Brandenburg

Lorenz: Forderungen zur Landtagswahl

, Uhr
Berlin -

Zwei Wochen vor der Wahl in Brandenburg schickt die Vorsitzende des Apothekerverbandes, Dr. Andrea Lorenz, den Wahlkandidaten einen fordernden Gruß. In dem Schreiben kritisiert sie, dass der Beratungsaufwand wegen komplizierter werdender Vorgaben steige und gleichzeitig die Kassen die Zahlung verweigerten. „Dies ist zukünftig nicht mehr hinnehmbar und akzeptabel“, so Lorenz. Sie fordert, das Apothekerhonorar anzupassen.

„576 Apotheken versorgen im Land Brandenburg tagtäglich vor Ort die Bürgerinnen und Bürger mit Arzneimitteln“, schreibt Lorenz. Damit sie das weiter effektiv tun könnten, müssten entsprechende Rahmenbedingungen eine zukunftsorientierte apothekerliche Berufsausübung sichern.

Stattdessen würden Vorgaben für die Arzneimittelversorgung komplizierter, etwa durch Rabattverträge und Festbeträge. Nicht nur die allgemeinen Betriebskosten seien gestiegen, sondern auch der Beratungsbedarf der Patienten, wenn auch nicht im Hinblick auf das Medikament.

Vielmehr gehe es um Bedingungen ordnungsgemäßer Abgabe, etwa auch in Bezug auf die jüngste Festbetragssenkung vom Juli, nach der nicht alle Hersteller ihre Preise angepasst hätten. Obwohl die Apotheker auf diese Preisgestaltung keinen Einfluss hätten, seien sie gefordert, zu diesem Inkasso für die GKV aufzuklären.

„Ohne die ausgiebige Beratung und den zusätzlichen Aufwand in den Apotheken wäre der große Erfolg, den sich die Gesetzlichen Krankenkassen zuschreiben – mit Stellschrauben eine Kosteneindämmung im Arzneimittelbereich erreicht zu haben –, nicht möglich und umsetzbar gewesen“, schreibt Lorenz.

Sie kritisiert, dass die Mehrbelastungen und zusätzlichen Inkassoleistungen in den Apotheken von den Krankenkassen in keiner Weise anerkannt und honoriert würden. Auch die Rabattverträge führten zu einem größeren Personalbedarf und immer häufiger, bei Nichtabgabe, zu Null-Retaxationen.

Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts würden die Krankenkassen eine Einigung im Rahmen der Selbstverwaltung verweigern, schreibt Lorenz. „Eine gütliche Einigung, wenigstens den Einkaufspreis für das abgegeben Medikament zu erstatten, lehnen die Vertreter der GKV partout ab und behalten nicht nur das vorgesehene Beratungshonorar des Apothekers, sondern auch den Warenwert des Medikamentes als 'Strafe' ein“, so Lorenz. „Damit trägt der Apotheker zu 100 Prozent die Kosten für die Arzneimittelversorgung des Patienten.“

Entsprechend der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der gestiegenen Anforderungen der Arzneimittelversorgung müsse das Honorar der Apotheker in regelmäßigen Abständen auf den Prüfstand gestellt, dynamisiert und an die Kostenentwicklungen angepasst werden, fordert Lorenz.

„Ausbau und Entwicklung einer patientenorientierten Arzneimittelversorgung – auch und gerade im ländlichen Raum – bleibt sonst immer ein Wagnis und behindert letztlich tragfähige, an die demographische Bevölkerungsprognose angepasste Entwicklungen“, so Lorenz.

Als Flächenland mit regional unterschiedlichen Strukturen sei eine funktionierende, sichere Arzneimittelversorgung auch eine perspektivische Aufgabe. „Sprechen Sie uns an“, schreibt Lorenz „auch im Interesse Ihrer Wähler“.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Mehr aus Ressort
Podcast NUR MAL SO ZUM WISSEN
Der Panikminister im Vakuum
Parlamentarier ansprechen
Preis schwört Apotheken ein

APOTHEKE ADHOC Debatte