2. Corona-Maßnahmenpaket

Corona-Erlass für Pharmaziestudenten

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Berlin -

Mehrfach hat die Abda in der letzten Zeit auf die Corona-bedingten Probleme für den Pharmazienachwuchs hingewiesen und vergleichbare Flexibilisierungen des Studiumablaufs wie bei Ärzten und Zahnärzten von der Bundesregierung eingefordert. Diese Wünsche wurden jetzt erhört: Kurz vor der abschließenden Beratung des 2. Corona-Maßnahmenpakets hat die Koalition einen entsprechenden Änderungsantrag vorgelegt. Der wird heute im Gesundheitsausschuss besprochen und morgen mit dem Gesetzespaket im Bundestag verabschiedet.

Im Rahmen des 2. Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite wird zur Flexibilisierung des Pharmaziestudiums das Infektionsschutzgesetz angepasst: „Aufgrund der weiterbestehenden epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist der Lehrbetrieb an den Hochschulen weiterhin nur eingeschränkt möglich. Dies hat auch Auswirkungen auf das Studium der Pharmazie“, heißt es in der Begründung. Damit das Studium dennoch fortgeführt werden könne, werde wie für die Medizin und die Zahnmedizin nunmehr auch für die Pharmazie eine Abweichungsmöglichkeit von der entsprechenden Approbationsordnung vorgesehen. Demnach können „die Zeitpunkte, die Zulassungsvoraussetzungen und die Anforderungen an die Durchführung der einzelnen Abschnitte der Pharmazeutischen Prüfung sowie die Anforderungen an die Durchführung der Ausbildungsabschnitte“ angepasst werden und „alternative Lehrformate“ eingeführt werden, „um die Fortführung des Studiums zu gewährleisten“.

„Die Regelungen ermöglichen eine Flexibilisierung des Ausbildungs- und Prüfungsgeschehens. Zudem wird klargestellt, dass zur Unterstützung oder zum Ersatz vorgeschriebener Lehrveranstaltungen alternative, insbesondere digitale Lehrformate vorgesehen werden können. Dies gilt sowohl für Vorlesungen und Seminare als auch für die praktischen Lehrveranstaltungen“, so der Änderungsentwurf weiter. Die Übergangsregelungen zum Pharmaziestudium sollen über den 31. März 2021 hinaus gelten. Andere Corona-Maßnahmen sind entsprechend befristet.

In ihrer letzten Stellungnahme zum 2. Corona-Maßnahmenpaket hatte die Abda ihre Forderung nach Flexibilisierung des Pharmaziestudiums ausführlich begründet. „Auch der Lehrbetrieb im Studiengang Pharmazie ist aufgrund der weiter bestehenden epidemischen Lage von nationaler Tragweite auf derzeit nicht absehbare Zeit nur eingeschränkt möglich“, so die Abda. Ebenso wie bei der ärztlichen oder zahnärztlichen Ausbildung könne es in der Zukunft Probleme bei der Durchführung der einzelnen Abschnitte der Pharmazeutischen Prüfung geben. Flexibilität sei notwendig, sodass die Studierenden und Pharmazeuten im Praktikum (PhiP) ihre Ausbildung in der vorgesehenen Zeit absolvieren könnten, und es nicht zu einem „Rückstau“ in der Ausbildung komme. Damit würde im Bedarfsfall auch vermieden, dass die Apotheker später als vorgesehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stünden und somit die angespannte Arbeitsmarktsituation bei Apotheker nicht noch weiter verschärft werde.

Vorlesungen und Seminare würden derzeit teilweise digital angeboten. Dies sei aber bei den gemäß Approbationsordnung für Apotheker vorgeschriebenen Praktika nicht möglich. Da diese derzeit nicht beziehungsweise nur bedingt durchgeführt werden könnten, werde es schwierig bis unmöglich werden, dass die Studierenden die Ausbildung in der vorgesehenen Zeit abschließen könnten, so die Abda in der Stellungnahme. Darüber hinaus werde es möglicherweise aufgrund der begrenzten Laborplätze zu einem „Rückstau“ bei den nachfolgenden Semestern kommen, sodass diese ihre Ausbildung ebenfalls nicht in der vorgesehenen Zeit beenden könnten. „Wir halten es daher für notwendig, dass alternative Lehrformate vorgesehen werden können, und der Anteil der praktikumsbegleitenden Seminare erhöht werden kann. Dies würde die Situation an den Universitäten deutlich entspannen, und es den Studierenden ermöglichen, das Studium in der vorgesehenen Zeit zu absolvieren.“

Während der letzten Wochen hätten zudem Pharmaziestudierende die Famulatur häufig abbrechen beziehungsweise nicht aufnehmen können. Dadurch gerieten insbesondere die Studenten in Bedrängnis, die im Sommer den Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung ablegen wollten, da sie ohne Bescheinigung über die Famulatur nicht zur Prüfung zugelassen würden. Verschärft werde diese Situation dadurch, dass praktische Lehrveranstaltungen in die vorlesungsfreie Zeit im Sommer verschoben werden müssten, um allen Studierenden die Teilnahme unter den geltenden Abstandsregeln zu ermöglichen. Gegebenenfalls könne dann die Famulatur zeitlich nicht abgeleistet werden.

„Von der Approbationsordnung abweichende Regelungen bei der Famulatur würden es den Studierenden daher ermöglichen, das Studium in der regulären Zeit fortzuführen“, so die Abda: „Wir fordern daher dringend, entsprechende Regelungen auch für die Ausbildung der Apotheker aufzunehmen.“ Darauf hat die Regierungskoalition mit dem Änderungsantrag nun reagiert.

 

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