Krankenhauszukunftsgesetz

Botendienstpauschale gestrichen APOTHEKE ADHOC, 27.08.2020 18:34 Uhr

Wie gewonnen so zerronnen: Die Botenpauschale wurde aus dem KHZG gestrichen. Foto: BerlinApotheke
Berlin - 

Die dauerhafte Einführung einer Pauschale für den Botendienst der Apotheken ist vorerst gestrichen. In der aktuellen Formulierungshilfe zum Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) findet sich der Passus nicht mehr, der ursprünglich vorgesehen war. Stattdessen wird das Kinderkrankengeld für das laufende Jahr verlängert.

Im neuen Entwurf vom 27. August findet sich nicht mehr die Regelung zur dauerhaften Honorierung des Botendienstes. Im ersten Entwurf von Anfang August war noch eine entsprechende Änderung im Sozialgesetzbuch (SGB V) vorgesehen: „Apotheken können bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Wege des Botendienstes je Lieferort und Tag einen zusätzlichen Zuschlag in Höhe von 2,50 Euro zuzüglich Umsatzsteuer erheben.“

Ab 1. Oktober sollte der Zuschlag pro Tag und Lieferort abgerechnet werden können. Zur Begründung hieß es, die Einführung sei notwendig, um insbesondere in Regionen mit geringerer Apothekendichte eine Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln sicherzustellen. „Der Botendienst trägt bei dem zunehmenden Anteil der älter werden Bevölkerung damit zu deren Entlastung bei der Zahl der Apothekenbesuche und zur Sicherstellung der Versorgung dieser Personen mit Arzneimitteln bei.“

Bereits in dieser Woche hatte sich abgezeichnet, dass die Regelung gestrichen würde. Stattdessen könnte es nun womöglich im Apothekenstärkungsgesetz (VOASG) geregelt werden. Bis zu dessen Inkrafttreten würde das mit der Sars-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung eingeführte Botendiensthonorar damit zunächst wieder entfallen. Bei der Abda fürchtet man außerdem, dass die Pauschale mit anderen vorgesehenen Beträgen etwa für pharmazeutische Diensteistungen verrechnet werden könnte.

Im KHZG wurde an der entsprechenden Stelle stattdessen eine Regelung zum Krankengeld aufgenommen: Für jedes Kind haben Eltern in diesem Jahr Anspruch auf bis zu 15 Arbeitstage, Alleinerziehende auf bis zu 30 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern kommen maximal 35 beziehungsweise 70 Arbeitstage in Betracht. Einen niedrigen dreistelligen Millionenbetrag könnte die begrenzte Ausdehnung des Leistungszeitraums kosten, mit der Union und SPD der Situation Rechnung tragen wollen, dass die Betreuung, Beaufsichtigung oder Pflege eines erkrankten Kindes im Zusammenhang mit dem Infektionsgeschehen häufiger erforderlich sein kann.

Nach Einführung des neuen Botendiensthonorars Ende April wurden im Mai insgesamt 2,52 Millionen Rx-Lieferungen durch Vor-Ort-Apotheken mit den Krankenkassen abgerechnet. Diese Zahlen hat das Marktforschungsunternehmen Iqvia ermittelt. Damit hätten die Krankenkassen bis Ende Mai über 14 Millionen Euro bezahlt, um die Arzneimittelversorgung in der Corona-Pandemie sicherzustellen, schreibt Iqvia.

Ab Ende September können sich die Apotheken noch auf die Auszahlung einer einmaligen Pauschale von 250 Euro (netto) freuen, die ihnen für die Ausstattung des Botendienstes mit Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln zusteht. Die Abrechnung und die Auszahlung an die Apotheken übernimmt der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) mithilfe einer Beleihung durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG).