Datendiebstahl

Bahr: Apotheker nicht unter Generalverdacht

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Berlin -

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hat eine schnelle Aufklärung des mutmaßlichen Datendiebstahls gegen Geld aus seinem Ministerium gefordert. Die Schuldigen und der Zweck des Ausspähens müssten schnell gefunden werden, sagte Bahr. „Ich hatte seit einiger Zeit den Verdacht, dass draußen Unterlagen kursieren.“ Die Staatsanwaltschaft Berlin prüft derzeit Vorwürfe, denen zufolge ein Vertreter der Apothekerschaft einen externen IT-Mitarbeiter des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) mit Geld zum Datenklau angestiftet haben soll.

Das BMG hatte Bahr zufolge Ende September einen Hinweis auf die Datenspionage erhalten. Ein solcher Vorfall könne nicht akzeptiert werden, so Bahr. Am 14. November sei Strafantrag gegen Unbekannt gestellt worden. Kurze Zeit später seien das BMG sowie die Räume des IT-Mitarbeiters und eines weiteren Verdächtigen durchsucht worden.

Der Staatsanwaltschaft zufolge besteht der Verdacht des Ausspähens von Daten sowie des Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Derzeit wird geprüft, ob sich der Verdacht bestätige. Bahr dementierte, dass E-Mails von ihm oder seinem Vorgänger Dr. Philipp Rösler (FDP) nach Außen gedrungen seien.

„Dass Entwürfe kursieren, macht mich nicht nervös“, so Bahr. Das sei nicht unüblich. Bemerkenswert sei jedoch, dass Entwürfe in die Öffentlichkeit gelangten, die er selbst noch nicht gesehen oder unterzeichnet habe. Es bestehe der Eindruck, dass es kein Zufall, sondern eine gezielte Aktion gewesen sei.

Bahr betonte, er wolle keine Berufsgruppe unter Generalverdacht stellen. Auffällig sei gewesen, dass Inhalte zur Gesetzgebung im Arzneimittelbereich auf „viele Internetseiten“ zum Herunterladen gestellt wurden. Bahr selbst sieht durch den Vorfall keinen Schaden für die Gesetzgebung des Ministeriums. „Ich habe mich von der Berichterstattung nicht beeinflussen lassen.“

Der IT-Mitarbeiter habe mittlerweile Hausverbot, so Bahr. Die Informatiker würden nach den Geheimdienst-Vorschriften des Bundes geprüft. Wenn der Verdacht bestätigt werde, müsse es Konsequenzen geben. Der IT-Dienstleister hatte 2008 die ersten Aufträge vom BMG erhalten. Der Verdacht werde zum Anlass genommen, die IT-Sicherheit zu überprüfen, so Bahr.

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