Bezahlte Pharmazeutische Dienstleistung

BPhD: Apotheken sollen Partydrogen testen APOTHEKE ADHOC, 26.05.2020 15:35 Uhr

Drogenberatung in der Apotheke: Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden (BPhD) will, dass Apotheken Drug Checking als Pharmazeutische Dienstleistung anbieten. Foto: shutterstock.com/ DedMityay
Berlin - 

Apotheken sollen Partydrogen auf ihre Reinheit prüfen und die Konsumenten zu deren sicherer Einnahme beraten. Das fordert der Bundesverband der Pharmaziestudierenden (BPhD). Auf seiner Mitgliederversammlung vom 22. bis 24. Mai hat der Studierendenverband sich neu aufgestellt und mehrere Positionspapiere beschlossen, in denen er neben dem Drug Checking in Apotheken eine bundesweite Einführung des „alternativen Staatsexamens“ und eine höhere Quote an Krankenhausapothekern fordert.

Drug Checking war immer umstritten: Mehrere Pilotprojekte, unter anderem in Berlin, brachten zwar messbar positive Ergebnisse, doch die Vorbehalte in Politik und Gesellschaft sind enorm. Befürworter heben dabei den Nutzen bei ausbleibender Gefahr hervor: Lässt ein Konsument seine Drogen von pharmazeutisch geschultem Fachpersonal untersuchen, verringert das die Gefahr, dass die konsumierten Substanzen beispielsweise mit gefährlichen Stoffen gestreckt sind. Außerdem können die Drogenchecker aus einer Vertrauensposition heraus auf den Konsumenten einwirken und zumindest einen vertretbareren Konsum anregen. Dass Drug Checking zu einem höheren Konsum führt, sei indes nicht belegt. Ob mit oder ohne Check – die Drogen würden ohnehin genommen, so das Argument.

Dem hat sich nun der Bundesverband der Pharmaziestudierenden angeschlossen. In Belgien, Portugal, Spanien, den Niederlanden, der Schweiz und weiteren europäischen Ländern sei das Drug Checking bereits etabliert und habe dort gute Ergebnisse gezeigt: „In Ländern, die solche Angebote bereits etablieren konnten, treten fast keine Todesfälle mehr auf, die in Zusammenhang mit verunreinigten Drogen gebracht wurden“, so der BPhD. Das liege besonders daran, dass eine besondere Warnung ausgesprochen werden kann, nachdem festgestellt wird, dass sich eine gefährlich verunreinigte Substanz im Umlauf befindet.

Aber auch mit Blick auf die Konsumenten zeige sich der positive Einfluss. „Besonders Menschen mit einem gefährlichen Konsumverhalten konnten erreicht und für die Gefahren sensibilisiert werden“, berichtet das Positionspapier von der Auswertung eines Drug-Checking-Projekts in der Schweiz. „Die European Pill-Testing Study zeigte zudem, dass solche Einrichtungen die erste Anlaufstelle für Konsumentinnen und Konsumenten sind und damit ein wichtiges soziales Auffangnetz darstellen.“

Als prädestiniert für die Rolle des Auffangnetzes sieht der BPhD dabei die Apotheken im Land. Denn einerseits würden Apotheker analytische Fähigkeiten und pharmakologisches Wissen sowie die Kompetenz der qualifizierten Beratung in ihrer Person vereinen, weshalb sie auch Informationen über die sicherste Art des Konsums geben können. Andererseits biete die große Zahl an Apotheken und die nicht nötige Anfrage eines Termins für eine pharmazeutische Beratung eine niedrige Hürde für Konsumenten, Drug Checking-Angebote in Anspruch zu nehmen. „Wie bereits ausgeführt, fördern Drug Checking-Maßnahmen keineswegs einen vermehrten Konsum, sondern tragen hauptsächlich zur Sicherheit der Konsumierenden bei. Angegliederte Beratungsgespräche ermöglichen es zudem, den eigenen Konsum zu reduzieren und können auch eine Ausstiegsmöglichkeit sein.“

