DocMorris/Apo-Rot

BasisApotheker: Kartellamt soll Daten offen legen Lothar Klein, 22.07.2019 11:22 Uhr

Auskunft: Die BaisApotheker verlangen von Kartellamts-Präsident Andres Mundt eine Erläuterung zur Übernahme von Apo-rot durch DocMorris. Foto: Bundeskartellamt
Berlin - 

Im vergangenen Sommer hatte das Bundeskartellamt die Übernahme von Apo-Rot durch DocMorris bereits genehmigt. In seinem Jahresbericht hat das Bundeskartellamt den Fall noch einmal aufgegriffen und sein Ja erneut begründet. Jetzt wollen die Basis-Apotheker aus Westfalen-Lippe von Kartellamts-Präsident Andreas Mundt wissen, wie die Behörde zu der Einschätzung gekommen ist, dass die Übernahme keine Gefahr für den Wettbewerb auf dem Apothekenmarkt darstellt und fordern das Kartellamt auf, seine Daten offen zu legen.

Als Fraktion in der gewählten Kammerversammlung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe habe man den Tätigkeitsbericht 2017/2018 gelesen, schreibt Apotheker Gunnar Müller an Mundt. Dort könne man lesen: „Das Bundeskartellamt beobachtet die Entwicklungen im Internetvertrieb aufmerksam. Hinzu kommen Verfahren und konzeptionelle Grundlagenarbeit in diesem Bereich.“ Die BasisApotheker wollen jetzt wissen, „was Sie darunter verstehen, welche Beobachtungen gemacht und welche konzeptionellen Grundlagenarbeiten in Ihrem Hause bezüglich des Handels von Arzneimitteln im Internetvertrieb durchgeführt worden sind. Über eine Übersendung entsprechender Unterlagen in digitalisierter Form würden wir uns sehr freuen.“

Im aktuellen Tätigkeitsbericht des Kartellamtes könne man zudem über das genehmigte Zusammenschlussvorhaben von DocMorris mit dem Apothekenversandhandel Apo-rot der Apotheke am Rothenbaum, die Besonderheiten des Medikamentenvertriebs in Deutschland und „die eigenen Ermittlungen Ihres Hauses in Rahmen dieses Vorhaben unter anderem bezüglich unterschiedlicher geographischer Marktabgrenzungen bis auf die Ebene einzelner PLZ-Gebiete“ etwas lesen. „Über eine Zusendung der bei diesem Fallbericht zugrundegelegten Daten zum Einen und der von Ihrem Hause in dieser Sache erhobenen Daten zum Anderen in digitalisierter Form würden wir uns sehr freuen“, so Müller an Mundt.

Beurteilen musste das Bundeskartellamt im Frühjahr 2018 die Übernahme von Apo-Rot: Im Mai hatte der DocMorris-Mutterkonzern Zur Rose angekündigt, das Versandhandelsgeschäft des Hamburger Apothekenverbunds zu übernehmen und künftig von den Niederlanden aus zu betreiben. Zusätzlich wollen DocMorris und Apo-Rot im Rahmen einer strategischen Zusammenarbeit gemeinsam das bestehende Omni-Channel-Konzept ausbauen sowie inhaltlich weiterentwickeln. 80 Mitarbeiter der Marketing- und Service-Teams von Apo-Rot sowie der allgemeinen Verwaltung werden in eine neue Gesellschaft mit Sitz in Hamburg überführt. Der Web-Shop soll weiter von dort aus vermarktet werden.

Einen guten Monat später gaben die Wettbewerbshüter grünes Licht für den Deal. Mundt erklärte dazu: „Das Zusammenschlussvorhaben ist wettbewerblich unbedenklich. Versandapotheken stehen im direkten Wettbewerb mit den stationären Apotheken. Bei deutschlandweiter Betrachtung liegt der Marktanteil aller Versandapotheken insgesamt derzeit bei rund 1,3 Prozent bei den verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und bei rund 13,4 Prozent bei nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.“

Darüber hinaus hält der Kartellamtschef Versandapotheken für versorgungsrelevant: „Versandapotheken stellen für die Verbraucher eine zusätzliche Möglichkeit dar, ihren Bedarf mit rezeptpflichtigen und nicht rezeptpflichtigen Medikamenten zu decken.“ Auch wenn mit DocMorris die größte Versandapotheke den Konkurrenten Apo-Rot übernehme, lägen die gemeinsamen Marktanteile der beiden Unternehmen bundesweit bei unter 1 Prozent an dem Umsatzvolumen der rezeptpflichtigen Medikamente und unter 5 Prozent bei den nicht rezeptpflichtigen Medikamenten.

„Selbst in Postleitzahlengebieten mit nur einer stationären Apotheke, ist die gemeinsame Marktposition der Zusammenschlussbeteiligten wettbewerblich unbedenklich, da den Verbrauchern sowohl zahlreiche andere Versandapotheken, als auch stationäre Apotheken in benachbarten Regionen für ihre Medikamentenversorgung zur Verfügung stehen“, so das Kartellamt in seinem Genehmigungsbescheid. Damit teilen die Wettbewerbshüter ausdrücklich nicht die Position der ABDA, die im Versandhandel eine Gefahr für die flächendeckende Arzneimittelversorgung in Deutschland sehen.