Corona-Hilfsprogramme für Leistungserbringer

BMG: Kein „Schutzschirm“ für Apotheken nötig

, Uhr
Berlin -

Die Bundesregierung sieht keinen Bedarf, neben Krankenhäusern, Vertragsärzt:innen und Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen weitere Leistungserbringer im Gesundheitswesen finanziell zu unterstützen. Das geht aus der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor, die APOTHEKE ADHOC vorab vorliegt. Stattdessen hofft sie auf den guten Willen der GKV bei zukünftigen Verhandlungen

Die Bundesregierung unterstützt nicht alle von der Coronapandemie betroffen Leistungserbringer im Gesundheitssystem gleichermaßen. Zwar gibt es einen sogenannten Schutzschirm für Krankenhäuser, Ärzte, Pflege- und Reha-Einrichtungen sowie eingeschränkt auch für Zahnärzte und Heilmittelerbringer. Apotheken, Hilfsmittelerbringer und Sanitätshäuser bleiben aber außen vor – und das soll sich auch nicht ändern. „Für die übrigen Leistungserbringer sieht die Bundesregierung aktuell keinen vergleichbaren Handlungsbedarf“, sie Antwort. Dies sei auch deshalb der Fall, „weil die Betroffenen in der Regel auch andere Hilfen in Anspruch nehmen können“, namentlich Hilfen nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz, Hilfe für Soloselbständige oder aber Kurzarbeitergeld.

Außerdem können die übrigen Leistungserbringer auf die Gnade der Kassen hoffen: „Darüber hinaus geht die Bundesregierung davon aus, dass in der gesetzlichen Krankenversicherung die Vertragspartner und hier insbesondere die gesetzlichen Krankenkassen bei den Vertragsverhandlungen die COVID-19 bedingten Verwerfungen berücksichtigen.“

Den größten finanziellen Posten machten bisher die Krankenhäuser aus, die aus dem Gesundheitsfonds Ausgleichszahlungen für pandemiebedingt nicht belegte Betten erhalten. Die aus dem Gesundheitsfonds ausgezahlten Mittel erstattet der Bund. Insgesamt hat der Bund nach eigenen Angaben fast 13 Milliarden Euro in die Hand genommen, um die Kliniken zu unterstützen: knapp 9 Milliarden zwischen dem 16. März und dem 30. September 2020 sowie noch einmal gut 3,7 Milliarden vom 18. November bis heute. Vertragsärzten und -psychotherapeuten, die durch die Pandemie weniger Patienten hatten und dadurch im Abrechnungszeitraum 2020 Honorarminderungen von mehr als 10 Prozent hinnehmen mussten, haben beispielsweise durch das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz die Möglichkeit, befristete Ausgleichszahlungen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen in Anspruch zu nehmen.

Auch Heilmittelerbringer konnten im vergangenen Jahr bei der im jeweiligen Land zuständigen Arbeitsgemeinschaft Heilmittelzulassung der Krankenkassen (ARGE) einen Antrag auf eine einmalige Ausgleichszahlung für die Monate April bis Juni 2020 stellen. Dadurch sollte die Schließung von Praxen aus wirtschaftlichen Gründen verhindert werden. Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen konnten bei Einnahmeausfällen durch nicht belegte Betten Ausgleichszahlungen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds erhalten, ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen auf Antrag pandemiebedingte Mehrausgaben und Mindereinnahmen von den Pflegekassen erstattet bekommen.

Tatsächlich sind nach Angaben der Bundesregierung 2020 deutlich weniger Praxen und sonstige Leistungserbringer in die Insolvenz gerutscht als im Vorjahr: Insgesamt gab es demnach 162 Insolvenzen im Gesundheitswesen, 13,8 Prozent weniger als 2019. Zugenommen hat die Zahl allerdings bei den Krankenhäusern: 18 meldeten Insolvenz an, im Vorjahr waren es 10 gewesen. Bei den Arzt- und Zahnarztpraxen blieb die Zahl mit 58 Insolvenzen genau auf Vorjahresniveau. „Der Bundesregierung liegen allerdings keine Erkenntnisse darüber vor, welchen Einfluss die Corona-Pandemie auf die Insolvenzen im Gesundheits- und Sozialwesen bisher hatte.“ Ebenfalls einen Einfluss könnte die Aussetzung der Insolvenzmeldepflicht gehabt haben, dazu äußert sich die Bundesregierung allerdings nicht. Apotheken kommen in der Aufstellung nicht vor.

„Es ist begrüßenswert, dass die Bundesregierung Krankenhäusern viel Geld zur Verfügung stellt. Dabei werden aber alle anderen Bereiche des Gesundheitssystems nicht oder nur unzureichend berücksichtigt“, kritisiert FDP-Gesundheitspolitiker Dr. Wieland Schinenburg. „Ich fordere Gesundheitsminister Spahn auf, die Versorgung im Gesundheitssystem ganzheitlich zu betrachten und endlich allen Einrichtungen und Berufsgruppen Corona-Hilfen in ausreichender Höhe zur Verfügung zu stellen, damit die Versorgung vor allem im ländlichen Raum langfristig gesichert wird.“

 

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Neuere Artikel zum Thema

APOTHEKE ADHOC Debatte