Die Pharmaziestudierenden sehen darin nicht nur die Möglichkeit für Pharmazeuten, punktuell hilfreich zu sein, sondern vielmehr eine Zukunftsperspektive: „Langfristig halten wir es für sinnvoll, den Fachapotheker für Toxikologie und Ökologie für die Drogenberatung auszuweiten oder eine zusätzliche Spezialisierungsmöglichkeit für Apothekerinnen und Apotheker und PTA einzuführen.“ Denn die Drogenberatung könne ein Bereich der zukünftig vergüteten Pharmazeutischen Dienstleistungen sein. Voraussetzung dafür – und genau das fordert der BPhD auch – wäre eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung. „Ein bewussterer Konsum und das Hinweisen auf die Gefahren, sowie Warnungen vor lebensgefährliche Verunreinigungen, können nur im öffentlichen Interesse liegen.“

Auch über die konkrete Frage nach dem Drug Checking hinaus schließt sich der BPhD der seit Jahren wachsenden Front der Kritiker an, die ein grundlegendes Umdenken in der Drogenpolitik fordern: „Allgemein halten wir eine Entstigmatisierung und Entkriminalisierung des Drogenkonsums, wie es beispielsweise in Portugal der Fall ist, für längst überfällig und für dringend angebracht. Abhängige sind nicht als Kriminelle, sondern als Patientinnen und Patienten anzusehen, die medizinische Versorgung benötigen. Eine Suchtkrankheit sollte nicht bestraft werden.“

Aber auch abseits der Drogenpolitik hat der BPhD einige Positionen beschlossen: So fordert er die unbegrenzte Verlängerung des alternativen Prüfungsverfahrens für den Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung in Heidelberg und Tübingen. Dieses „alternative Staatsexamen” bestehen die Studenten nicht durch eine Multiple-Choice-Prüfung. Stattdessen wird die Bewertung jedes Kurses des Grund- und Hauptstudiums in Zehntelnoten vorgenommen. Die Note des Ersten Abschnittes wird beim Alternativen Prüfungsverfahren aus den gewichteten Einzelnoten aller Kursprüfungen des Grundstudiums gebildet.

Die Vorteile liegen laut BPhD auf der Hand: „Da beim Alternativen Prüfungsverfahren jede Klausur des Ersten Abschnittes in die spätere Note des Ersten Staatsexamens einfließt, ist die Motivation bei den Studierenden besonders hoch, sich vor jeder Leistungsprüfung gut vorzubereiten, um eine gute Benotung zu erhalten. Die Themenkomplexe werden intensiv gelernt und durch das Abfragen in Formulierungsklausuren wird ein vernetztes Lernen gefördert.“ Das sei wichtig, um im modernen, interprofessionell geprägten Gesundheitssystem schnell neue Sachverhalte erfassen und bewerten zu können. Die bisherigen Antwort-Wahl-basierten Prüfungen würden hingegen nur auf das Wiedererkennen gelernter Fakten und Fragen setzen.

Eine Aufstockung wiederum fordert der BPhD bei den Krankenhausapothekern. Die Zahl an Apothekern auf Station müsse in Deutschland massiv erhöht werden, um eine gute Patientenversorgung zu gewährleisten. „Die zusätzlichen ökonomischen Vorteile sind ebenso nicht von der Hand zu weisen: Durch Optimierung der Medikation und Vermeidung von Interaktionen können Behandlungsfolgekosten durch Arzneimittelschäden erheblich reduziert werden.“ Auch hier hätten andere europäische Länder, insbesondere Großbritannien, einen deutlichen Nutzen belegt. Der BPhD fordert die Bundesländer deshalb auf, eine gesetzliche Mindestzahl an Apothekern auf Station festzulegen, sollte sich bis zum Jahr 2026 keine merkliche Verbesserung erkennen lassen.