Medizinalhanf

Cannabis: Grüne wollen Kostenantrag streichen APOTHEKE ADHOC, 21.11.2018 16:37 Uhr

Berlin - 

Seit der Freigabe von Cannabis zu medizinischen Zwecken ist der Diskussionsbedarf groß. Krankenkassen monieren die hohen Kosten der Therapie und verweisen auf Alternativen. Patienten bemängeln den erschwerten Zugang zum Medizinalhanf, insbesondere nehmen sie dabei die Genehmigungsanträge ins Visier. Auch die Grünen stellen diese bürokratische Hürde an den Pranger. Die Bundestagsfraktion fordert die Streichung des Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen, wie aus einem Gesetzentwurf der Abgeordneten hervorgeht.

Anders als bei anderen Arzneimitteln ist bei Cannabis nicht genau geregelt, bei welchen Erkrankungen und Krankheitsbildern das Betäubungsmittel eingesetzt werden darf. § 31 Abs. 6 Sozialgesetzbuch (SGB V) schreibt lediglich vor, dass Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung einen Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität und auf Versorgung mit Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon haben. Dabei darf eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung stehen oder die Anwendung beim Versicherten kontraindiziert sein.

Zudem kann im Einzelfall der behandelnde Arzt unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen eine Anwendung für sinnvoll erachten, wenn „eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome besteht“. Ärzte müssen allerdings darlegen, warum Cannabinoide zu einer Besserung beitragen können und dies mit Hinweisen auf Studien belegen.

Damit die Therapie beginnen kann, muss allerdings vorher bei der Krankenkasse ein Antrag auf Kostenerstattung gestellt werden. Diese werden abgelehnt, wenn sie unvollständig sind und formale Fehler aufweisen. Den Grünen zufolge hat sich der bisherige Genehmigungsvorbehalt nicht bewährt und muss gestrichen werden. Er könne dazu führen, dass die Linderung der Beschwerden von Patienten hinausgezögert oder gänzlich verhindert werde. Die Begründung der Gesetzgebung hätte vorgesehen, dass die Entscheidung, ob ein Patient mit Cannabis behandelt werden kann, dem Arzt obliegt.

Deshalb fordern die Abgeordneten eine Änderung des SGB V; eine Alternative komme für sie nicht infrage. Man wolle den Zugang zu Cannabis als Medizin für Patienten erleichtern, heißt es in einem Gesetzentwurf. Die Genehmigungsanträge seien mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden und führten aufgrund formaler Fehler häufig zu einer Ablehnung durch die Krankenkassen – obwohl das Gesetz eine Ablehnung „nur in begründeten Fällen” vorgesehen hätte.

Die Politiker gehen davon aus, dass mit einer Streichung des Genehmigungsvorbehalts der Krankenkassen, die Verordnungen von Cannabis zunehmen werden. Derzeit würden etwa ein Drittel aller Anträge nicht genehmigt. „Ein Aufwuchs der Kosten für Cannabis um ein Drittel hätte für die Krankenversicherungen Mehrkosten von rund zwei Millionen Euro monatlich zur Folge.” Allerdings weisen sie darauf hin, dass Einsparungen „in nicht quantifizierbarer Höhe” möglich seien, weil durch die Verwendung von medizinischem Cannabis Opioide und andere Substanzen obsolet würden.

Als weiteren Vorteile nennen die Abgeordneten, dass der Aufwand für Ärzte verringern würde, da sie keinen Genehmigungsantrag mehr an die Krankenkassen stellen müssten. Außerdem könnte sich die Bereitschaft weiterer Ärzte erhöhen, Cannabis-Behandlungen anzubieten. Insgesamt könnte dadurch das Versorgungsangebot für die häufig schwerstkranken Menschen verbessert werden. Patienten, die auf Cannabis als Medizin angewiesen sind, müssten nicht mehr auf den Bescheid der Krankenkassen warten. „Zudem könnte ihre Therapie durch die behandelnden [...] Ärzte nach medizinischem Bedarf jederzeit angepasst werden, ohne das Verzögerungen entstehen.” Aber auch die Apotheker finden Platz im Gesetzentwurf: Den Grünen zufolge könnten die monatlichen Therapiekosten von bis zu 2200 Euro monatlich verringert werden, wenn der Anbau in Deutschland zu einer besseren Versorgungslage führt und die Verhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und Apothekerverband zum Apothekenzuschlag abgeschlossen werden. Die Gespräche sind aktuell noch nicht beendet.

Apotheken rechnen derzeit für Rezepturarzneimittel auf Basis von Cannabis einen Festzuschlag von 8,35 Euro gemäß § 5 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) ab. Weiterhin wird ein Festzuschlag von 90 Prozent auf die Apothekeneinkaufspreise ohne Umsatzsteuer für Stoffe und erforderliche Verpackung, ein Rezepturzuschlag sowie die Umsatzsteuer erhoben. Allerdings wird auch auf das Rezepturhonorar der Kassenabschlag von 1,77 Euro fällig.

Im Anhörungsverfahren 2016 zur Freigabe von Cannabis zu medizinischen Zwecken hatte der GKV-Spitzenverband die Vergütung der Apotheken vor dem Hintergrund des anfallenden Arbeitsaufwandes als „unangemessen hoch“ kritisiert. Eine Änderung der „Apothekerpreise" ist derzeit nicht in Sicht. Zuletzt wollte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) das Apothekenhonorar in Zusammenhang mit Cannabis streichen. Dem Referentenentwurf zum Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) zufolge könnten rund 25 Millionen Euro eingespart und somit die Ausgaben für medizinisches Cannabis halbiert werden.