Pharmadialog-Gesetz

BAH: Preisstopp kratzt an Verfassung Lothar Klein, 16.08.2016 11:24 Uhr

Berlin - 

Als „nicht nachvollziehbare“ Maßnahme und an der Grenze zur Verfassungswidrigkeit kritisiert der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) die von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) im vorgelegten Entwurf zum Pharmadialog-Gesetz (Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz, AM-VSG) vorgesehene Verlängerung des Preisstopps für Arzneimittel. Anders als der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) verzichtet der BAH jedoch darauf, die vorgesehene Honorarerhöhung für die Apotheker gegen das Preismoratorium politisch auszuspielen. Der BAH argumentiert stattdessen mit der guten Wirtschaftslage in Deutschland und fordert die sofortige Abschaffung des Preismoratoriums.

„Die aktuelle gesamtwirtschaftliche Lage spricht längst für eine Aufhebung des Preismoratoriums. Die Wirtschaftslage in Deutschland ist robust“, schreibt der BAH in seiner Stellungnahme. Die Zahl der Erwerbstätigen habe sich im Mai 2016 um 1,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat erhöht und liege auf einem Rekordniveau von rund 43,5 Millionen Personen. Von der positiven Lohn- und Beschäftigungsentwicklung profitierten durch steigende Beitragseinnahmen auch unmittelbar die Krankenkassen, die auf einem Finanzpolster von aktuell 24,5 Milliarden Euro säßen.

„Nichts deutet darauf hin, dass diese Rücklagen demnächst abschmelzen werden“, so der BAH. Nicht überzeugen könne vor diesem Hintergrund die Begründung für die Verlängerung des Preismoratorium bis 2020 „mit dem starken Anstieg der Arzneimittelausgaben“. Dieser müsse in den vergangenen zwei Jahren zudem differenziert betrachtet werden. Der BAH macht dafür insbesondere den „hohen Ausgabenanstieg für die medikamentöse Behandlung der Hepatitis C“ verantwortlich.

Aus Sicht des BAH liegen daher keine überzeugenden Gründe vor, das Preismoratorium um weitere fünf Jahre zu verlängern. In Anbetracht der seit August 2009 erfolgten Kostensteigerungen könne den Arzneimittelherstellern das Preismoratorium und erst recht eine Verlängerung nicht weiter zugemutet werden. „Vor diesem Hintergrund kann der Inflationsausgleich, den der Referentenentwurf vorsieht, allenfalls als kleiner Schritt in die richtige Richtung gewertet werden“, so der BAH.

Insgesamt bleibe der verordnete Preisstopp über 13 Jahre hinweg „ordnungspolitisch höchst fragwürdig“ und stelle „eine verfassungsrechtlich nicht mehr zumutbare Belastung dar“. Die „verfassungsrechtliche Grenzen der zumutbaren Belastung“ wird aus Sicht des BAH erreicht, weil die Große Koalition das Preismoratorium bis 2020, also über die nächste Wahlperiode hinaus verlängern will. Damit werde der politische Handlungsspielraum „zukünftiger Gesetzgeber stetig verringert“.

Begrüßt wird vom BAH der vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgesehene Verzicht auf die öffentliche Listung des Erstattungsbetrages zur Wahrung der Vertraulichkeit. Allerdings sei der Vorschlag des BMG „nicht ausreichend“.

Der BAH fordert, dass die Vertraulichkeit nach dem Vorbild der Rabattverträge umgesetzt werden muss. Das BMG hat stattdessen vorgeschlagen, die Erstattungspreise nur noch Ärzten, Apothekern und anderen „notwendigen“ Stellen bekannt zu machen. Damit könne das „erklärte Ziel des Pharmadialogs“ nicht einmal „annähernd“ erreicht werden, kritisiert der BAH.

Auf Ablehnung stößt beim BAH auch die vom BMG geplante Umsatzschwelle für neue, besonders umsatzstarke Arzneimittel im ersten Jahr nach der Markteinführung. „Der BAH kann die Notwendigkeit dieser Regelung vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrung sowie der in der Praxis auch erfolgreich praktizierten Rabattvereinbarungen nicht erkennen“, so die Stellungnahme: „Demnach lehnt der BAH die beabsichtigte Gesetzesänderung ab.“

Zudem plädiert der BAH in seiner Stellungnahme für die Abschaffung der Importquote. Die Förderung von Importen habe sich aufgrund der Marktentwicklung überholt und sei schon allein im Sinne einer Entbürokratisierung abzuschaffen.

Insbesondere die Rabattverträge überträfen die Importe bei der Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven. Zudem erschwerten bei Importen aus unterschiedlichsten Gründen regelmäßig auftretende Lieferschwierigkeiten immer wieder die Versorgung der Patienten. Die gesetzlichen Regelungen hätten zudem dazu geführt, dass es „zwischenzeitlich sogar zum Export von importierten Arzneimitteln kommt“.