Klinikabrechnung

BMG klopft Kassen auf die Finger Lothar Klein, 20.09.2018 12:12 Uhr

Keine pauschalen Kürzungen: Das BMG kritisiert Abrechnungs-Deals der Krankenkassen mit Kliniken. Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin - 

Seit 2013 haben Krankenkassen damit begonnen, die Abrechnungen von Krankenhäusern pauschal zu kürzen und im Gegenzug auf Wirtschaftlichkeitsprüfungen zu verzichten. Diese Eigenmächtigkeit geht dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zu weit. In einer Antwort auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Grünen kritisiert die Bundesregierung solche Deals und will die Abrechnungsverfahren auf den Prüfstand stellen.

Das BMG sei 2016 vom Bundesversicherungsamt (BVA) darüber informiert worden, dass eine Krankenkasse Vereinbarungen mit Kliniken über pauschale Abschläge abgeschlossen habe, heißt es in der Antwort. Die Vereinbarungen sehen vor, dass Krankenkassen auf die detaillierte Prüfung von Klinikabrechnungen verzichten, wenn die Krankenhäuser Abschläge bei ihren Rechnungen gewähren. Das Ministerium prüfe derzeit, welche Initiativen erforderlich seien, um das Verfahren zur Überprüfung von Krankenhausabrechnungen einheitlicher und effektiver zu gestalten.

Nach Angaben des BVA hätten Krankenkassen insgesamt 562 Vereinbarungen mit Kliniken geschlossen, wobei 47 bereits beendet worden seien. Die Rechnungskürzungen hätten im Zeitraum 2013 bis 2016 ein Volumen von rund 62,3 Millionen Euro erreicht. Bislang seien bei sechs Krankenkassen solche Vereinbarungen mit Kliniken ermittelt worden. Hiervon hätten zwei Kassen ihre Vereinbarungen zwischenzeitlich gekündigt. Bei den anderen vier Kassen wurden den Angaben zufolge aufsichtsrechtliche Verfahren eingeleitet. Nach Informationen des BVA sähen die Vereinbarungen pauschale Rechnungskürzungen zwischen einem und 50 Prozent vor. Es gebe Beispiele für gestaffelte Kürzungen.

„Das Bundesministerium für Gesundheit betrachtet Sondervereinbarungen zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern über pauschale Abschläge auf die Abrechnungen dieser Krankenhäuser, die unabhängig von der Wirtschaftlichkeit erbrachter Krankenhausleistungen oder der Korrektheit der Krankenhausabrechnung erhoben werden, sehr kritisch“, heißt es in der Antwort. Dies habe man auch gegenüber dem BVA „zum Ausdruck gebracht“.

Falsch seien Darstellungen, dass das BMG diese Praxis durch eine Gesetzesänderung zulassen wolle. Richtig sei vielmehr, dass das BVA dem BMG seinerzeit die Frage gestellt hatte, ob die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für derartige Vereinbarungen erwogen werde und ob eine solche Gesetzesänderung denkbar erscheine. Das BMG habe seinerzeit geantwortet, dass es keine solche Initiative geben werde.

Stattdessen werde das Abrechnungsverfahren überprüft. „Einheitliche Grundsätze und Verfahren bei der Aufsicht sind insbesondere zur Gewährleistung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen wichtig“, so das BMG. Das Ministerium prüfe daher gesetzliche Änderungen zur Schaffung einheitlicher Rahmenbedingungen.

Nach Informationen des BVA sehen Vereinbarungen zwischen bundesunmittelbaren Krankenkassen und Krankenhäusern pauschale Kürzungen in der Höhe zwischen 1 Prozent und 50 Prozent vor. Beispielsweise wurde eine pauschale Kürzung in Höhe von 8 Prozent auf den jeweils geltenden Pflegesatz der in Rechnung gestellten Abrechnungsfälle vereinbart. Ferner wurden mit Krankenhäusern Quoten zwischen 3,5 Prozent und 10 Prozent verhandelt, die entweder von jeder Rechnungssumme oder nachträglich quartalsweise oder jährlich vom Gesamtumsatz abgezogen werden.

Eine Krankenkasse vereinbarte mit einem Krankenhaus, die erste bis zur 285. Abrechnung um 22 Prozent und vom 286. bis zum 350. Fall um 50 Prozent zu reduzieren. Eine andere Krankenkasse nahm wiederum pauschale Abzugsbeträge in Höhe von 1,75 Prozent bis 20 Prozent vor und unterschied dabei, ob das Krankenhaus von einer Beteiligungsgesellschaft der Krankenkasse betrieben wurde.