Ab 2022

Bundesrat billigt Organspende-Reform dpa, 14.02.2020 12:45 Uhr

Die Bundesbürger sollen künftig stärker dafür sensibilisiert werden, konkret über eine Organspende nach dem Tod zu entscheiden. Darauf zielt eine vom Bundestag beschlossene Reform, die der Bundesrat am Freitag passieren ließ. Foto: Andreas Domma
Berlin - 

Die Bundesbürger sollen künftig stärker dafür sensibilisiert werden, konkret über eine Organspende nach dem Tod zu entscheiden. Darauf zielt eine vom Bundestag beschlossene Reform, die der Bundesrat heute passieren ließ. Demnach sollen alle Bürger mindestens alle zehn Jahre direkt beim Ausweisabholen auf das Thema angesprochen werden – Organentnahmen bleiben aber weiterhin nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Ziel ist, zu mehr Spenden zu kommen. In Kraft treten sollen die neuen Regeln voraussichtlich 2022.

Wer ab dem Alter von 16 Jahren einen Personalausweis beantragt, ihn verlängert oder sich einen Pass besorgt, soll dann Info-Material zu Organspenden bekommen. Beim Abholen soll man sich schon vor Ort auf dem Amt mit Ja oder Nein in ein geplantes neues Online-Register eintragen können – aber auch jederzeit später von zu Hause. Auch in Ausländerbehörden soll es so umgesetzt werden. Hausärzte sollen außerdem auf Wunsch alle zwei Jahre über Organspenden informieren und ergebnisoffen zum Eintragen ins Register ermuntern.

Der Bundestag hatte die Reform Mitte Januar ohne sonst übliche Fraktionsvorgaben beschlossen. Sie geht auf die Initiative einer Abgeordnetengruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock und die Linke-Vorsitzende Katja Kipping zurück. Eine andere Gruppe um Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und den SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach war mit einem Vorstoß gescheitert, wonach alle Bürger automatisch als Organspender gelten sollten – es sei denn, man widerspricht.

Der Bundesrat bedauerte in einer Entschließung, dass die künftigen Informationspflichten auch für Ausländerbehörden gelten sollen. Angesichts von Sprachbarrieren könne fälschlicherweise der Eindruck einer Verknüpfung zwischen der Organspendebereitschaft und der amtlichen Entscheidung über aufenthaltsrechtliche Anträge erweckt werden. Dies sei aber unbedingt zu vermeiden.