Umsatzschwelle

SPD will Arzneimittelpreise drücken

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Berlin -

Bei der Umsetzung des Pharmadialogs setzt sich die SPD für eine deutlich Begrenzung der Preise neuer Arzneimittel ein. Dazu soll die neue Umsatzschwelle erheblich niedriger angesetzt werden als von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) mit 250 Millionen Euro vorgeschlagen. „Es muss ein Wert sein, der auch Einsparungen erzielt“, sagte der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Bundestages, Edgar Franke (SPD), bei der „GKV Live“-Diskussionsrunde des GKV-Spitzenverbandes.

Die von der Pharmaindustrie ins Gespräch gebrachte Umsatzschwelle von 500 Millionen Euro lehnt Franke rundweg ab: „Das bringt gar nichts.“ Auch der von Gröhe genannte Wert von 250 Millionen Euro erfasse nur drei neue Arzneimittel. Franke: „Die Schwelle muss schon niedriger liegen.“ Auf einen Wert wollte sich der Ausschussvorsitzende nicht festlegen.

Im Pharmadialog wurde unter anderen vereinbart, bei hochpreisigen neuen Arzneimitteln eine Umsatzschwelle einzuführen, um den schnellen Zugang der Patienten zu innovativen Arzneimitteln sicherzustellen und gleichzeitig die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) langfristig bezahlbar zu halten. Bei Überschreiten dieser Schwelle soll der Erstattungsbetrag bereits vor Ablauf der Jahresfrist gelten.

Mehrfach betonte Franke in der Diskussion, dass nach dem Pharmadialog zwischen Bundesregierung, Herstellern, Wissenschaft und Gewerkschaften bei der Umsetzung jetzt das Parlament am Zuge sei: „Wir müssen das jetzt politisch Eintüten.“ Beim AMNOG gebe es mit Blick auf die Preisbildung für neue Arzneimittel „erheblichen Nachsteuerungsbedarf“. Die Koalition müsse den Pharmadialog mit seinen „Anregungen und Vorschlägen jetzt erst mal prüfen“. Der politische Prozess stehe am Anfang.

Wie Franke setzte sich auch Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, für eine Einschränkung des Preisspielraums der Hersteller für neue Arzneimittel im ersten Jahr ein. Die zwischen Kassen und Herstellern verhandelten Erstattungspreise müssten bereits ab Markteinführung gelten und nicht erst nach einem Jahr oder sechs Monaten: „Es ist nicht einsichtig, einen Verhandlungsprozess über faire Preise in Gang zu setzen und dann vorher die Preise freizugeben. Da wird die Fairness für zwölf oder sechs Monate ausgesetzt. Das verstehe ich nicht.“ Der verhandelte Preis müsse ab der Nutzenbewertung gelten, so Stackelberg.

Für die Bundesregierung ließ sich Lutz Stroppe, beamteter Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG) nur wenig in die Karten des Gesetzgebers schauen. Man müsse bei der Umsatzschwelle die Preisentwicklung im Auge behalten, so Stroppe. Bei einer Schwelle von 50 Millionen Euro seien zwölf Arzneimittel betroffen, bei 500 Millionen Euro nur zwei Arzneimittel. Stroppe: „In diesem Rahmen bewegen wir uns.“ Dabei tendiere das BMG zu einer niedrigeren Umsatzschwelle als das von SPD-Vizekanzler geführte Bundeswirtschaftsministerium, so Stroppe: „Das BMWi liegt eher im oberen Bereich. Da liegen wir noch auseinander.“

Auch beim zweiten Diskussionsthema ließ sich der BMG-Staatssekretär nur auf grundsätzliche Bemerkungen ein: Die im Pharmadialog vereinbarte Vertraulichkeit der verhandelten Preise für neue Arzneimittel hat ihre Grenzen: „Die, die die Preise wissen müssen, werden sie wissen“, versicherte Stroppe, „die Preise müssen den Apothekern bekannt sein. Auch die Ärzte müssen die exakten Preise erfahren.“ Aber für die Umsetzung habe das BMG „noch keine Lösung.“

Probleme bereitet laut Stroppe außerdem die Konzeption des im Pharmadialog vereinbarten Infosystems für Ärzte: „Wer arbeitet am Infosystem mit, was kommt da rein, wie komme ich zu objektiven Ergebnissen?“ Mehr noch: „Entscheidend wird sein, wer am Ende darüber entscheidet.“ Wichtig sei, dass die Ergebnisse der Nutzenbewertung „eins zu eins bei den Ärzten verständlich ankommen, so dass sie diese umsetzen können.“

Stroppe zeigte sich offen, auch die Hersteller an diesem Informationsprozess zu beteiligen. Dagegen protestierte umgehend GKV-Vize von Stackelberg: „Die Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) darf nicht in Frage gestellt werden. Die Nutzenbewertung muss in voller Breite in den Praxen aufschlagen.“

Derzeit arbeite das BMG an einem Gesetzentwurf zur Umsetzung des Pharmadialogs, der noch vor der Sommerpause Anfang Juli vorliegen soll. Parallel dazu haben vier führende Gesundheitspolitiker der Koalition, die gesundheitspolitischen Sprechern der Fraktionen, Maria Michalk (CDU) und Hilde Mattheis (SPD) sowie die Berichterstatter für Arzneimittel in den jeweiligen Arbeitsgruppen, Michael Hennrich (CDU) und Martina Stamm-Fibich (SPD), ein Grundlagenpapier formuliert. Darin ist unter anderem auf ein Honorardeckel für den prozentualen Anteil des Apothekerhonorars vorgesehen.

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