Corona-Schnelltestzentren

Baden-Württemberg: Land setzt auf Apotheken APOTHEKE ADHOC, 02.02.2021 15:24 Uhr

Tests im staatlichen Auftrag: LAV-Vizepräsidentin Tatjana Zambo begrüßt, dass die baden-württembergische Landesregierung die Apotheken im Land mit der Durchführung von PoC-Antigentests beauftragt hat. Foto: LAV Baden-Württemberg
Berlin - 

In Baden-Württemberg brauchen Apotheken keine konkreten Aufträge mehr vom Gesundheitsamt, um Antigen-Schnelltests auf Sars-CoV-2 durchzuführen. Denn das Ministerium für Soziales und Integration hat Ende Januar auf Grundlage der Testverordnung des Bundes die Apotheken im Land mit der Durchführung von PoC-Antigentests beauftragt. Damit müssen sich Apotheken nicht mehr um die formale Bestätigung der chronisch überlasteten Gesundheitsämter bemühen.

Diese Beauftragung macht individuelle Vereinbarungen zwischen einzelnen Apotheken und den zuständigen Gesundheitsämtern zukünftig überflüssig. Außerdem können Apotheken, die Antigen-Schnelltests anbieten, nun auch im staatlichen Auftrag einen ortsnahen und niederschwelligen Zugang zur Durchführung von PoC-Antigen-Tests und damit einen wesentlichen Beitrag zur Pandemiebekämpfung leisten, so der Landesapothekerverband (LAV).

Die Nachfrage nach Antigen-Schnelltests sei ungebrochen hoch. Bis kurz vor Weihnachten durften jedoch nur Hausarztpraxen und Testcenter solche Tests durchführen. Mittlerweile sind auch die Apotheken seit einigen Wochen Teil der nationalen Teststrategie des Bundes. „Viele Apotheken haben sich sehr schnell fit gemacht, ihren Kunden einen Corona-Antigen- Schnelltest anbieten zu können“, so LAV-Vizepräsidentin Tatjana Zambo. Bisang aber nur im Ausnahmefall in wenigen Apotheken möglich war hingegen eine für den Kunden kostenfreie Testung im staatlichen Auftrag. „Nur einige meiner Kolleginnen und Kollegen konnten in der Kürze der Zeit entsprechende Vereinbarungen mit den örtlichen Gesundheitsämtern, die ja auch völlig überlastet sind, schließen“, so Zambo. Oft sei für solche Absprachen schlicht zu wenig Zeit gewesen.

Eine dieser Kolleginnen war Dr. Juliane Iltgen-Breburda. Die Inhaberin der der Kur-Apotheke Kirchzarten betreibt seit Januar das testzentrum Dreisamtal und bietet die Tests bisher als private Dienstleistung an, die der Kunde selbst bezahlt. „Ich bin bereits seit Dezember in Kontakt mit dem Gesundheitsamt, dessen behördliche Beauftragung ist in Freiburg aber sehr schwer zu bekommen“, klagt sie. „Ich habe es auch schon über Landkreis versucht.“ Erst nach Wochen sie ich überhaupt die Rückmeldung bekommen, dass das Gesundheitsamt ihre Anfrage angenommen hat. „Bei den ersten Anfragen hatte ich noch nicht einmal Antworten auf meine E-Mails bekommen“, so Iltgen-Breburda. Das sei besonders ärgerlich, weil die Testzentren schließlich auch die Kapazitäten hätten, Reihentestungen von öffentlichen Einrichtungen vorzunehmen. „Hier kommen Schulleiter mit Testberechtigungsscheinen für ihre Schulen, aber ich muss sie dann noch wegschicken, weil wir keine Beauftragung des Gesundheitsamtes haben“, sagt sie. „Es wäre ein kurzer Aufwand von fünf bis zehn Minuten, das in ein Formular zu packen und zu unterschreiben. Die gesetzliche Grundlage ist doch bereits da!“

Regionale Verträge, wie der, um den Iltgen-Breburda sich vergeblich bemühte, sind nun nicht mehr notwendig. „Durch die Beauftragung durch das Sozialministerium dürfen nun alle Apotheken, die entsprechende Tests anbieten, nicht mehr nur im privaten Kundenauftrag, sondern im staatlichen Auftrag testen“, so zambo. Damit werde es für viele Menschen leichter, schnell an einen Antigen-Schnelltest zu kommen.

In den teilnehmenden baden-württembergischen Apotheken dürfen mit der neuen Regelung nun auch sogenannte Cluster-Schüler und vor allem Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige von Personen mit einer bestätigten SARS-CoV-2-Infektion getestet werden. Aber auch Personen, die über die Corona-Warn-App einer Warnmeldung „Erhöhtes Risiko“ erhalten haben sowie Personal von nicht-ärztlichen Praxen und anderen medizinischen Heilberufen dürfen sich für einen Antigen-Test in der Apotheke melden. Die genannten Personen müssen selbst nicht für den Test bezahlen – die Kosten dafür übernimmt der Bund, mit dem die Apotheke auch unmittelbar abrechnet.

„Wichtig ist aber“, erklärt Zambo, „Ein Test in der Apotheke darf grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn keine Krankheitssymptome vorliegen. Patientinnen und Patienten mit Symptomen müssen sich weiterhin direkt an einen Arzt beziehungsweise eine Ärztin wenden.“ Außerdem könnten Antigen-Schnelltests nicht in jeder Apotheke abgerufen werden. Ein solches Angebot sei schon aufgrund der räumlichen Voraussetzungen nicht überall leistbar. „Die Anforderungen an unser Personal und an die Apotheke selbst sind sehr hoch. Natürlich können solche Tests wegen des Infektionsschutzes nicht mitten in der Apotheke passieren, sondern es braucht abgetrennte Bereiche“, so Zambo. „Das kann leider nicht in jeder Apotheke räumlich geleistet werden.“