Liquiditätsengpässe

AvP-Apotheken: Kammer stundet Beitrag Lothar Klein, 29.09.2020 12:08 Uhr

Soforthilfe: Kammerpräsidentin Dr. Kerstin Kemmritz bietet Berliner AvP-Apotheken eine Stundung des Kammerbeitrag an. Foto: Christof Stache
Berlin - 

Als Soforthilfe für durch die AvP-Insolvenz in Finanznöte geratene Apotheken bietet die Apothekerkammer Berlin eine Stundung des Kammerbeitrags an: „Als ganz konkrete schnelle Liquiditätshilfe können betroffene Kolleginnen und Kollegen die Stundung des Kammerbeitrages beim Vorstand beantragen“, teilte die Kammer mit. Anfragen können formlos gemailt werden: „Sie erhalten von uns dann Nachricht über die benötigten Unterlagen.“ Nach Angaben der Kammer sind in Berlin rund 80 Apotheken betroffen.

„Nichts ist unmöglich, hieß es einmal so vollmundig in einer Autowerbung. Dennoch hat wohl kaum jemand in Apothekerkreisen den Insolvenzantrag eines Apothekenrechenzentrums für möglich gehalten“, leitet die Kammer ihre Information ein. Nun sei dies im Hinblick auf den Dienstleister AvP „bitterste Realität“ geworden. Die betroffenen Kollegen und ihre Betriebe, „in Berlin allein um die 80“, sähen sich binnen weniger Stunden oftmals in der eigenen Existenz bedroht. Schnelle Hilfe sei jetzt ebenso notwendig wie auch vorausschauendes Hinterfragen der Ursachen dieser Katastrophe.

Schnelle Hilfe, vor allem zur Sicherung oder Wiederherstellung der Liquidität, sei von Banken, Großhändlern und anderen Abrechnungszentren in Aussicht gestellt worden. Die Apothekerverbände und -kooperationen leisteten dabei Unterstützung. „Auf politischer Ebene haben der Berliner Apotheker-Verein und die Apothekerkammer den Gesprächsfaden zur Landespolitik aufgenommen“, so die Kammer weiter. Auf standespolitischer Ebene sei jetzt eine Analyse der Vertragsgestaltungen der Rechenzentren mit dem Ziel der Herstellung von Transparenz und Abschätzung von Risiken erforderlich. Die einzelne Apotheke könne das allein nicht leisten.

Der Beitrag der Berliner Apothekeninhaber richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Apotheke, Bemessungsgrundlage sind Umsatz und Rohertrag. Selbstständige zahlen einen Basisbeitrag 330 Euro und einen Umsatzfaktor von 0,00027 auf den von der Apotheke im Jahresabschluss des im vorvergangenen Jahr abgeschlossenen Geschäftsjahres ausgewiesenen Gesamtumsatz ausschließlich der Mehrwertsteuer. Dazu kommt einen Rohertragsfaktor von 0,0013 auf den von der Apotheke im Jahresabschluss des im vorvergangenen Jahr abgeschlossenen Geschäftsjahres ausgewiesenen Rohertrag. Alle anderen Kammermitglieder zahlen feste Jahresbeiträge. Der Regelbeitrag für Angestellte beträgt aktuell 198 Euro.