Nach Druck aus dem BMG

DAV lenkt ein: Impfzertifikate für alle – gegen Gebühr Alexander Müller, 18.06.2021 10:43 Uhr

Nach Druck aus dem BMG: Demnächst können alle Apotheken das digitale Impfzertifikat ausstellen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Es war einer der Aufreger rund um das Ausstellen der Impfzertifikate: Nur Mitglieder eines Apothekerverbands konnten sich im Portal des Deutschen Apothekerverbands (DAV) registrieren. Jetzt hat der DAV reagiert und das Portal für alle geöffnet – gegen eine Gebühr von 200 Euro. Laut dem Marketing Verein Deutscher Apotheker (MVDA) hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) dem DAV zuvor sogar mit aufsichtsrechtlichen Schritten gedroht.

Der MVDA hatte sich – neben anderen Verbünden und einzelnen Apotheken – beim BMG über die Vorgehensweise der Abda beschwert, „den Portalzugang exklusiv nur für DAV-Mitglieder zu öffnen und Nichtmitglieder aktiv auszuschließen“. Dies sei „nicht hinnehmbar“ und wohl kaum im Sinne des beauftragenden Bundesministeriums. „Wir haben das BMG auf die bestehende Ungerechtigkeit aufmerksam gemacht, da offenbar im Innenverhältnis RKI-Abda kein Problembewusstsein geherrscht hat“, teil der MVDA mit.

Tatsächlich soll der für E-Health zuständige Unterabteilungsleiter Christian Klose überrascht gewesen sein, dass Apotheken ausgeschlossen wurden. Nach Aussage des MVDA hat Klose dann das Gespräch mit der Abda gesucht. Die Abda sei dann vonseiten des Ministeriums „ermahnt und unter Androhung von aufsichtsrechtlichen Schritten“ angewiesen worden, „zeitnah einen diskriminierungsfreien Zugang für alle Apotheken zur Verfügung zu stellen“, so der MVDA.

Aus Sicht der Kooperation ist die Ausgrenzung ein Rechtsverstoß. Schließlich seien alle Apotheken über ihre Kammermitgliedschaften Teil der Abda und finanzierten mit ihren Beiträgen solche Leistungen. Daher sei es schon „juristisch hinterfragbar“, dass die vom BMG beauftragte Abda die Aufgabe an den DAV delegiere. Es sei auch nicht nachvollziehbar, warum Teilen der Bevölkerung der Zugang zum digitalen Impfnachweis vorenthalten werden soll. Der MVDA endet mit einer leisen Drohung: Sollte eine Spaltung der Apothekerschaft gewollt sein, wäre es wohl Zeit für einen weiteren Verband.

Wie der Austausch zwischen BMG und DAV tatsächlich stattgefunden hat, ist nicht bekannt. Beide Seiten wurden um Stellungnahme gebeten. Eine Reaktion gab es aber immerhin: Der DAV hat reagiert und stellt ein Anmeldeformular für Nicht-Verbandsmitglieder zur Verfügung.

Das DAV-Portal bietet öffentlichen Apotheken einen technischen Zugang zum Robert Koch-Institut (RKI) zur Ausstellung digitaler Impfzertifikate. Der DAV stelle jetzt auch öffentlichen Apotheken, deren Inhaber:innen nicht Mitglied im jeweiligen Landesapothekerverband/-verein sind, einen diskriminierungsfreien Zugang zu angemessenen Konditionen zur Verfügung, hießt es in einem Schreiben des DAV.

Konkret heißt das: Nichtmitglieder zahlen ein „aufwandsbezogenes Nutzungsentgelt in Höhe von 200 Euro“ netto für die Hauptapotheke sowie 60 Euro für jede Filiale. Die Nutzung ist zudem bis zum Ende Juni 2022 beschränkt.

Die Apotheken müssen das übersandte Formular ausfüllen und einige Unterlagen schicken, „um die nötige Sicherheitsprüfung durchführen zu können“. Dazu zählen eine Kopie der Betriebserlaubnis sowie ein „Aktivitätsnachweis“, etwa ein aktueller Bescheid des Nacht- und Notdienstfonds oder eine aktuelle Abrechnung eines Apothekenrechenzentrums. Die Beträge sollen geschwärzt werden.