Gesundheitsausschuss

Bundestag: Kondome auf Rezept Tobias Lau, 08.11.2018 11:11 Uhr

Berlin - 

Empfänger von Transferleistungen sollen Verhütungsmittel bundesweit auf Kassenrezept beziehen können. Das fordern mehrere Sachverständige, die der Gesundheitsausschuss des Bundestages gestern angehört hat. Er hatte zwei Anträge der Grünen und der Linken verhandelt, die das ebenfalls fordern. Die Kassen sind wenig begeistert.

Kondome auf Rezept, Sterilisation als Kassenleistung – ohne Alters- und Indikationseinschränkung: Der Bundesgesundheitsausschuss hat sich am Mittwochnachmittag mit zwei Anträgen der Grünen und der Linken befasst, in denen ein kostenloser Zugang zu verschreibungspflichtigen und nicht verschreibungspflichtigen Verhütungsmitteln gefordert wird. Die derzeitige Situation sei nicht vereinbar mit dem Menschenrecht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit, argumentieren beide Fraktionen.

Studien, beispielsweise der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), hätten gezeigt, dass Frauen einem höheren Risiko ausgesetzt sind, ungewollt schwanger zu werden, wenn sie staatliche Unterstützungsleistungen beziehen. Viele würde aus Kostengründen auf unsichere Verhütungsmethoden ausweichen oder ganz darauf verzichten. „Frauen haben ein Recht auf körperliche Selbstbestimmung und müssen sich vor ungewollten Schwangerschaften mit einer Verhütung ihrer Wahl schützen können“, fordern die Grünen in dem Antrag unter Federführung ihrer gesundheitspolitischen Sprecherin Maria Klein-Schmeink. „Dieses Recht auf körperliche Selbstbestimmung darf nicht aus finanziellen Gründen eingeschränkt werden.“

Bisher übernehmen die Krankenkassen die Kosten für ärztlich verordnete (Notfall-)Kontrazeptiva wie Pille, Pille danach, Spirale, Implantate oder Ringe nur bei Versicherten unter 21 Jahren. Ist man über 18, muss man zuzahlen. Die Bundesländer Berlin, Hamburg und Bremen haben den Weg, den Grüne und Linke fordern, bereits eingeschlagen: Hier wurde beschlossen, Empfänger von Transferleistungen von den Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel zu befreien.

In die gleiche Richtung geht ein Modellprojekt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: An sieben Standorten, darunter Halle an der Saale, Lübeck, Saarbrücken und Erfurt, kriegen auch Frauen über 20 Jahren verschreibungspflichtige Verhütungsmittel bezahlt, wenn sie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe; BAFöG, Berufsausbildungsbeihilfe, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen beziehen oder ihr Einkommen unterhalb der Armutsgrenze liegt. Die Grünen fordern nun, dass dieses Konzept allgemeingültig wird.

Die Sachverständigen, die der Gesundheitsausschuss gestern geladen hatte, schließen sich dieser Forderung weitestgehend an. Der Sexualwissenschaftlerin Ulrike Busch zufolge ist das Interesse von Frauen und Männern an effektiver Verhütung so groß wie nie. In anderen EU-Ländern wie Belgien, Frankreich und Großbritannien gebe es deshalb bereits weitreichende Regelungen für eine kostenlose Verhütung ohne zielgruppenspezifische Einschränkungen. Versorgungslösungen für Frauen und Männer mit geringem Einkommen sollten dabei Vorrang haben. Der Bundesverband Pro Familia kritisierte, dass es zwar in einigen Kommunen freiwillige Angebote für bedürftige Frauen gibt, aber kein Rechtsanspruch besteht. Ein bundesweit einheitlicher Rechtsanspruch sowie eine umfassende Verhütungsberatung wären jedoch sinnvoll.

Die Berliner Frauenärztin Katrin Wolf sieht das genauso. Unabhängig von finanziellen Barrieren sei eine sichere Verhütung für eine selbstbestimmte Sexualität und den Erhalt der sexuellen und reproduktiven Gesundheit unabdingbar. Eine bundesweit einheitliche Regelung würde helfen, die Anwendung von Verhütungsmitteln für strukturell benachteiligte Menschen zu ermöglichen und ungewollte Schwangerschaften zu verhindern. Dabei geht sie noch einen Schritt weiter: Im Sinne der selbstbestimmten Sexualität sollten auch an Männer kostenlos Kondome ausgegeben werden, fordert sie.

Damit ist sie im Einklang mit der Linken. „Die Anwendung von Kondomen ist auch deswegen förderungswürdig, da sie zur zur Prävention von Infektionskrankheiten dient“, heißt es in deren Antrag. Sie seien deshalb in den Leistungskatalog der GKV aufzunehmen. Entsprechend dem Gesamtumsatz an Verhütungsmitteln in Deutschland würde sich für die Kassen durch die Erstattung ein jährlicher Mehraufwand von 600 Millionen Euro ergeben. Der Vorschlag der Linken: Man solle den Versicherten ein monatliches Budget bereitstellen, das für eine erstattungsfähige Verhütungsmethode ihrer Wahl ausgegeben werden kann – inklusive Notfallkontrazeptiva.

„Apotheken und Sanitätshäuser werden in die Lage versetzt, die von der Krankenkasse genehmigte Versorgung zu übernehmen und direkt mit der Krankenkasse abzurechnen“, so der Vorschlag. Näheres solle der Gemeinsame Bundesausschuss, die Spitzenverbände der Krankenkassen und der Apothekerschaft regeln, insbesondere, ob auch Zykluscomputer oder zertifizierte Apps erstattungsfähig wären, ob und wie eine Sonder-PZN festzulegen wäre oder ob man dafür spezielle Rezeptformulare einführen müsste. Wichtig sei ein „unbürokratisches, digitales Genehmigungsverfahren“ bei den Krankenkassen.

Die wiederum sind von den Plänen nur wenig angetan, insbesondere wegen der möglichen Kosten von 600 Millionen Euro. Der GKV-Spitzenverband betonte vor dem Gesundheitsausschuss, dass es sich bei der Abgabe von Verhütungsmitteln um versicherungsfremde Leistungen handele, die pauschal über den Bundeszuschuss abgegolten werden. Wird der Leistungsanspruch erweitert, müssten die Kosten, die den Kassen dadurch entstehen, deshalb aus steuerfinanzierten Mitteln bezahlt werden. Und dann wären da noch die Verwaltungskosten und datenschutzrechtliche Fragen: Mit der möglichen Kennzeichnung von Rezepten für Bedürftige gehe nämlich eine mögliche Diskriminierung einher.