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Apotheker wollen Importklausel abschaffen Lothar Klein, 11.10.2018 12:12 Uhr

München - 

Zum Auftakt der Antragsberatung befasste sich der Deutsche Apothekertag mit der Sicherheit der Arzneimittelversorgung. In diesem Rahmen beschlossen die Delegierten, einen Appell an die Politik zu richten, die Importförderklausel abzuschaffen.

Der Antrag zur Abschaffung der Importförderklausel wurde nach einer kurzen Beratung mit großer Mehrheit angenommen. Antragsteller war die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg. Bereits zuvor hatte sich Verbandschef und DAV-Chef Fritz Becker mehrfach für die Abschaffung stark gemacht. In der Begründung heißt es, dass die Quote die Arzneimittelsicherheit gefährdet und kriminelles Handeln fördert. Nur kurze Zeit später folgte ein noch vehementerer Antrag des Apothekerverbandes Brandenburg.

In einem weiteren Antrag forderte der Apothekerverband Brandenburg darüberhinaus, den EU-Binnenverkehr mit Arzneimitteln einzuschränken, weil es um den Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen gehe. Zur Begründung heißt es, dass in den vergangenen Jahren immer häufiger Arzneimittel in betrügerischer Absicht falsch gekennzeichnet wurden und in die legale Lieferkette kamen. Diese würden dann über verschiedene Zwischenhändler und Großhändler nach Deutschland eingeführt. Der Binnenhandel mit Medikamenten führe auch zu Lieferengpässen. „Der uneingeschränkte Handel mit Arzneimitteln innerhalb der EU gefährdet die Versorgung in Europa. Mit der Einschränkung des EU-Binnenhandels mit Arzneimitteln auf ein für den Schutz der Gesundheit erforderliches Maß ließen sich diese Probleme beheben.“

In der kurzen Aussprache hatte Saarlands Kammerpräsident Manfred Saar darauf verwiesen, dass der DAV gerade mit dem GKV-Spitzenverband über eine deutliche Ausweitung der Importquote auf 2 Prozent statt derzeit 0,5 Prozent verhandelt. Klaus Michels, Chef des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe stellte dazu klar, dass der DAV zur Vertragsverhandlung über die Höhe der Importquote gesetzlich verpflichtet sei. Erst die Abschaffung der Importförderklausel entbinde den DAV von der Pflicht zum Vertragsschluss mit den Kassen über das Ausmaß der Importe.