Informationsverbot aufgehoben

Bundesrat billigt Neuregelung von § 219a dpa/APOTHEKE ADHOC, 15.03.2019 14:16 Uhr

Der Bundesrat stimmte heute für die Änderung Paragraf 219a. Foto: Andreas Domma
Berlin - 

Ärzte dürfen künftig öffentlich darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Der Bundesrat billigte heute die bereits im Bundestag beschlossene Änderung von Paragraf 219a des Strafgesetzbuches.

Durch die Gesetzesänderung sollen Schwangere künftig leichter Ärzte und Kliniken für eine Abtreibung finden können. Die Mediziner dürfen im Internet allerdings nur angeben, dass sie abtreiben - für weitere Informationen etwa zu verschiedenen Methoden müssen sie auf offizielle Stellen verweisen.

Zusätzlich werden monatlich aktualisierte Listen veröffentlicht, auf denen steht, welche Methode welcher Arzt für den Abbruch anwendet. Außerdem wird die Verhütungspille künftig bis zum 22. Lebensjahr von der Krankenkasse bezahlt.

Ärzte und Betroffene kritisieren die Einschränkung der Informationsmöglichkeiten seit langem scharf. Union und SPD hatten den jetzigen Kompromiss mühsam ausgehandelt - ursprünglich wollte die SPD den gesamten Paragrafen zum sogenannten Werbeverbot für Abtreibungen streichen, die Union wollte ihn überhaupt nicht antasten.