Kein Problem sieht das BMG für Apotheken, den Nachweis über die Nichtverfügbarkeit eines Rabattarzneimittels zu führen. „Der Nachweis kann durch Vorlage einer Erklärung des pharmazeutischen Unternehmers oder des Großhändlers geführt werden“, schreibt das BMG.
Erst kürzlich hatten sich allerdings der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Großhandelsverband Phagro über die Probleme des Nachweises von Lieferengpässen an einen Tisch gesetzt, weil Kassen Apotheken retaxiert hatten. Weder Großhandel noch Apotheken trügen für Lieferprobleme die Verantwortung: „Deshalb dürfen auch Gründe, die nicht juristisch eindeutig der Lieferfähigkeit des Herstellers zuzuordnen sind, nicht zu einer Retaxation der Apotheke führen“, sagte Phagro-Chef Dr. Thomas Trümper anschließend in einem Interview mit APOTHEKE ADHOC. Auf diese Fragestellung und Retaxationen durch die Kassen geht die Antwort des BMG nicht ein.
Dafür zeigt sich das Ministerium zuversichtlich, dass auch die „Hersteller ein großes Interesse haben“, bei Lieferengpässen schnell zu handeln. Das BMG werde die Lage aber weiter beobachten und antwortet mit der Standardformel, man behalte sich die „Prüfung weitergehender Maßnahmen vor“.
Die Linke hatte in ihrer Anfrage darauf verwiesen, dass Hersteller „absichtsvoll in limitierter Zahl“ an den pharmazeutischen Großhandel lieferten und Direktlieferungen an Apotheken für die Pharmahersteller mehrere Vorteile hätten. An den Pranger stellte die Links-Fraktion auch die von Bayer, Boehringer, GlaxoSmithKline, Merck, Novartis und PharmLog gegründete Internetplattform Pharma Mall. Diese diene ausweislich der Selbstdarstellung „zur Optimierung der Transaktionsprozesse zwischen Hersteller und Kunden“. Inzwischen beteiligten sich über 30 Pharmaunternehmen am Vertrieb über Pharma Mall. Auf diesen Aspekt geht das BMG in seiner Antwort mit keiner Silbe ein.
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