Verwendung von Schutzausrüstung

BMG reagiert auf Masken-Vorwürfe APOTHEKE ADHOC/ dpa, 05.06.2021 15:36 Uhr aktualisiert am 06.06.2021 07:46 Uhr

Das BMG weist Berichte zurück, wonach unbrauchbare Masken in der Nationalen Reserve eingelagert sein sollen. Foto: Andreas Domma
Berlin - 

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nimmt zu Berichten Stellung, die sich um die Verteilung beziehungsweise Vernichtung im Grunde nutzlose Masken dreht. Das Haus von Jens Spahn (CDU) geht nicht auf alle Vorwürfe des „Spiegel“ konkret ein, weist aber den Vorwurf zurück, unbrauchbare Masken sollten quasi heimlich vernichtet werden.

Der Spiegel hatte berichtet, dass die Regierung im Frühjahr 2020 angesichts des großen Mangels an Schutzmasken nach Beginn der Pandemie Millionen Masken in China bestellt habe, die nicht nach hohen Standards getestet worden seien. Teils seien sie beim TÜV Nord mit einem Verfahren geprüft worden, bei dem auf bestimmte Prüfschritte verzichtet worden sei. Nicht geprüft worden sei, was mit den Masken passiere, wenn sie 24 Stunden lang 70 Grad ausgesetzt seien und wenn sie 20 Minuten getragen seien. Auch seien bei Masken, die per Sonderzulassung nach Deutschland geholt worden seien, zunächst lediglich Dokumente geprüft worden, nicht aber die Masken selbst. Diese seien zumindest teilweise nachgetestet worden.

In Sonderaktionen sollten diese angeblich an Hartz-IV-Empfänger:innen, Menschen mit Behinderung und Obdachlose verteilt werden. Inzwischen sehe der Plan vor, die Masken in die Nationale Reserve Gesundheitsschutz zu überführen und nach Erreichen der Verfallszeit zu vernichten. Die Opposition aber auch der Koalitionspartner SPD reagierten empört.

Das BMG teilt hierzu mit: „Bei der kostenlosen Verteilung bzw. Lieferung von Masken an Einrichtungen der Obdachlosen- und Eingliederungshilfe stand jederzeit der bestmögliche Schutz der dort lebenden Bürgerinnen und Bürger und der Beschäftigten im Vordergrund. Andere Erwägungen haben seitens des BMG keine Rolle gespielt.“ Für ALG-II-Bezieher:innen sei die Verteilung von Masken ohnehin über die Apotheken erfolgt. „Diese wurden von den Apotheken beschafft, Bestände des Bundes wurden hierzu nicht genutzt und dies war auch nicht geplant“, so das BMG. Auf Twitter schrieb das Ministerium: „Einzelne Äußerungen von heute unterstellen, dass die Gefährdung von Menschen in Kauf genommen wurde – auch von Angehörigen besonders vulnerabler Gruppen. Das ist ein nicht akzeptabler Vorwurf, der von keinen Fakten gedeckt ist. Das BMG weist ihn entschieden zurück.“

Das Gesundheitsministerium habe mit dem für Arbeitsschutz zuständigen Arbeitsministerium über die Verwendung der Masken verhandelt, so der Spiegel unter Berufung auf einen Schriftwechsel von Gesundheitsstaatssekretär Thomas Steffen und dessen Amtskollegen im SPD-geführten Arbeitsressort, Björn Böhning. Bei diesem Austausch habe das Gesundheitsressort solche Masken auch für Menschen mit Behinderung und für Obdachlose vorsehen wollen. Die Masken nachzutesten dauere zu lange, dann sei eine „kostenfreie zeitnahe Belieferung“ dieser Menschen „nicht mehr realistisch“, habe das Gesundheitsressort geschrieben. Dann seien doch nachgetestete Masken dafür verwendet worden.

Ein Dementi gibt das BMG zur Frage der Vernichtung vermeintlich unbrauchbarer Masken: „Entscheidungen über die Vernichtung von Warenbeständen hat die Bundesregierung nicht getroffen. Insofern trifft die entsprechende Berichterstattung nicht zu, uns ist auch die Grundlage dieser Berichterstattung nicht bekannt.“ Der Spiegel hatte sich auf Dokumente aus dem BMG sowie dem Bundesarbeitsministerium berufen.

Als Lehre aus der Corona-Pandemie baue der Bund die Nationale Reserve Gesundheitsschutz auf, so das BMG weiter. Die vom Bund beschafften Schutzmasken seien voll einsatzfähig und würden auf Grundlage eines Beschlusses des Bundeskabinetts in diese Reserve überführt. Diese müsse naturgemäß „rollierend immer wieder ausgetauscht und aufgefüllt werden“. Der Jahresbedarf liege bei rund 1,5 Milliarden partikelfiltrierenden Halbmasken sowie rund 3 Milliarden OP-Masken allein für den Gesundheitssektor.

Der Standard für die Masken sei im novellierten Infektionsschutzgesetz abgebildet, diese Regelung sei innerhalb der Bundesregierung abgestimmt worden, so das Ministerium. „Das BMG hat bei seinen Beschaffungen in der damaligen Notlage strikt auf Qualität geachtet. Soweit das BMG bei seinen Testverfahren die Mangelhaftigkeit von Material festgestellt hat, hat es die Ware nicht abgenommen und nicht bezahlt. Dies ist der Grund für die zahlreichen zivilgerichtlichen Verfahren vor dem Landgericht Bonn.“