Pflegereform

Gröhe reformiert Pflegestufen dpa, 23.06.2015 14:06 Uhr aktualisiert am 23.06.2015 18:39 Uhr

Demenzkranke besser einbeziehen: Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat seinen Gesetzentwurf für eine weitere Reform der Pflegeversicherung vorgelegt. Foto: Elke Hinkelbein
Berlin - 

20 Jahre nach Einführung der Pflegeversicherung sollen die Leistungen deutlich ausgeweitet werden. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) hat nun seinen Entwurf für die zweite Stufe der Reform vorgelegt. Sie wird teurer.

Für die Pflegereform ist mehr Geld als bisher angenommen nötig, damit Pflegebedürftige nicht schlechter gestellt werden. Für die Überleitung in das neue System des zweiten Pflegestärkungsgesetzes veranschlagt Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) einmalig weitere 4,4 Milliarden Euro. Das Geld soll aus den Rücklagen der Pflegeversicherung kommen, die heute bei 6,6 Milliarden Euro liegen. Die bisher aus zwei Beitragserhöhungen erwarteten 5 Milliarden Euro jährlich reichen dafür nicht aus. Dies geht aus Gröhes Gesetzentwurf hervor, der jetzt zur Ressortabstimmung an die anderen Ministerien versandt wurde.

Gröhe sagte, mit der neuen Pflegereform kämen mehr Menschen in den Genuss von Leistungen. „Alle Pflegebedürftigen erhalten gleichberechtigten Zugang zu Unterstützungsleistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob sie an einer Demenz oder körperlichen Einschränkungen leiden. Die Unterstützung setzt künftig früher an und steigt mit wachsendem Hilfebedarf.“

Zentraler Punkt der Reform ist ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, der Demenzkranken Anspruch auf die gleichen Leistungen einräumt wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Zugleich sollen die bisherigen drei Pflegestufen auf künftig fünf sogenannte Pflegegrade ausgeweitet werden. Dies werde dem Pflegebedarf jedes Einzelnen besser Rechnung getragen, sagte Gröhe.

Mit der Umstellung, die mehrere Jahre dauern dürfte, soll keiner der heute rund 2,7 Millionen Leistungsbezieher aus der sozialen und der privaten Pflegeversicherung schlechter gestellt werden. Grundsätzlich würden Leistungsansprüche nur nach oben angepasst. Durch das neue System würden in den nächsten Jahren rund 500 000 Menschen mehr unterstützt, erläuterte Gröhe.

Das Gesetz soll grundsätzlich zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Die Umstellung auf das neue System wird dann aber noch etliche Zeit in Anspruch nehmen, so dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das Begutachtungsverfahren tatsächlich erst zwölf Monate später in Kraft treten.

Bereits Anfang des Jahres trat das erste Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Mit beiden Reformen ist eine Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung verbunden. Zu Jahresbeginn stieg er von 2,05 Prozent auf 2,35 Prozent. 2017 kommt eine weitere Steigerung um 0,2 Punkte hinzu. Beide Erhöhungen bringen zusammen fünf Milliarden Euro. Gröhe geht laut Gesetzentwurf davon aus, dass der ab 2017 geltende Beitragssatz von 2,55 Prozent trotz eines höheren Leistungsumfangs bis 2022 nicht mehr angehoben werden muss.

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) erklärte, ihr Bundesland werde sich für einen möglichst unproblematischen Übergang in das neue System einsetzen. „Wir werden ferner darauf achten, dass auch die Pflegeausbildung rasch und umfassend reformiert wird.“ Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte, das Gesetz sehe für Sterbende keine Leistungen vor.

Bislang haben wir ein relativ starres System von Pflegestufen, das ganz stark an der körperlichen Beeinträchtigung ausgerichtet ist“, sagte Gröhe vor einem Jahr. „Mit den künftigen fünf Pflegegraden wollen wir dem individuellen Pflegebedarf aller Pflegebedürftigen besser gerecht werden.

Der erste Teil der Pflegereform war bereits im vergangenen Herbst beschlossen worden. Zu den Verbesserungen zählten eine Anhebung der Leistungen um 4 Prozent und die Möglichkeit, die Zahl der rund 25.000 zusätzlichen Betreuungskräfte in Heimen auf bis zu 45.000 aufzustocken. Die Entlastung von pflegenden Angehörigen durch vorübergehende Heimunterbringung oder ambulante Pflege wurde verstärkt. Leistungen für ambulante Pflegedienste können für Haushaltshilfen umgewidmet werden.