand heute gehen wir von elf bis dreizehn Millionen Impfstoffdosen im ersten Quartal aus“, gibt Spahn bekannt. Zusätzlich dazu erhöhe sich die Wahrscheinlichkeit auf weitere Zulassungen. Mit der Verfügbarkeit von weiteren Vakzinen der Unternehmen Moderna und AstraZeneca würde sich das Kontingent an Impfdosen schneller erhöhen, sodass die Durchführung der pandemischen Impfung schneller erfolgen kann.

In den ersten ein bis zwei Monaten müssten die Bürger Solidarität zeigen. So lang schätzt der Gesundheitsminister den Zeitraum, in dem ausschließlich Bewohner und Personal aus Heimen geimpft werden können. „Das wird nochmal ein harter Winter. Ich appelliere an alle Bürger ihre Kontakte nicht nur im öffentlichen, sondern auch im privaten Raum so weit wie möglich einzuschränken.“

Sind die Bewohner und Mitarbeiter der Heime, sowie das Personal der Intensivstationen weitestgehen geimpft, so haben die restlichen Gruppen der ersten Priorität Anspruch auf eine Impfung. Laut Verordnung haben folgende Personen „mit höchster Priorität“ direkt zu Beginn Anspruch auf eine Schutzimpfung:

  • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben,
  • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer, geistig behinderter oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit sehr hohem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus Sars-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, Rettungsdiensten, Impfzentren sowie in Bereichen, in denen infektionsrelevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden,
  • Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere, geistig behinderte oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
  • Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 besteht, insbesondere in der Hämato-Onkologie oder Transplantationsmedizin.