DAV will keine Rabattkontrolle durch Kassen APOTHEKE ADHOC, 11.02.2019 13:16 Uhr
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Apotheker sollen bei Grippeimpfstoffen die Einkaufsvorteile an die Kasse weiterleiten. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will die Apotheker bei der Abgabe von Impfstoffen mit einer Pauschale von einem Euro bezahlen. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) fürchtet die Bildung von Oligolpolen und die Aufgabe der Gleichpreisigkeit. In seiner Stellungnahme zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wird „erheblicher Änderungsbedarf“ gesehen.
Der Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sieht Neuregelungen für sämtliche Impfstoffe vor. Demnach ist geplant, „dass die Krankenkassen den Apotheken den tatsächlich vereinbarten Einkaufspreis, höchstens jedoch den Apothekeneinkaufspreis, und eine Apothekenvergütung von einem Euro je Einzeldosis sowie die Umsatzsteuer erstatten“.
Die Weiterleitung der Einkaufsvorteile bedeutet für den DAV allerdings die Aufgabe der Gleichpreisigkeit. Damit einher gehe eine überbordende Bürokratie, denn der Gesetzentwurf erlaubt es den Kassen, sich im Einzelfall Nachweise über die Einkaufskonditionen von den Apotheken vorlegen zu lassen. Aus Sicht des DAV ist es „praktisch unmöglich, die jeweiligen Einkaufsvorteile, die in unterschiedlicher Höhe gewährt werden können, bestimmten Packungen und damit bestimmten Krankenkassen zuzuordnen“.
Außerdem würde der Bezug von Impfstoffen auf wenige Apotheken konzentriert und somit die Bildung von Oligopolen gefördert, was allerdings dem Ziel der flächendeckenden Versorgung entgegenstehe. Daher liefert der DAV folgenden Vorschlag: Grundlage der Preisberechnung sollte der Apothekeneinkaufspreis (AEK, gemäß Arzneimittelpreisverordnung) sein. Der Apothekenabgabepreis berechne sich aus eben diesem AEK zuzüglich der Apothekenvergütung (laut Gesetzesentwurf ein Euro je Einzeldosis) sowie die Umsatzsteuer.
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