Koalitionsvertrag

BVDVA: Rx-Versandverbot wäre grundgesetzwidrig APOTHEKE ADHOC, 06.03.2018 13:00 Uhr

Eine Form von Berufsverbot und grundgesetzwidrig: So wertet BVDVA-Vorstand Christian Buse das geplante Rx-Versandverbot. Foto: Andreas Domma
Berlin - 

Es ist entschieden: Eine weitere Große Koalition kommt und im Koalitionsvertrag steht, dass der Versand verschreibungspflichtiger Medikamente verboten werden soll. „Das Verbot des Rx-Versands dürfte sich aber nicht durchsetzen lassen, denn es kommt einem Berufsverbot gleich”, sagt Christian Buse, Apotheker und Vorstand des Bundesverbandes Deutscher Versandapotheken (BVDVA).

Die Berufsfreiheit sei laut Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes ein Grundrecht, das nur mit starken Gründen durch ein anderes Gesetz eingeschränkt werden dürfe, so der BVDVA. Vor einigen Jahren habe auch die Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mit Ärzten und Apothekern verboten werden sollen. Doch das Bundesverfassungsgericht habe das Verbot mit Beschluss vom 12. Januar 2016 als verfassungswidrig eingestuft. Es habe darin einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Berufsfreiheit gesehen, so der Verband.

Seit nunmehr 14 Jahren sei der Rx-Versand in Deutschland zugelassen und es gebe keinerlei Anlass, diesen zu verbieten. Bevor ein die Grundrechte einschränkendes Gesetz in Kraft treten könne – wie es das Rx-Versandverbot wäre - müsse der Gesetzgeber prüfen, ob er nicht „ein anderes, gleich wirksames, aber das Grundrecht nicht oder weniger stark einschränkendes Mittel hätte wählen können”, so die Urteilsbegründung des Bundesverfassungsgerichts im oben genannten Fall.

„Wir haben schon machbare Vorschläge zum fairen und regulierten Preiswettbewerb im Apothekenmarkt vorgestellt, durch die die Grundrechte nicht eingeschränkt werden”, so Christian Buse. Apotheken in ländlichen Regionen könnten durch einen Strukturfonds gestützt werden, der über den bestehenden Nacht- und Notdienstfonds gesteuert werde.

„Deutsche Apotheken sollten sich dem Wettbewerb stellen dürfen und über eine neu einzuführende Höchstpreisverordnung für Rx-Präparate unternehmerischer handeln können. Ein regulierter Preiswettbewerb schafft Vorteile für die Patienten und Krankenkassen”, führt Christian Buse weiter aus. Durch die Höchstpreisverordnung und den Strukturfonds würde auch die Inländerdiskriminierung entkräftet, die durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Boni auf Rx-Präparate entstanden ist.