Die Abda unterstützt Spahns Notfallversorgungsverordnung. „Die Verordnung stützt sich auf das Infektionsschutzgesetz und soll im Zusammenhang mit der aktuellen epidemischen Lage die angemessene Versorgung der Bevölkerung mit Produkten des medizinischen Bedarfs sicherstellen, darunter Arzneimittel, Medizinprodukte, Labordiagnostika, Hilfs- und Desinfektionsmittel“, teilte die Abda auf Anfrage mit. Es gehe nicht darum, „dass die Apothekenpflicht als ordnungspolitische Grundregel infrage gestellt werden soll“.
Es gehe vielmehr darum, dem BMG angesichts der Covid-19-Pandemie die Möglichkeit einzuräumen, bestimmte Produkte für den medizinischen Bedarf selbst zentral zu beschaffen und in den Verkehr zu bringen und so die Versorgung sicherzustellen. Dies betreffe zum Beispiel Arzneimittel, die im Rahmen klinischer Prüfungen oder eines Off-Label-Use zur Versorgung Schwerstkranker in Krankenhäusern benötigt werden. Diese Produkte sollten gezielt dorthin gelenkt werden, wo sie gebraucht würden. „Dass hierzu Abweichungen von den üblichen Vertriebsvorschriften vorgesehen werden, ist nachvollziehbar“, so die Abda.
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