Substitutionspflicht

Bundestag setzt Apothekern Frist Benjamin Rohrer, 18.06.2013 11:37 Uhr

Aut-idem-Verbot: Der Bundestag fordert, dass Apotheker und Kassen bis August eine Liste von Medikamenten vorlegen, die nicht ausgetauscht werden dürfen. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Noch immer gibt es keine Liste von Arzneimitteln, die von der Substitutionspflicht ausgenommen werden sollen. Apotheker und Kassen waren schon im vergangenen Jahr aufgefordert worden, besonders kritische Wirkstoffe auszuwählen, die nicht ausgetauscht werden sollen. Mit der Zustimmung aller Fraktionen hat der Gesundheitsausschuss des Bundestages beide Parteien nun aufgefordert, bis zum 1. August diese Liste endlich vorzulegen. Aus Hessen werden bereits Forderungen laut, dass die Apotheker die Arzneimittel alleine benennen sollen.

Mit der AMG-Novelle wurde geregelt, dass für den Ausschluss von der Substitution Arzneimittel augewählt werden sollen, bei denen „zur Gewährleistung der medizinischen Versorgung sachgerecht ist, dass Patienten regelhaft nur das vom Arzt verordnete Präparat erhalten“.

Während der Verhandlungen zum neuen Rahmenvertrag hatte der Deutsche Apothekerverband (DAV) dem GKV-Spitzenverband Vorschläge vorgelegt. Auf der Liste sind unter anderem mehrere Antiepileptika, Betäubungsmittel und Gerinnungshemmer aufgeführt.

Beschlossen wurde die Liste jedoch nicht. Die Politik will aber nicht länger auf eine Einigung warten: „Der Gesundheitsausschuss fordert den GKV-Spitzenverband und den Deutschen Apothekerverband auf, bis zum 1. August eine Entscheidung zur Nicht-Austauschbarkeit vorzulegen“, heißt es in dem Entschließungsantrag.

Schon zuvor war der politische Druck größer geworden: Jens Spahn (CDU) hatte beispielsweise moniert, dass es immer noch keine konkreten Aut-idem-Verbote für „kritische“ Medikamente gebe. Auch die Grünen-Politikerin Birgitt Bender hatte die Apotheker daran erinnert, solche Chancen zu nutzen.

DAV-Chef Fritz Becker hatte in einem Brief an mehrere Gesundheitspolitiker darauf hingewiesen, dass die Kassen wiederholt eine Einigung blockiert hätten. Aus den Reihen der Apotheker hört man daher nun die Forderung, dass der DAV die Liste ohne Beteiligung der Kassen fertig stellen solle.

„Die Apotheker tragen – im Gegensatz zu den Krankenkassen – Mitverantwortung für die angewendeten Präparate. Insofern kann es nicht sein, dass von Kassenseite über die richtige Arzneimittelauswahl im Einzelfall entschieden wird“, so Hans Rudolf Diefenbach, stellvertretender Vorsitzender des Hessischen Apothekerverbandes.

Laut Diefenbach gibt es genügend Erfahrungsberichte sowohl aus der Apothekenpraxis als auch von betroffenen Patientengruppen, die die vom DAV vorgelegte Liste ausreichend begründen.